Transplantationsmedizin: Lebendnierenspende zwischen Paaren über Kreuz möglich

Lebendnierenspenden sollen künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren möglich sein. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Organspende von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Er sieht vor, dass die Spende und der Empfang einer Niere künftig »über Kreuz« erfolgen können. Damit sind Lebendorganspenden gemeint, an denen zwei Spender-Empfänger-Paare mitwirken.
Das Ganze funktioniert so: Beim ersten Paar möchte einer der Partner dem anderen eine Niere spenden. Das geht aber nicht, weil die beiden Partner eine Blutgruppen- oder Gewebeunverträglichkeit haben. Deshalb kommt ein zweites Paar ins Spiel, das vor dem gleichen Problem steht. Nun, so sieht es der Gesetzentwurf vor, soll der Organspender aus Paar 1 dem Empfänger von Paar 2 bei entsprechender immunologischer Passung spenden können und umgekehrt – also »über Kreuz«.
Bislang sind Lebendorganspenden enge Grenzen gesetzt. Ein Organ übertragen lassen können Spender bisher nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die ihnen »in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen«. Bereits seit Längerem fordern Fachleute eine Reform dieser Regelung. Auch der jetzt gebilligte Gesetzentwurf sieht vor, dass zwischen der spendenden und der empfangenden Person ein besonderes Näheverhältnis bestehen müsse. Grundgedanke dahinter: Die Motivation zur Spende soll aus der persönlichen Verbundenheit herrühren.
Die Gesetzesänderung soll dafür sorgen, dass mehr Organspender und -empfänger zueinanderfinden. Das soll den eklatanten Mangel an Spenderorganen lindern: Betroffene müssen derzeit bis zu acht Jahre auf eine Nierentransplantation warten, was sie enormem Leid aussetzt. Eingerichtet werden soll ein nationales Programm für die Über-Kreuz-Lebendnierenspende in Deutschland. Zudem soll künftig auch eine sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende möglich sein. Das ist eine anonyme Organspende an eine nicht bekannte Person. Weitere Regelungen zielen auf einen stärkeren Schutz der Lebendspenderinnen und -spender von Organen und Gewebe.
Warken sagte dazu: »Die Über-Kreuz-Lebendspende von Nieren stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende.« Geholfen werden solle Personen, die bisher aufgrund fehlender Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen ihren engsten Angehörigen in einer Notsituation nicht mit einer Spenderniere helfen konnten. »Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus.« Zusammen mit der anonymen Nierenspende gebe dies vielen Menschen, die eine Spenderniere benötigten, neue Hoffnung. (dpa/fs)
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