Direkt zum Inhalt

News: Ungeborene nehmen erst ab der 29. Woche Schmerzen wahr

Föten können in den ersten sieben Monaten ihrer Entwicklung keinen Schmerz empfinden, weil die dazu notwendigen Nervenverbindungen noch nicht entwickelt sind. Dies ergab eine interdisziplinäre Studie an der Universität von Kalifornien in San Francisco, bei der Wissenschaftler Veröffentlichungen zu fötalem Schmerzempfinden, Anästhesie und anderen Formen der Schmerzreduktion gesichtet hatten.

Hintergrund der Untersuchung des Anästhesisten Mark Rosen und seiner Kollegen ist ein Gesetzesentwurf des US-Kongresses, demzufolge Ärzte in Zukunft Frauen vor einer Abtreibung darauf hinweisen müssen, dass ihr ungeborenes Kind beim Abbruch Schmerzen haben könnte und deswegen eine Vollnarkose für den Fötus zu empfehlen sei. Ähnliche Gesetze sind bereits in den US-Bundesstaaten Georgia, Arkansas und Minnesota verabschiedet worden.

Den Forschern zufolge kann ein Fötus jedoch erst Schmerzen empfinden, wenn seine Großhirnrinde über Nervenbahnen mit dem Thalamus verbunden ist. Erste Nervenzellen zwischen beiden Bereichen entstehen zwischen der 23. und 30. Woche der Schwangerschaft. Elektroenzephalogramme von Föten lassen jedoch vermuten, dass die neuronale Fähigkeit zu Schmerzwahrnehmung erst ab der 29. Woche entwickelt ist.

Schmerzempfinden zu einem früheren Zeitpunkt schließt Rosen daher aus. Auch Reflexe der Ungeborenen vor diesem Zeitpunkt hätten nichts mit Schmerz zu tun.

Eine Narkose während der Abtreibung ist daher nach Ansicht der Forscher nicht angezeigt, insbesondere weil sie für die Frauen nicht ohne gesundheitliches Risiko ist.

In den USA werden jährlich etwa 1,3 Millionen Abtreibungen vorgenommen, 1,4 Prozent davon nach der zwanzigsten Schwangerschaftswoche. In Deutschland sind Abtreibungen bis zur zwölften Woche straffrei. Späterere Schwangerschaftsabbrüche müssen medizinisch begründet werden.

Dank der immer besseren medizinischen Versorgung sind Frühgeborene inzwischen ab der 25. Schwangerschaftswoche überlebensfähig.

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.