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Kriminalität: Was bringt die Therapie von Sexualstraftätern?

Sozial- oder psychotherapeutische Maßnahmen sollen das Risiko mindern, dass Sexualverbrecher nach der Haft rückfällig werden. Ob sie wirken, ist jedoch äußerst umstritten.
Gefaltete Hände mit Handschellen

Am Nachmittag des 7. April 2009 wollte die Gefängnispsychologin Susanne Preusker gerade nach Hause gehen, als einer der Häftlinge, verurteilt wegen Mordes und Vergewaltigung, vor ihrem Büro steht. Er drückt ihr ein Messer an den Hals, verbarrikadiert den Raum und vergewaltigt sie mehrfach. Die Polizei umstellt das Gefängnis, doch es dauert sieben Stunden, bis der Täter aufgibt. Susanne Preusker kannte den Mann gut; sie leitete die sozialtherapeutische Abteilung des Hochsicherheitsgefängnisses in Straubing und hat ihn dort selbst vier Jahre lang behandelt.

Seit Jahrzehnten setzt man nicht nur auf Strafe und Abschreckung, sondern auch auf Therapie und Rehabilitation, um Sexualstraftäter nach der Haft wieder in die Gesellschaft integrieren zu können. In Deutschland gibt es zahlreiche stationäre sozialtherapeutische Maßnahmen: Im Gefängnis, dem »Strafvollzug«, arbeiten Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter in Einzel- und Gruppentherapie mit den Tätern. In den forensischen Psychiatrien, dem so genannten Maßregelvollzug, werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter zusätzlich von Ärzten und Pflegenden betreut. Dazu kommt ein wachsendes Angebot ambulanter Nachsorge für die Zeit nach der Haft.

Derzeit weiß allerdings niemand genau, wie viele Sexualstraftäter an den einzelnen Maßnahmen teilnehmen. Verlässliche und repräsentative Zahlen gibt es nicht, so die Kriminologische Zentralstelle; die Finanzierungs- und Versorgungsstruktur ist sehr heterogen und in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Kriminologische Zentralstelle kann lediglich Zahlen aus einzelnen Erhebungen zitieren: Beispielsweise waren zum 31. März 2016 in Deutschland mehr als 2000 Gefangene in 71 sozialtherapeutischen Anstalten untergebracht. Und nach einer anderen bundesweiten Umfrage unter Nachsorgeeinrichtungen befanden sich 2016 knapp 2000 Klienten in ambulanter Behandlung; weitere 876 wurden neu aufgenommen. Bei all diesen Zahlen handelt es sich aber nicht speziell um Sexualstraftäter, sondern ganz allgemein um Straftäter.

Und auch bei einer ungleich wichtigeren Frage herrscht Unsicherheit: Keiner weiß, ob die Behandlungen etwas bringen. Seit Jahrzehnten ist der Erfolg der Maßnahmen umstritten. Kürzlich goss eine systematische Übersichtsarbeit neues Öl ins Feuer. Herausgegeben hat sie das Nationale Zentrum für Kriminalprävention (NZK), ein wissenschaftlicher Fachdienst für Kriminalpolitik und Kriminalprävention, der Befunde zur Wirksamkeit von kriminalpräventiven Maßnahmen für Politik und Praxis aufbereitet. Für 16 stationäre Maßnahmen hat die Autorin Chana Lischewski 18 Evaluationsstudien ausgewertet, in denen man Rückfälle erfasst hatte.

Zu Recht weist die Psychologin auf die mangelhafte Qualität der Studien hin. Denn die alles entscheidende Frage lautet, wie viele der Personen rückfällig geworden wären, wenn sie nicht an der Maßnahme teilgenommen hätten. Zu diesem Zweck muss man die Rückfallraten der Teilnehmer mit Personen vergleichen, die hinsichtlich anderer Risikofaktoren möglichst ähnlich sind, die aber nicht an der Maßnahme teilgenommen haben oder eine andere, vergleichbare Maßnahme absolviert haben. Um sicherzustellen, dass die Gruppen in ihrem Rückfallrisiko vergleichbar sind, müssen die Probanden randomisiert (per Zufall) einer Versuchs- oder einer Kontrollgruppe zugeteilt werden.

Doch meist konnten die berücksichtigten Studien nicht mit einer adäquaten Kontrollgruppe aufwarten. Zum Maßregelvollzug in forensischen Psychiatrien gab es gar keine Studie mit belastbaren Befunden. Für sozialtherapeutische Maßnahmen im Strafvollzug lagen zwei brauchbare Studien vor, und beide zeigten keinen signifikanten Effekt. Beispielsweise verglich eine Untersuchung 141 sozialtherapeutisch behandelte und 155 unbehandelte Sexualstraftäter: Demnach begangen 42 Prozent der Therapiegruppe und 46 Prozent der Vergleichsgruppe nach ihrer Entlassung wieder eine (beliebige) Straftat. Betrachtete man lediglich erneute Sexualstraftaten, waren es in beiden Gruppen knapp sieben Prozent. Es fanden sich also kaum nennenswerte Unterschiede. Entsprechend nüchtern fällt das Fazit des Berichts des Nationalen Zentrums für Kriminalprävention aus: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die stationäre Behandlung erneute Sexualstraftaten verhindern könne.

Ein politisch brisantes Ergebnis

Was ist von der Übersichtsarbeit selbst zu halten? Für den emeritierten Kriminologen Friedrich Lösel, Mitglied des NZK und ehemaliger Direktor am Institut für Kriminologie der University of Cambridge, kommt die Studie ein wenig zu früh. Das Ergebnis, »dass wir nicht wissen, ob die stationäre Behandlung von Sexualstraftätern wirkt«, sei politisch brisant. Und es bestehe die Gefahr, dass sich manche Medien zu undifferenzierten Schlagzeilen hinreißen ließen.

»Dabei gründet die NZK-Studie ihre Aussage, wie sie selbst feststellt, zumeist auf methodisch schwache Studien«, so Lösel. Sie berücksichtige vor allem ältere Studien, zu deren Zeit beispielsweise die Sozialtherapie gar nicht speziell auf Sexualtäter ausgerichtet gewesen sei. Damals habe man versucht, die Täter breiter zu stabilisieren, ihnen beispielsweise lebenspraktische Fertigkeiten zu vermitteln, ohne jedoch die spezifischen Probleme von Sexualtätern zu adressieren. »Dementsprechend gab es positive Effekte bei der allgemeinen Rückfälligkeit, wie die NZK-Studie zeigt, aber nicht bei der sexuellen Rückfälligkeit.« Der Kriminologe verweist auf einige größere Studien, die derzeit in Deutschland laufen und in ein paar Jahren ein fundierteres Bild liefern dürften.

Deutlich zufriedener mit der NZK-Studie zeigt sich der Sozial- und Rechtspsychologe Rainer Banse von der Universität Bonn: »Sie wirft ein realistischeres Licht auf die Studienlage als etwa einige Übersichtsartikel der letzten Jahre.« Diese hätten oft ein zu positives Bild gezeichnet, sagt Banse.

In der Tat fielen einige Metaanalysen deutlich optimistischer aus, eine davon auch von Friedrich Lösel gemeinsam mit dem Psychologen Martin Schmucker von der Universität Erlangen-Nürnberg aus dem Jahr 2015. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass psychosoziale Behandlungen, meist kognitive Verhaltenstherapie, Rückfälle um mehr als 26 Prozent verringerten. Wurden von den unbehandelten Sexualstraftätern im Mittel knapp 14 Prozent rückfällig, waren es bei den behandelten rund 10 Prozent. Der Unterschied sei nicht nur statistisch signifikant, sondern auch klinisch relevant, wie Lösel und Schmucker in einem Aufsatz von 2017 betonen.

Rainer Banse weist darauf hin, dass viele der den Metaanalysen zu Grunde liegenden Studien methodisch schwach seien. »Und je besser die Studien, desto kleiner – teils abwesend – sind die Effekte.« Außerdem fielen von den berücksichtigten Studien oft jene positiv aus, in denen Forscher ihre eigenen Programme evaluierten, »ein klarer Fall von Interessenkonflikt«.

»In Deutschland scheint es nicht gewünscht zu sein, die Sexualstraftäterprogramme ernsthaft zu evaluieren. Die beteiligten Therapeuten haben Sorge, dass ihre Therapie nicht wirkt, und die Politiker, dass sie Programme finanzieren, die nicht wirken«
Rainer Banse, Professor für Sozial- und Rechtspsychologie an der Universität Bonn

Eine große Studie des britischen Justizministeriums zum nationalen »Sex Offender Treatment Programme« kam sogar zu dem Ergebnis, dass die behandelten Sexualstraftäter im Mittel öfter rückfällig würden als die unbehandelten – aus ethischen Gründen gab es allerdings keine Kontrollgruppe.

»Insgesamt gibt es kaum belastbare Evidenz für die Wirksamkeit von Behandlungsprogrammen für Sexualstraftäter«, so Banses Fazit. Methodisch stärkere Studien, die eindeutige Ergebnisse liefern, seien also dringend nötig. »In Deutschland scheint es allerdings nicht gewünscht zu sein, die Sexualstraftäterprogramme ernsthaft zu evaluieren«, glaubt Banse. »Die beteiligten Therapeuten haben Sorge, dass ihre Therapie nicht wirkt, und die Politiker fürchten, dass sie Programme finanzieren, die nicht wirken.«

Die fehlende Evaluation betrifft nicht nur die stationäre, sondern ebenso die ambulante Rückfallprävention von Sexualstraftätern. Der Psychologe Benjamin Pniewski kommt 2018 in einer Übersichtsarbeit für das Nationale Zentrum zur Kriminalprävention zu dem Schluss: Angesichts der Tatsache, dass vorbeugende Maßnahmen bereits seit Jahrzehnten praktiziert würden, sei »der Mangel an empirischen Daten zur Wirksamkeit alarmierend«.

»Es wäre auch schon ein Erfolg, wenn Sexualstraftäter weniger gravierend oder später rückfällig werden«
Friedrich Lösel, emeritierter Professor für Kriminologie der University of Cambridge

Auch Friedrich Lösel glaubt, dass die verfügbaren internationalen Studien wenig taugen, deutet die vorliegenden Ergebnisse jedoch ein wenig anders. So seien die betrachteten Rückfallzeiträume oft viel länger als bei anderen Interventionen wie etwa in der Depressionsbehandlung. »Dadurch sind die Effekte, soweit sie vorliegen, kleiner.« Außerdem reiche es nicht, sich allein anzuschauen, ob es zu einem Rückfall kommt oder nicht. »Es wäre nämlich auch schon ein Erfolg, wenn Sexualstraftäter weniger gravierend oder später rückfällig werden, wie das einige neuere internationale Studien zeigen.« Schließlich nehme Kriminalität im Alter ab, und vielleicht würden manche dann nicht noch einmal rückfällig.

Zudem hätten Forscher den einen oder anderen Hinweis darauf gefunden, was besser und was schlechter wirke. In den erwähnten internationalen Metaanalysen erwiesen sich die verbreiteten kognitiv-verhaltenstherapeutische Programme im Durchschnitt als wirksamer als andere Ansätze: Sie zielen darauf ab, abweichende sexuelle Einstellungen zu verringern sowie Selbstkontrolle, soziale Fertigkeiten und den Umgang mit Stress zu verbessern. Zudem scheint die Einzeltherapie erfolgversprechender zu sein als bloße Gruppenprogramme. Lösel vermutet, das hänge damit zusammen, »dass man in der Gruppe weniger dazu bereit ist, über seine Sexualfantasien zu sprechen und an individuellen Problemen zu arbeiten«.

Zudem zeigt die ambulante Therapie etwas größere Effekte als die Behandlung in Gefängnissen. »Natürlich kann man beide Kontexte nicht direkt vergleichen, weil die Probanden unterschiedlich gefährlich sind«, sagt Friedrich Lösel. Es gehe aber jeweils um Unterschiede gegenüber den Unbehandelten im gleichen Kontext. In den internationalen Metaanalysen deutet sich an, dass Therapien in geschlossenen Einrichtungen allein keinen signifikanten Effekt haben. »Und das ist nicht unplausibel«, erläutert Lösel. Denn: »Im Vollzug gibt es keinen Realitätstest.« Ein Pädokrimineller etwa kommt gar nicht erst in Versuchung, weil er nicht an einem Kindergarten oder Spielplatz vorbeilaufen kann. In der ambulanten Therapie kann man hingegen mit dem Patienten im relevanten Umfeld arbeiten. Sofern sich dieser letzte Befund weiter bestätigt, gibt das einen gewissen Anlass zur Hoffnung: In Deutschland werden vermehrt Stellen für die ambulante Nachsorge eingerichtet.

»Der Großteil der Sexualstraftäter wird auch ohne Behandlung nicht rückfällig«
Rainer Banse, Professor für Sozial- und Rechtspsychologie an der Universität Bonn

Überhaupt kann man die Situation auch ein wenig positiver deuten. In manchen Medien heißt es zwar gerne reißerisch, Sexualstraftäter seien sehr gefährlich und müssten für immer weggesperrt werden. Und es gibt tatsächlich Einzelne, die auf eine Serie von Sexualdelikten zurückblicken. »Diese Menschen muss man gut im Auge behalten«, sagt Rainer Banse. »Aber der Großteil der Sexualstraftäter wird auch ohne Behandlung nicht rückfällig.«

Insgesamt liegen die offiziellen Rückfallraten bei Sexualdelikten heute niedriger als früher. »Mit etwas über zehn Prozent sind sie heute auch bei Unbehandelten so niedrig, dass man kaum signifikante Effekte der Behandlung findet«, so Friedrich Lösel. »Das bedeutet aber wahrscheinlich auch: Die Behandlung ist besser geworden.«

Bei jenem Täter, der Susanne Preusker in seiner Gewalt hatte, war auch eine mehrjährige Therapie erfolglos geblieben. 2011 schrieb die ehemalige Gefängnispsychologin in der Zeitschrift »Focus«, sie habe schon vor ihrem »persönlichen und beruflichen Waterloo« einige gefährliche Straftäter nicht für therapierbar gehalten, nicht erreichbar für die »herkömmlichen und heute bekannten psycho- und sozialtherapeutischen Methoden«. Doch das wolle kaum jemand hören, am allerwenigsten Richter. Susanne Preusker war viele Jahre in Behandlung, um zu bewältigen, was ein rückfälliger Täter ihr angetan hatte. Im Februar 2018 nahm sie sich das Leben.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenn Sie verzweifelt sind oder Ihnen Ihre Situation ausweglos erscheint, dann wenden Sie sich bitte an Menschen, die in solchen Situationen helfen können, wie Allgemeinärzte, Psychotherapeuten oder Psychiater.

Ansprechpartner finden Sie auch in Notfallambulanzen von Kliniken oder bei der Telefonseelsorge. Die Telefonseelsorge berät rund um die Uhr, anonym und kostenfrei unter den Nummern: 0800 1110111 und 0800 1110222 sowie per E-Mail oder im Chat.

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