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Forensik: Wie lässt sich ein Alter am besten bestimmen?

Ist jemand noch minderjährig oder schon erwachsen? Nach der Gewalttat von Kandel, wo ein vermeintlich - oder tatsächlich - 15-Jähriger ein gleichaltriges Mädchen erstochen hat, wurde wieder über die medizinische Altersbestimmung diskutiert. Welche Methoden gibt es? Und wie sicher sind sie?
Arm und Hand im Röntgenbild

Zwischen 1977 und 1979 ließ die Arbeitsgemeinschaft »Kinderradiologie« der DDR die Hände von 2600 Kindern und Jugendlichen röntgen. Nicht, weil sich die Kinder beim Spielen verletzt hatten. Sie waren allesamt gesund. Es ging vielmehr um die Frage, wie gut sich aus dem Fortschritt der Knochenreifung in der Hand das Alter eines heranwachsenden Menschen ableiten lässt. Zwar stand schon seit 1959 der »Röntgenatlas der Skelettentwicklung in Hand und Handgelenk« von Greulich & Pyle zur Altersbestimmung zur Verfügung. Die Bilder darin aber stammten aus den Jahren 1917 bis 1942. Nun sollte der Greulich-Pyle-Atlas mit neuen und genaueren Aufnahmen überprüft werden.

Ausgewählt wurden die Kinder in 20 Krankenhäusern und Arztpraxen quer durch die DDR. In die Studie aufgenommen wurde ein Kind nur, wenn seine Größe und sein Gewicht innerhalb von zwei Standardabweichungen um den Mittelwert seiner Altersgruppe lagen. Um das zu prüfen, nutzten die Forscher verfügbare Normwerttabellen. Insgesamt sammelten die Forscher so Aufnahmen aus folgenden Altersgruppen: Neugeborene, Kinder von 3, 6, 9 und 12 Monaten (+/- 7 Tage), 1- bis 14-Jährige (im Jahresabstand +/- 1 Monat) und nach dem 14. Geburtstag bis zum 18. Lebensjahr (im Jahresabstand +/- 2 Monate).

Dann maßen die Forscher die Handlänge, die Größe der Handwurzelknochen und der Wachstumsfugen. Diese Daten schickten sie ans Rechenzentrum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur statistischen Analyse. Für jede Altersgruppe bestimmten dort schrankgroße Rechner wie der Robotron R300 die Mittelwerte und Standardabweichungen der Handlängen und Knochengrößen. Anhand dieser Daten wählten die Forscher für jede Altersgruppe die Bilder jener 20 Kinder aus, deren Werte am nächsten an den Mittelwerten lagen. Diese Auswahl bildete die Grundlage des »Röntgenatlas der normalen Hand im Kindesalter«, der im Jahr 1986 zum ersten Mal im Thieme Verlag erschien und seit 2006 in dritter Auflage vorliegt. Seither spielt der Thiemann-Nitz-Atlas bei der Bestimmung des Alters – etwa von Tatverdächtigen – eine zentrale Rolle.

Der Mensch hat zwar keine Jahresringe, und seine Augenringe geben nur Auskunft über das gefühlte Alter. Der Entwicklungszustand des Skeletts aber folgt einer »gewissen Gesetzmäßigkeit«, wie die Autoren das Atlas schreiben. Dabei stehen zwei Merkmale im Vordergrund: das Erscheinen der Knochenkerne (Ossifikationskerne) und das Verknöchern der Wachstumsfugen (Epiphysenfugen). In den Knochen der gesunden Hand treten diese Merkmale in einer festen Reihenfolge auf. Nach der Geburt bestehen die acht Knochen der Handwurzel noch vorwiegend aus Knorpel. Im Verlauf der ersten zwölf Lebensjahre verknöchern sie von Knochenkernen ausgehend nach und nach in einem Prozess, der Ossifikation genannt wird. Im Röntgenbild werden die Kerne zuerst im Kopfbein und im Hakenbein sichtbar (1.-6./7. Lebensmonat), dann folgen das Dreiecksbein und das Mondbein (2.-5. Lebensjahr) und später das Erbsenbein (8.-12. Lebensjahr). In den Fingerknochen und Mittelhandknochen bilden sich die Knochenkerne zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr aus.

Auch das Verknöchern der Wachstumsfugen folgt einem klaren Muster. Diese schmalen knorpelhaltigen Ringe zwischen Schaft und Kopf der Finger (und der anderen Röhrenknochen) beherbergen selbst (in diesem Fall sekundäre) Knochenkerne. Die Fugen der Mittelhandknochen – die unter der Handfläche – verknöchern zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr, die der Speiche des Unterarms bis spätestens zum 24. und die der Fingerknochen bis zum 25. Lebensjahr. Hat man also ein Röntgenbild einer Hand vorliegen, kann man das Muster der Knochenentwicklung mit einem Atlas wie dem von Schmeling, Nitz und Thiemann vergleichen und so das Alter einer Person schätzen.

Wie genau ist die Methode?

Der Frage, wie genau diese Atlasmethode ist, ging eine Doktorandin an der Charité im Jahr 2006 nach. Sie analysierte insgesamt 650 Handröntgenbilder von Kindern zwischen 3 und 16 Jahren. Die Bilder hatte eine Osteologische Schwerpunktpraxis in Papenburg (Emsland) zur Verfügung gestellt, inklusive der Altersangaben zum Zeitpunkt der Aufnahme. In ihrer Diskussion der Ergebnisse kommt die Forscherin zu dem Schluss, dass »sich für die untersuchte Stichprobe [...] eine Tendenz zur Altersüberschätzung [ergab].« Dies führte sie darauf zurück, dass sich die Kinder aus ihrer Referenzgruppe schneller entwickelt hatten als jene im Thiemann-Nitz-Atlas: »Die in der vorliegenden Arbeit untersuchte Stichprobe wies [...] im Vergleich mit der von Thiemann und Nitz untersuchten Referenzpopulation eine Beschleunigung bei den Mädchen von durchschnittlich 12 Monaten und bei den Knaben von zirka 8 Monaten auf«, schreibt sie in der Zusammenfassung.

Mit der Thiemann-Nitz-Methode allein hätte sie die Papenburger Kinder also im Schnitt zu alt geschätzt. Seit Mitte der 1960er Jahre haben etliche Studien gezeigt, dass sozioökonomische Unterschiede hierfür oft verantwortlich sind: Wer keinen Zugang zu guter Nahrung oder moderner medizinischer Versorgung hat, bei dem wachsen die Knochen tendenziell langsamer. Wer sozioökonomisch schlechter dasteht, würde bei einer rein radiologischen Altersbestimmung an den Handknochen womöglich zu jung geschätzt, was juristisch generell von Vorteil ist. Ethnische Unterschiede allein haben dagegen keinen Einfluss auf das Muster der Knochenreifung in der Hand.

Ein Blick auf die Zähne

Auf Grund dieser Unwägbarkeiten empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin bei Tatverdächtigen zwei zusätzliche Untersuchungen: eine der Zähne und eine des Schlüsselbeins. Bei der Bestimmung des Mindestalters stehen die Mineralisation der Weisheitszähne und die Frage, ob sie schon sichtbar sind, im Mittelpunkt. Sind die Weisheitszähne noch nicht sichtbar, wird die Entwicklung aller Zähne im Röntgenbild untersucht. Bei dieser Methode nach Dermijian wird jedem Zahn ein Entwicklungsscore gegeben. Die Scores werden zusammengezählt und das Ergebnis mit der Verteilung der Scores einer Vergleichsgruppe verglichen. Im Gegensatz zu den Handknochen macht der ethnische Hintergrund bei den Zähnen durchaus einen Unterschied. Zum Beispiel zeigte eine Studie im »International Journal of Legal Medicine«, dass Japaner einen bestimmten Entwicklungsstand der Weisheitszähne nach Dermijian ein bis zwei Jahre später als Deutsche erreichen, farbige Südafrikaner dagegen ein bis zwei Jahre vor den Deutschen. Bei der Schätzung des Alters an den Zähnen sollte also eine Vergleichsgruppe der gleichen Abstammung zur Verfügung stehen.

Was ist mit Schlüsselbeingelenken und der Strahlung?

Als dritte Methode empfiehlt die AGFAD eine CT-Aufnahme des Schlüsselbeins. Denn auch das Schlüsselbein hat eine Wachstumsfuge. Und die ist besonders relevant bei der Bestimmung eines Mindestalters, da sie als letzte des gesamten Skeletts verknöchert. Die Entwicklung dieser Fuge wird in fünf Stadien eingeteilt. Hat sie das Stadium 3c erreicht, ist die untersuchte Person mindestens 19 Jahre alt. Ein Vorteil der Altersbestimmung an den Handknochen ist dagegen, dass der Körper insgesamt nur einer sehr geringen Strahlenbelastung ausgesetzt ist. Laut einer Besprechung im »Ärzteblatt« vom Januar 2016, zu deren Autoren mit Andreas Schmeling auch einer der Verfasser des Thiemann-Nitz-Atlasses gehört, beträgt die effektive Strahlendosis beim Handröntgen 0,0001 Millisievert. Zum Vergleich: Die Schwankungen, die ein Mensch erfährt, wenn er in eine andere Region Deutschlands fährt, sind um mindestens zwei Größenordnungen höher. Bei einem CT des Schlüsselbeins dagegen ist die Strahlendosis mit 0,4 Millisievert mehrere Größenordnungen höher. Um diesem Hinderungsgrund auszuweichen, wurden bereits röntgenstrahlenfreie Verfahren untersucht. Zum Beispiel kann die Ossifikation auch per Ultraschall bestimmt werden, und die Magnetresonanztomografie wurde ebenfalls schon getestet. Allerdings liegen für diese Verfahren noch keine großen Vergleichsgruppen oder gar Atlanten vor.

Für eine saubere Altersbestimmung müssen also die ethnische Zugehörigkeit und der sozioökonomische Status einbezogen werden. Nur so kann eine systematische Unter- oder Überschätzung des Alters vermieden werden. Sind alle Entwicklungssysteme (körperliche Entwicklung, Skelettreife, Zahnentwicklung) ausgereift, kann nur ein Mindestalter bestimmt werden. Widersprechen sich die Resultate der drei Verfahren, ist das ein Hinweis auf eine hormonelle Störung. Um solche endokrinen Erkrankungen auszuschließen, empfiehlt die AGFAD eine körperliche Voruntersuchung, bei der die Entwicklung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale bestimmt wird. Laut Schmeling führt dies in rund einem Prozent der Fälle dazu, dass die Einschätzung des Alters mit der Zahn- und Skelettmethode versagt.

Eine weitere Einschränkung der kombinierten Skelett- und Zahnmethode ist, dass es bis heute keine Referenzstudie gibt, in der alle drei Verfahren (Hand, Schlüsselbein, Zähne) in ein und derselben Population angewandt wurden. Somit kann man keine Aussage darüber treffen, wie stark der Entwicklungszustand in verschiedenen Altersklassen bei den gleichen Personen schwankt. Für die juristisch relevanten Altersgrenzen spielt das allerdings keine Rolle: Dabei wird immer das Alter der jüngsten Person der Referenzpopulation angenommen, die die jeweilige Merkmalsausprägung aufweist. So kann sichergestellt werden, dass das begutachtete Alter nie zu hoch angegeben wird, sondern praktisch immer unter dem tatsächlichen Alter liegt.

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