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Katzen ins Haus: »Die Haubenlerchen von Walldorf könnten Rechtsgeschichte schreiben«

Der niederländische Umweltjurist Arie Trouwborst beleuchtet im Interview mit »Spektrum.de« die rechtliche Seite des Ausgangsverbots für Katzen in Walldorf.
Katze im Haus beobachtet Rotkehlchen

Um das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche zu sichern, hat der Rhein-Neckar-Kreis für Teile der Stadt Walldorf im Norden Baden-Württembergs ein Freilauf-Verbot für Katzen angeordnet. Der niederländische Umweltjurist Arie Trouwborst sieht darin eine möglicherweise wegweisende Weichenstellung weit über Baden-Württemberg hinaus. Mit ihm sprach Thomas Krumenacker für »Spektrum.de«.

Die Entscheidung des Rhein-Neckar-Kreises zum »Hausarrest« für Katzen erregt die Gemüter. Wie bewerten Sie den Schritt?

Als Jurist, der sich mit EU-Naturschutzrecht befasst, kann ich sagen, dass diese Entscheidung genau das ist, was das europäische Recht von deutschen Stellen fordert. Und es ist natürlich eine mutige Entscheidung, denn der öffentliche Diskurs im Zusammenhang mit Beschränkungen für frei laufende Katzen wird sehr von lautstarken Stimmen der Gegner solcher Maßnahmen bestimmt.

Sie selbst haben schon 2019 in einem viel beachteten Aufsatz im »Journal of Environmental Law« festgestellt, dass Behörden in der Europäischen Union nicht nur die Möglichkeit haben, Katzenhalter zu verpflichten, das Streunen ihrer Katzen zu verhindern – sondern dass sie sogar die Pflicht dazu haben. Wie begründen Sie das?

Es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen für diese Verpflichtung. Die stärksten sind sicher die beiden Europäischen Naturschutzrichtlinien, die Fauna-Flora-Habitat(FFH)- und die Vogelschutzrichtlinie. Die Vogelschutzrichtlinie etwa sieht in Artikel 5 ein Verbot des absichtlichen Tötens, Fangens oder Störens von Vögeln vor. Dieser Schutz erstreckt sich auf alle hier heimischen Vogelarten, und die Staaten sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, diesen Schutz zu gewährleisten. Der gleiche Schutz gilt übrigens für Nester und Eier der Vögel.

Der öffentliche Diskurs wird sehr stark von Gegnern der Maßnahmen bestimmt

Aber kann man von absichtlichem Handeln eines Katzenhalters sprechen, der lediglich sein Tier vor die Tür lässt, selbst aber keinerlei Aktivitäten gegen die Vögel unternimmt?

Der Begriff der Absicht ist vom Europäischen Gerichtshof in einigen Entscheidungen bereits ausgelegt und dabei sehr weit gefasst worden. Er umfasst auch Aktivitäten, die nicht vorsätzlich darauf gerichtet sind, Vögel zu töten, sie zu fangen oder zu stören – die diese Schädigungen aber als Folge des eigenen Handelns in Kauf nehmen. Das ist die durchgängige Rechtsprechung des obersten europäischen Gerichts und das trifft exakt auf den Fall frei herumlaufender Katzen zu. Die Erfahrung und viele wissenschaftliche Arbeiten belegen, dass es ein beachtliches Risiko für Vögel durch Katzen gibt, wenn sie frei herumlaufen können. Das stellt einen eindeutigen Verstoß gegen diese Bestimmungen dar. Von daher ist die Sache aus juristischer Sicht sehr eindeutig. Es ist übrigens auch nicht relevant, wo jemand wohnt. Denn Vögel kommen überall vor – auch in urbanen Siedlungen –, und überall, wo eine Katze frei laufen gelassen wird, besteht das Risiko, dass sie einen Vogel tötet.

In den meisten Fällen erbeuten Katzen in städtischer Umgebung so genannte Allerweltsarten, das heißt keine sehr seltenen Vogelarten. Spielt es aus juristischer Sicht eine Rolle für die Abwägung eines Ausgehverbots, ob eine bedrohte oder eine häufige Vogelart gefährdet wird?

Arie Trouwborst | ist außerordentlicher Professor für Umweltrecht an der niederländischen Universität Tilburg. Trouwborst berät häufig internationale Organisationen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen zu Themen des Artenschutzes. Mit einer Analyse zur rechtlichen Bewertung von Katzen stießen er und sein Koautor Han Somsen 2019 eine internationale Debatte zu einem der umstrittensten Themen des Naturschutzes an.

Es gibt Möglichkeiten für Staaten, Ausnahmen von den geltenden Direktiven zu erreichen – das gibt es immer wieder etwa bei Ausnahmegenehmigungen für die Jagd auf eigentlich geschützte Arten. Dann könnte die Frage der Bedrohung eine Rolle bei der Abwägung spielen. Für die Anwendbarkeit des Tötungs- und Störungsverbots ist es aber nicht relevant. Erst vor Kurzem hat der Gerichtshof in der Frage des Holzeinschlags in Schweden genau das bekräftigt. Die schwedische Regierung hatte argumentiert, dass es bei Beschränkungen der Forstwirtschaft aus Artenschutzgründen unterschiedliche Maßstäbe für seltene und häufige Arten geben müsse, denn man könne nicht jeden Baum nach einem Nest oder einer Höhle eines häufigen Vogels absuchen, bevor man ihn fällt. Diese Forderung nach Unterscheidung hat der Gerichtshof aber verneint. Der Schutz bezieht sich auf alle Arten.

Der Haussperling ist also gesetzlich genauso strikt vor Katzen geschützt wie die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche, um die es gerade in Baden-Württemberg geht?

Wenn wir uns auf das Verbot der Tötung, des Fangs oder der Störung nach der Vogelschutzrichtlinie beziehen, dann ist das eindeutig der Fall.

Viele – auch Vertreter von Naturschutzverbänden – argumentieren, dass Katzen ja nicht ganze Populationen von Vogelarten bedrohten und ein Leinenzwang oder ein Ausgehverbot deshalb nicht verhältnismäßig sei. Spielen solche Erwägungen eine Rolle?

Auch das ist nicht relevant. Diese Erkenntnis setzt sich auch bei einigen Vogelschutzverbänden immer stärker durch. So hat Birdlife Niederlande seine Position gerade erst in diesem Sinne geändert. Sie hatten, wie beispielsweise auch die britische Royal Society for the Protection of Birds, eine Position, die sich nicht wirklich an den Kern der Sache gewagt hat und offenbar Mitglieder nicht verschrecken sollte, die frei laufende Katzen halten. Nun vertreten sie aber eine klare Haltung und unterstützen Maßnahmen, die Katzen daran hindern, herumzustromern und Vögel zu töten. Sie fordern von der Regierung nun auch, die Katzenhalter für das Verhalten der Tiere verantwortlich zu machen. Das ist eine ziemliche Wende.

Viele Verbände und auch gut meinende Katzenhalter setzen darauf, die von Katzen ausgehende Gefahr zum Beispiel durch das Umhängen von Glöckchen zu verringern. Enthebt sie das juristisch der Verantwortung?

Wenn ich ein Katzenhalter wäre, würde ich es vor Gericht damit probieren. Aber Vogelküken in einem Nest können nicht wegfliegen, wenn sie eine Glocke hören, und die wissenschaftliche Forschung zeigt uns, dass Katzen allein durch ihre Anwesenheit massive Störungswirkungen auf die Vogelwelt haben. Durch solche Maßnahmen kann also höchstens der negative Einfluss von Katzen verringert werden, wenn überhaupt. Der Europäische Gerichtshof hat zum Beispiel in einem Urteil zum Motocross-Fahren im Lebensraum einer nur auf Zypern heimischen Unterart der Ringelnatter geurteilt, dass bereits die Ausübung dieses Sports im Lebensraum der Schlange den Tatbestand der absichtlichen Tötung erfüllt, weil das Risiko besteht, ein Tier zu überfahren. Die Wahrscheinlichkeit ist gering und dennoch reicht es aus – also würde ich sagen, dass Glöckchen die Katzenhalter nicht von ihrer juristischen Verantwortung befreien.

Könnte die Anordnung des Rhein-Neckar-Kreises der Beginn einer juristischen Klärung dieses Themas sein, an dessen Ende eine für ganz Europa verbindliche Rechtsprechung des obersten Gerichtes der Union steht?

Das könnte sehr gut der Fall sein. Wenn etwa Katzenhalter diese Anordnung vor Gericht anfechten, könnte das zu einer eingehenden Befassung mit der richtigen Interpretation der Vogelschutzrichtlinie führen. Sollten sich die Gerichte in weiteren Instanzen unsicher sein, wie diese auszulegen ist, wäre es möglich, dass sie den Europäischen Gerichtshof um Klärung bitten. Das ist sogar eine Verpflichtung, wenn das höchste zuständige Gericht eines Landes sich nicht sicher in einer Interpretation ist.

Haubenlerche | Der Vogel des Anstoßes: Die Haubenlerche hat europaweit und auch in Deutschland in den letzten Jahrzehnten dramatische Bestandseinbußen erlitten. Um die letzten Brutpaare eines Gebiets zu schützen, sollen Katzen vor Ort während der Brutzeit im Haus bleiben.

Dann würden die Haubenlerchen von Walldorf europäische Rechtsgeschichte schreiben?

Das könnte durchaus der Fall sein.

Und wie bewerten Sie dann die Erfolgschancen aus Sicht des Vogelschutzes?

Obwohl das Recht sehr eindeutig auf Seiten der Vögel ist, ist das Ergebnis eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof schwer vorherzusagen. Juristisch hat der Gerichtshof hier bislang eine sehr eindeutige und einheitliche Pro-Vogelschutz-Linie verfolgt. Die Frage ist aber, wie sehr die Richter die ziemlich weit reichenden politischen Folgen eines solchen Urteils in ihrer Entscheidung mit berücksichtigen. Das lässt sich schwer vorhersagen.

Haben Sie Hoffnung auf Fortschritte?

Es gibt interessante Entwicklungen in den Ländern, in denen eingeführte Arten ein Problem sind. In Australien zum Beispiel gibt es mehr und mehr Gemeinden, die damit beginnen, frei laufende Katzen zu verbieten. Und nun gibt es auch Walldorf …

Sie betrachten Walldorf als wichtige Entwicklung?

Ja, sogar als eine sehr wichtige und interessante Entwicklung. In Europa gibt es sonst nicht allzu viel Bewegung in der Sache.

Katzen sind ein emotionales Thema. Sie selbst haben das nach Veröffentlichung Ihrer Analyse vor gut zwei Jahren erleben müssen. Es gab sogar Morddrohungen, wie Sie mir damals berichtet haben.

Die gab es, und das war nicht völlig überraschend für uns. Biologen, die sich in den USA mit dem Thema beschäftigt haben, wurden auch bedroht – es gibt einige solcher Geschichten. Was mich aber mehr enttäuscht hat, war die politische Reaktion.

Der Rechtspopulist Geert Wilders hat sich besonders hervorgetan.

Ja, statt der Katzen sollte man die verrückten Wissenschaftler einsperren – »lock them up« –, sperrt sie ein, wie bei Trump gegen Clinton, das war die Reaktion. Aber nicht nur er: Unmittelbar nachdem unsere Analyse veröffentlicht war, beeilten sich verschiedene Abgeordnete des niederländischen Parlaments und selbst Minister und Sprecher der EU-Kommission zu erklären, dass unsere Arbeit absoluter Unsinn sei und dass es kein Freilaufverbot für Katzen geben werde. Die Reaktionen kamen so schnell, dass klar war, dass sie nicht einmal unsere Arbeit gelesen haben konnten. Es gab keinerlei Analyse, sachliche Kritik oder Debatte – nur die Aussage: Das ist totaler Quatsch, das machen wir nicht. Ganz offensichtlich hatte das politische Hintergründe: Solange wir an der Regierung sind, können eure Katzen herumstromern, wie sie wollen; das war die Botschaft an die Katzenfreunde, die ihre Tiere frei herumlaufen lassen. Auch die EU-Kommission hatte wohl Angst, die antieuropäische Stimmung könne durch dieses Thema an Fahrt gewinnen. Die totale Verweigerung einer ernsthaften politischen Debatte durch die Vertreter der Politik – das war schon ernüchternd, und das bleibt für mich der nachhaltigste Eindruck aus diesem Abenteuer. Es gab ein paar ernst zu nehmende Fragen aus dem Parlament, aber insgesamt war die politische Reaktion das, was mich am meisten enttäuscht hat.

Sie schreiben, die Bestimmungen zum Vogelschutz würden in allen Staaten der EU mit Blick auf Katzen weitgehend ignoriert. Die EU ist eine Staatengemeinschaft, die stolz auf die Herrschaft des Rechts ist – und das Problem wird einfach bestritten?

Das ist exakt, was passiert ist. Das Problem wurde ohne weitere Beschäftigung damit bestritten, andere zogen es ins Lächerliche – es wurde überhaupt nicht ernst genommen. Das treibt die Menschen natürlich dazu, die Entscheidung vor Gericht zu suchen. Und es gibt in den Niederlanden nun eine kleine, aber aktive Bewegung, die diese juristische Klärung anstrebt.

Hunde müssen während der Brut- und Setzzeit und in Naturschutzgebieten an der Leine geführt werden. Katzen dürfen überall herumstromern. Warum kann man von Katzenhaltern nicht das erwarten, was von Hundebesitzern erwartet wird?

Hinter Ihrem Einwand steht die Frage: Gibt es irgendwelche objektiven Gründe, Katzen anders zu behandeln als andere Haustiere? Das ist eine sehr berechtigte Frage, der wir auch nachgegangen sind. Aus rechtlicher Sicht gibt es das nicht. Doch das Faszinierende an der Sache ist, dass so getan wird, als existiere das Problem nicht. Die totale Realitätsverweigerung!

Woran liegt dieser Sonderstatus von Katzen, vielleicht an ihrer Lebensweise?

Wir haben bei vielen Arten überlegt, ob es für sie tragbar ist, dauerhaft nur in Wohnungen oder Häusern zu leben oder draußen unter Aufsicht eines Menschen. Wenn die Antwort Ja lautet, ist es ein geeignetes Haustier. Wenn sie Nein lautet, sagen wir: Leider ist es kein geeignetes Haustier. Das sagen wir ja auch für Wölfe, Elefanten und weitere. Wenn sie kein gutes, lebenswertes Leben innerhalb von menschlichen Behausungen führen können, dann sind sie leider keine geeigneten Haustiere. Bei Katzen sagen viele Menschen aber beides: Sie sollen Haustiere sein, aber wir müssen sie rauslassen, damit sie sich wohlfühlen. Es ist nicht rational – der einzige Grund, warum das so weitergehen sollte, ist, dass es eine starke Gewohnheit ist. Und das ist keine wirklich tragfähige Begründung. Rauchen in Kneipen und anderen Orten war lange eine starke Gewohnheit, aber das ist Vergangenheit, und wir wundern uns, dass das mal normal war.

Unterschätzen Sie nicht die kulturellen und emotionalen Beziehungen von Menschen zu ihren Katzen in Ihrer juristischen Betrachtung?

Das kann man über alle Gewohnheiten oder Traditionen sagen. Die Leute haben wirklich gerne in der Kneipe geraucht, und es gehörte zur Kultur. Aber ich sehe einfach nicht den objektiven Grund, Katzen hier anders zu behandeln als andere Tiere. Früher war es auch normal, Hunde frei herumlaufen zu lassen – etwas, was wir heute als unangemessen ansehen. Ich kann weder meinen Kindern noch meinem Hund erlauben, in den Garten des Nachbarn zu gehen und dort zu tun, was immer er will – wie zum Beispiel, den Garten als Toilette zu nutzen.

Undenkbar auch, in so einer Situation den Nachbarn, der sich beschwert, anzublaffen, was er eigentlich will.

Ja, Ihre Reaktion sagt alles. Ich würde beschimpft, ich würde möglicherweise sogar eine Strafe aufgebrummt bekommen – aber die Heerscharen von Katzen können genau das tun und wir ignorieren das. Dafür gibt es keinen objektiven Grund. Und das ungeachtet der Probleme, auch mit Blick auf Gesundheitsgefahren wie durch die Infektionskrankheit Toxoplasmose. Katzen lieben es herumzustromern. Aber das mag mein Hund auch. Und auch meine Kinder, die Affen und die Elefanten im Zoo – wenn wir ihnen die Wahl überließen, wäre die Entscheidung klar. Doch wir sagen, dass das nicht geht – aus guten Gründen. Auch bei Katzen haben wir diese guten Gründe, aber wir lassen es weiter zu. Wenn Sie mir erlauben, diese Tirade fortzuführen …

Ich bitte darum …

Ein starkes Argument der Gegner von Beschränkungen ist, dass die Katzen das Freilaufen für ihr Wohlbefinden brauchen. Ich bezweifle das sehr. Würden wir kleine Kinder ohne jedes Gespür für die Gefahr etwa durch den Straßenverkehr draußen unbeaufsichtigt spielen lassen? Das ist nicht eben das, was wir als verantwortungsvoll erachten würden. Es ist, im Gegenteil, ein unverantwortliches Verhalten. Aber genau das machen wir mit Katzen, von denen viele viel zu früh Opfer des Straßenverkehrs werden. Das kann doch nicht im Interesse des Tieres sein.

Wieso lassen wir es dennoch zu?

Katzen werden häufig als Haustiere angesehen, um die man sich nur kümmern muss, wenn man Lust dazu hat. Wir geben ihnen Futter und Wasser und freuen uns, diesen wilden Kreaturen ab und zu über den Rücken zu streicheln oder sie am Abend auf dem Schoß zu halten. Aber wir können sie auch 24 Stunden am Tag allein lassen, es gibt ja Katzenklappen. Es ist wieder wie beim Rauchen: Ich kann die Vorteile für den Einzelnen sehen, aber wir sind nicht allein auf dieser Welt, wir sind eine Gesellschaft und es gibt die Natur.

Sie haben keine Katze, nehme ich an?

Nein. Mein Koautor der Katzenanalyse allerdings hatte über viele Jahre hinweg frei laufende Katzen. Das hat er nach unserer Arbeit beendet – aber er leidet darunter.

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