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ÄrzteTag: Was eine Mitarbeiterbeteiligung für die Praxis bringt

In unternehmerische Verantwortung kann man auch hineinwachsen – zum Beispiel über Beteiligungsmodelle an Praxen oder MVZ. Wie dabei vorzugehen ist und was es bringt, erläutert Rechtsanwalt Dr. Lars Lindenau im »ÄrzteTag«-Podcast.
Zwei sitzende Medizinstudenten besprechen sich, andere laufen an ihnen vorbei, Blick von oben aus der Vogelperspektive

Die Welt ist nicht immer schwarz oder weiß, in der Regel gibt es viele Farbabstufungen dazwischen. So ist es auch mit dem Status »angestellt« oder »selbstständig«, den Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung innehaben können: Angestellte können über Modelle der Umsatzbeteiligung und vor allem der Mitarbeiterbeteiligung nach und nach in die unternehmerische Verantwortung geführt werden.

Was derartige Modelle der Mitarbeiterbeteiligung für Praxen bringen, darüber spricht Rechtsanwalt Dr. Lars Lindenau von ETL Rechtsanwälte im »ÄrzteTag«-Podcast. Lindenau hat in den vergangenen Jahren bei jungen Ärzten eine neue »Lust an der Niederlassung und auf eigene Führung« ausgemacht, berichtet er im Gespräch.

Das könne auch durchaus über den Umweg Anstellung in Praxen gehen, so Lindenau. Für Praxisinhaberinnen und -inhaber biete das auch Chancen, wenn sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, die Interesse am Unternehmertum haben, nämlich talentierte Kräfte mit als Partnerinnen oder Partner aufzunehmen.

Die Beteiligung an einer BAG oder auch die Umwandlung einer Einzelpraxis in eine BAG könne zunächst dazu beitragen, einen Mitarbeiter an die Praxis zu binden. Lindenau erläutert, wie bei der Mitarbeiterbeteiligung im Falle »Scheingesellschafter« vermieden werden kann – das heißt, welches Maß der unternehmerischen Verantwortung mindestens erreicht werden muss, wie hoch die Mindestbeteiligung ausfallen muss und welches Risiko bei einer Beteiligung dazugehört.

Große Gestaltungsmöglichkeiten, so Lindenau, gebe es auch für expandierende Praxen, die neue Standorte hinzunehmen und einen jungen Kollegen oder eine Kollegin dort als Niederlassungsleitung mit Beteiligung am neuen Standort installieren. Im Podcast beschreibt der Rechtsanwalt, wo die Unterschiede in Mitarbeiterbeteiligungsmodellen zwischen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und MVZ GmbH liegen. Er berichtet, wie auch bei unternehmerischer Beteiligung an Praxen der Frauenanteil deutlich ansteigt – und er gibt Hinweise, wie sogar wichtige nichtärztliche Kräfte einer Praxis oder eines MVZ gesellschaftsrechtlich eingebunden werden können, um die Bindung an die Praxis zu steigern.

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