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ÄrzteTag: Wie weit geht die ärztliche Informationsfreiheit?

Frau spiegelt sich in Fenster

Wo hört Information auf und wo fängt Werbung an? Diese Frage stellt sich mitunter auch Ärzten und zwar beim § 219a Strafgesetzbuch, der auch nach seiner Modifikation die Grenzen sehr eng beim Thema Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auslegt. So geraten Mediziner, die auf ihrer Website eingehendere Infos zum Thema Abruptio anbieten, in die juristischen Mühlen. Prominentes Beispiel ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel, eine der vehementesten Gegnerinnen des §219a, die jetzt sogar vor das Bundesverfassungsgericht geht.

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