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DAZWISCHEN: Kann die AfD den MDR abschaffen?

Die AfD will im Fall einer Regierungsübernahme den MDR-Staatsvertrag kündigen. Was würde eine solche Kündigung für den MDR und die Menschen in Sachsen-Anhalt bedeuten? Diese Podcast-Episode von »DAZWISCHEN« blickt ausführlich auf die möglichen Folgen.
Papierstapel

AfD plant Kündigung des MDR-Staatsvertrags

Für den Fall einer absoluten Mehrheit der AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt will die Partei den MDR-Staatsvertrag kündigen. Laut Wahlprogramm verspricht sich die Partei davon die Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Außerdem möchte die Partei demnach einen eigenen »Grundfunk« ohne Sport und Unterhaltung aufbauen. Neben dem Vertrag mit dem MDR möchte die AfD auch die Verträge mit der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio kündigen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist offensichtlich ein Feindbild für die Partei. Im 100-Tage-Programm für die Zeit nach der Wahl steht »Rundfunkstaatsverträge kündigen« direkt an erster Stelle.

»Es ist schon sehr verblüffend, dass 36 Jahre nach der Wiedervereinigung eine Partei so radikal die Axt an einen Grundstein der Demokratie legt und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will.«MDR-Intendant Ralf Ludwig

Realitätscheck für Kündigung des MDR-Staatsvertrags

Die bestehenden Verträge für den MDR sehen eine zweijährige Kündigungsfrist vor. Das Land Sachsen-Anhalt kann im Fall einer Kündigung demnach frühestens zum 1. Januar 2029 aus der Drei-Länder-Anstalt aussteigen. Der MDR würde weiter bestehen und dann für die zwei Länder Sachsen und Thüringen zuständig sein. In diesem Frühjahr haben im Magdeburger Landtag alle vertretenen Parteien außer der AfD beschlossen, dass künftig nicht mehr der Ministerpräsident allein den Vertrag mit dem MDR kündigen kann. Dafür braucht es nun im Parlament eine Debatte und eine Mehrheit.

»Das hat den Vorteil, dass das den politischen Parteien und der Öffentlichkeit eine Bühne öffnet, auf der das diskutiert werden kann. Dort werden Vor- und Nachteile abgewogen, und so eine Entscheidung wird nicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion umgesetzt.«Lennart Laude, Verfassungsblog

Für den Fall einer Kündigung des MDR-Staatsvertrags gibt es sehr viele offene Fragen. Was bedeutet das wirklich für den Rundfunkbeitrag? Was passiert mit den Mitarbeitenden des MDR? Und darf der MDR auch im Fall einer Kündigung nach 2029 Programm aus und für Sachsen-Anhalt machen?

»Gleichwohl können wir mit Kolleginnen und Kollegen, die wir mit ihrer Kompetenz vor Ort haben, aus Sachsen-Anhalt und auch für Sachsen-Anhalt berichten.«Jens-Ole Schröder, Juristischer Direktor des MDR

In dieser Podcast-Episode schauen Rabea Schloz und Christian Bollert auf die möglichen Folgen einer solchen Kündigung sowie verschiedene Szenarien für die nächsten Jahre. Dafür haben sie unter anderem mit dem MDR-Intendanten Ralf Ludwig, dem Juristischen Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, und dem Verfassungsexperten Lennart Laude gesprochen.

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