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Bahnbrechendes Regelwerk

Der "Sachsenspiegel" fasziniert bis heute Germanisten, Historiker und Juristen. Das bedeutendste mittelalterliche Rechtsbuch und zugleich älteste Prosawerk in deutscher Sprache stammt aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts und entstand vermutlich im östlichen Harzvorland. Abgefasst von dem Rechtskundigen Eike von Repgow (um 1180 bis zirka 1235), ist es bekannt für seine detaillierten Regelungen zum täglichen Zusammenleben. Es enthält breit gefächerte und bis ins Kleinste beschriebene Bestimmungen, die in vier erhaltenen Bilderhandschriften eindrücklich illustriert werden.

Rechtshistoriker Heiner Lück stellt den Sachsenspiegel überaus eingängig in diesem ausgezeichnet bebilderten Band vor, der mit ganzseitigen Abbildungen der Bilderhandschriften aufwartet. Sein Werk erfüllt wissenschaftliche Ansprüche, ist aber auch für ein breites Publikum verständlich geschrieben. Lück spannt in acht Kapiteln einen Bogen, angefangen bei den ersten Rechtsbüchern im 13. Jahrhundert, weiter über Rezeption und Verbreitung des Sachsenspiegels zusammen mit dem Magdeburger Stadtrecht, bis hin zur politischen Instrumentalisierung im 20. Jahrhundert und dem aktuellen Forschungsstand.

Abkehr von der mündlichen Überlieferung

Der Historiker, der seinen Lehrstuhl an der Universität Halle-Wittenberg hat, beleuchtet eingangs den geschichtlichen Kontext des Sachsenspiegels. Das Werk entstand vor dem Hintergrund eines allgemeinen Trends im 13. Jahrhundert, Rechtsvorschriften schriftlich niederzulegen. Interessant sind die Darstellungen des Verfassers dazu, wie sich diese Rechtsbücher zum spätantiken römischen Recht verhielten, das im 12. Jahrhundert wiederentdeckt wurde, sowie zum Kirchenrecht. Lück erläutert, wie sich mittelalterliches Land-, Lehen- und Stadtrecht unterschieden; stellt Autor, Auftraggeber und Entstehungsgeschichte des Sachsenspiegels näher vor und macht seine Leser mit dem mittelalterlichen Weltbild vertraut, das in dem Rechtsbuch zum Ausdruck kommt.

Eines wird klar: Einen Text niederzuschreiben, der primär geltendes Gewohnheitsrecht enthält, und das auch noch in deutscher Sprache, war im 13. Jahrhundert etwas bahnbrechend Neues. Denn die mittelalterliche Rechtskultur prägten mündliche Überlieferungen. In der Vorrede zum Sachsenspiegel finden sich denn auch viele Argumente, um die Niederschrift zu legitimieren. Eike von Repgow stellt sich seiner tief religiösen Leserschaft gegenüber als Werkzeug Gottes vor und leitet aus seiner vermeintlich direkten Verbindung zum Schöpfer immerwährende Regeln für das rechtlich bewertbare Verhalten der Menschen ab. Der Frage, ob es eine lateinische Urfassung gegeben hat, geht Lück ebenfalls nach.

Ergänzt durch die hervorragenden Illustrationen zeigt der Autor die detaillierten Regelungen des Sachsenspiegels zum täglichen Zusammenleben beispielhaft auf. Man ist erstaunt zu lesen, dass sich Repgow bereits darum bemühte, alle Bereiche vollständig zu erfassen. Das gilt eigentlich als typisches Merkmal der modernen Kodifikationspraxis, die große Rechtsbereiche möglichst komplett zu regeln versucht. Als bemerkenswert modern erweist sich das mittelalterliche Rechtswerk auch, wenn es vorschreibt, das Bewegliche habe dem Unbeweglichen auszuweichen – also etwa das unbeladene dem beladenen Fuhrwerk oder der Fußgänger dem Reiter. In einer Erbrechtsbestimmung heißt es, Psalter und Bücher sollten den Frauen zufallen, da diese (mehr als Männer) lesen würden. Regelungen zu Nachbarschaftstreits, etwa der Frage, wem die Früchte des Baums gehören, der über den Zaun in den Garten nebenan wächst, erscheinen schon fast zeitlos.

Fast 700 Jahre Gültigkeit

Kein anderer deutscher Rechtstext hatte eine so lange Geltungsdauer und einen so erheblichen Einfluss wie der Sachsenspiegel. Als ausschlaggebend für die lange Wirkungsgeschichte des Rechtsbuchs hebt Lück den Juristen Johann von Buch (um 1290-1356) heraus, dessen erklärtes Ziel es war, das Sachsenrecht mit dem geltenden römischen und kanonischen Recht zu harmonisieren. Sprachlich modernisierte Ausgaben des 16. Jahrhunderts sorgten für eine weite Verbreitung des Rechtsbuchs, das in Teilen bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 in Deutschland Geltung hatte.

Anschaulich beschreibt Lück, wie das Sachsenspiegelrecht erfolgreich mit dem Magdeburger Stadtrecht vermengt wurde und das entstehende Mischrecht vor allem in Ostmitteleuropa aufgenommen wurde. Im vorletzten Kapitel schildert er die Instrumentalisierung des "sächsisch-magdeburgischen Rechts" anfangs des 20. Jahrhunderts zum Untermauern der Blut-und-Boden-Ideologie der Nationalsozialisten. Das Buch schließt mit einem ausführlichen Abriss der aktuellen rechtshistorischen Forschung zum Sachsenspiegel und einem sinnvoll angelegten Glossar.

Lück hat mit seinem überaus interessanten und optisch ansprechenden Bildband ein sehr lesenswertes Buch geschaffen, das den heutigen Wissenstand zu einem bedeutenden Werk europäischer Rechtsgeschichte umfassend darlegt.

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