»Wer soll was tun?«: Klimaschutz zwischen Verantwortung und Verpflichtung
Der weltweite CO₂-Ausstoß wächst fast unvermindert weiter, und das Pariser Abkommen von 2015 scheint nicht mehr das Papier wert zu sein, auf dem es vielfach gedruckt und verbreitet wurde. Große Zweifel herrschen nicht nur darüber, ob das ehrgeizige Ziel zu halten ist, die Klimaerwärmung auf 2,0 oder sogar 1,5 Grad vom Ausgangsniveau (1850–1900) zu begrenzen. Unklar ist auch, welches langfristige Szenario für die Zukunft realistisch ist, neue Vorhersagen sprechen von 2,8 Grad bis 2100.
Für Frauke Rostalski ist das Pariser Abkommen gescheitert, weil damals keine justiziablen Sanktionen gegen Länder vereinbart wurden, die ihr CO₂-Kontingent überschreiten. In »Wer soll was tun?« spitzt die Strafrechtlerin und Philosophin dieses Thema auf die Frage zu, welche juristische und ethische Verantwortung Individuen und Staaten hier jeweils tragen. Ihr geht es dabei vor allem um den Widerstreit zwischen Freiheit und Verantwortung.
»Keine Verantwortung ohne Effektivität«
Rostalski ist Mitglied im Deutschen Ethikrat. In dessen Stellungnahme zur »Klimagerechtigkeit« (2014) hatte sie ein Sondervotum abgegeben – dies aber keineswegs, weil sie den menschengemachten Klimawandel bestreitet. Vielmehr erteilt sie, wie sie in ihrem Buch ausführt, gängigen Forderungen eine klare Absage, einzelne Menschen persönlich und moralisch zur Änderung ihres Verhaltens zu verpflichten, um den Klimawandel zu stoppen. Sie scheut in diesem Zusammenhang nicht vor polemischen Formulierungen wie »Hafermilchtrinker« und »Veggieday-Verfechter« zurück und bestreitet nachdrücklich, dass »nationale Alleingänge« dem Klimawandel effektiv Paroli bieten könnten.
Der Kern ihrer Argumentation ist, dass »die Wirksamkeit von Handlungen oder Unterlassungen sowohl im Recht als auch in der Ethik eine sehr wichtige Rolle dafür [spielt], ob das Verhalten dem jeweiligen Subjekt abverlangt werden kann.« Handlungen müssen sich nachweislich eignen, durch sie die verfolgten Zwecke zu erreichen. Auf den Punkt gebracht heißt das: »Keine Verantwortung ohne Effektivität«.
Gesinnungsethik und das Gefühl moralischer Überlegenheit
Rostalski plädiert mit Max Weber (»Politik als Beruf«, 1919) für »Verantwortungsethik« und gegen »Gesinnungsethik«. Diese finde sich derzeit vielerorts, und zwar nicht nur in der Klimadebatte. Zur Moralisierung der Klimadebatte beigetragen habe auch das einflussreiche Buch »Das Prinzip Verantwortung« (1979) von Hans Jonas. Jonas habe zwar von »Verantwortung« geschrieben, habe ihr aber kein »Eignungskriterium« angeheftet. Er schreibe der »Natur« einen »ihr selbst innewohnenden Wert« zu, hebe aber die »Funktion des Verantwortungsbegriffs letztlich auf.« Sein Verantwortungskonzept falle mit der Theorie der Moral zusammen und verwische die Grenzen, »die sowohl für das moralisch Gute wie für die Verantwortung konstitutiv sind.« Damit kippe sein Konzept in eine Gesinnungsethik um. Viele, die sich auf ihn beriefen, trügen gerade deshalb ihre (zumindest von ihnen selbst als solche wahrgenommene) moralische Überlegenheit wie eine Monstranz vor der Brust.
Die internationale Klimapolitik wiederum scheitere, so die Autorin, weil das Pariser Abkommen in kein »effektives globales Gesamtkonzept« eingebettet sei, das Verantwortung klar verorte und mit Sanktionen verbinde. So würden nationale Alleingänge wie der Deutschlands, das als sein ehrgeiziges Ziel Treibhausgasneutralität bis 2045 propagiert, eher sogenannte Rebound-Effekte hervorrufen; denn andere Länder sähen im deutschen Handeln oft kein Vorbild, sondern vielmehr die Möglichkeit, als Trittbrettfahrer den eigenen CO₂-Ausstoß zu erhöhen und zugleich davon zu profitieren, dass Industrien aus Deutschland eben dorthin auswandern, wo die Umweltauflagen geringer sind. Die Juristin beklagt, dass das deutsche Klimaschutzgesetz und das Bundesverfassungsgericht bislang nicht zur Kenntnis nähmen, dass die »nationale Reduktion von Treibhausgasen […] keine Wirksamkeit [zeitigten]«, ja sogar mit »schädlichen Folgen im Hinblick auf den globalen Klimawandel« zu rechnen sei.
Für einen Schutz der Freiheitsrechte
Zu guter Letzt widmet sich Rostalski den »Grenzen der Zumutbarkeit« und dem Widerstreit von Freiheit und Lebensschutz. Mit juristischen und philosophischen Argumenten zeigt sie sich als Verfechterin des Freiheitsschutzes. Wie weit die Fürsorgepflicht des Staates gehen und wie viel Freiheit dem Individuum zustehen soll, sind Fragen, die sie an den Beispielen der Abtreibungsdebatte, der Freiheitsbeschränkungen in der Coronazeit und der überhitzten moralischen Debatten der letzten Jahre untersucht, um die hier gewonnenen Einsichten dann auf die Klimadebatte zu übertragen. So will sie schon jetzt das Gespräch anstoßen, wie Freiheit und Leben trotz globaler Erwärmung auch in Zukunft ethisch sinnvoll gegeneinander abgewogen werden könnten: »Welche roten Linien dürfen zum Schutz von Freiheitsrechten nicht überschritten werden?«
Aber was bleibt, wenn Einzelne keine moralische Verantwortung für den Klimawandel tragen und nationale Alleingänge praktisch folgenlos bleiben? Rostalski schlägt sich auf die Seite des Wirtschaftsnobelpreisträgers William D. Nordhaus. Er hatte die Gründung eines »Climate Club« von Willigen vorgeschlagen, dessen Mitglieder sich auf harmonisierte Emissionsreduktionen einigten, die durch einen gemeinsamen CO₂-Preis realisiert werden. Die Hoffnung sei, Trittbrettfahrer mit Zöllen und CO₂-Grenzausgleich zu disziplinieren und mit finanziellen Anreizen zum Beitritt in den Klub zu animieren.
Ob ein solcher Klub Chancen hätte, seine Ziele zu erreichen, erscheint angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Lage mehr als ungewiss. Rostalski ist dennoch zu bescheinigen, dass sie mit ihren durchdachten juristischen wie philosophischen Argumenten ein bedenkenswertes und gut lesbares Buch geschrieben hat.
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