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Der Tod des Märchenkönigs

Die überlieferte Behauptung, König Ludwig II. von Bayern (1845 – 1886), der "Märchenkönig", sei verrückt gewesen, scheint auf den ersten Blick durchaus plausibel. Da bringt der König seine Zeit und sein Geld mit der Förderung des Komponisten Richard Wagner und dem Bau romantischer Schlösser wie Neuschwanstein durch und vernachlässigt darüber gröblich seine Repräsentationspflichten. Ultimativ fordert er von seinen Ministern Millionen und Abermillionen für den Bau seiner Schlösser, mit der Begründung, wenn er die bereits hoch verschuldeten Projekte nicht mehr durchführen dürfe, sei ihm alle Lebensfreude genommen. (So hat sich mein Jüngster früher auch geäußert, wenn man ihm die Bauklötze wegnahm; aber seit er vier Jahre alt ist, haben sich diese Mätzchen gelegt.) Er missbraucht sein Amt, um sich Reitersoldaten in großer Zahl als Lustknaben zuführen zu lassen. In der Hauptstadt lässt er sich kaum noch blicken; seine nähere Umgebung verschreckt er durch Willkür, herrisches Gehabe und Anwendung körperlicher Gewalt.

Ein Gutachten, unterzeichnet von vier Medizinern, die sich sämtlich in Amt und (vom König verliehenen) Würden befinden, bescheinigt seiner Majestät "jene Form von Geisteskrankheit, die den Irrenärzten aus Erfahrung wohl bekannt mit dem Namen Paranoia (Verrücktheit) bezeichnet wird"; daher seien "Allerhöchstdieselben als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten und wird diese Verhinderung nicht nur länger als ein Jahr, sondern für die ganze Lebenszeit andauern". Diese Lebenszeit dauert dann nur noch wenige Tage; denn nachdem Ludwig auf Grund dieses Gutachtens in Gewahrsam genommen und entmündigt worden ist, nimmt er sich durch Ertrinken im Starnberger See das Leben und reißt seinen Arzt Bernhard von Gudden, den Verfasser des Gutachtens, mit in den Tod.

So lautet die offizielle Version; daneben grassieren die merkwürdigsten Verschwörungstheorien. Und nun rüttelt der renommierte Psychiater Heinz Häfner, ehemaliger Chef des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, an einer zentralen Säule des bisherigen Geschichtsbilds: König Ludwig sei gar nicht verrückt gewesen.

Da in Häfners Augen die Historiker nicht genug von Psychiatrie verstehen, um die Sache richtig beurteilen zu können, musste er selbst im fremden Fach wildern – und tat das mit großer Akribie. Mit Hilfe des Historikers Felix Sommer, der aus der Arbeit an diesem Fall seine Dissertation gemacht hat, betrieb er so umfangreiche historische Quellenarbeit, dass der Leser stellenweise zu ermüden droht. Da die romantische und tragische Figur König Ludwigs schon zu seinen Lebzeiten und erst recht nach seinem Tod die Gemüter erregte, ist die Quellenlage ungewöhnlich gut, obwohl das Geheime Hausarchiv der Familie Wittelsbach den Forschern den Zugang zu wichtigen Dokumenten verwehrte.

Über das Gutachten seines Fachkollegen kommt Häfner zu einem vernichtenden Urteil. Bernhard von Gudden hat es nicht nur unterlassen, seinen königlichen Patienten persönlich zu befragen; er hat eine Sammlung von wilden Beschuldigungen, die Ludwigs Widersacher gezielt zum Zweck seiner Diffamierung herbeigeschafft hatten, ungeprüft für bare Münze genommen und als Indizien der Verrücktheit gewertet, obgleich eine harmlose Interpretation weit näher gelegen hätte. Schlimmer noch: Er hat, bevor er überhaupt zum Gutachter bestellt wurde, seinen Auftraggebern das erwünschte Ergebnis zugesichert. Spätestens als er dem soeben festgenommenen König persönlich begegnete und sich ausführlich mit ihm unterhielt, musste für ihn die Falschheit seines Urteils offensichtlich werden.

Dagegen setzt Häfner eine Art Zweitgutachten – eigentlich ein aussichtsloses Unterfangen, wenn man den Patienten nicht mehr untersuchen kann. Aber da von Gudden das auch nicht getan hat, verfügt der zweite Gutachter über nicht weniger Material als der erste. Häfner rekonstruiert ein detailreiches Bild des Königs und seiner Zeit, das für sich genommen schon interessant zu lesen ist, und weist nach, dass die für die Zeitgenossen so befremdlichen Verhaltensweisen Ludwigs in dessen eigener geistiger Welt völlig konsequent erscheinen.

Das anmaßende, herrische Gehabe und die mangelnde Bereitschaft, mit der adligen Gesellschaft zu verkehren? Erklären sich mühelos aus der Tatsache, dass Ludwig bereits mit 18 Jahren, nur mangelhaft auf seine Rolle vorbereitet, den Thron bestieg und namentlich Ludwig XIV. von Frankreich als Vorbild verehrte. Schon damals war zwar die absolute Monarchie ein Auslaufmodell; wenn aber der König in dieser für ihn vorteilhaften Vorstellung verharrte, ist das nicht unbedingt als Realitätsverlust, sondern als konservative Grundhaltung zu bezeichnen.

Ein absoluter Herrscher genießt traditionell auch sexuelle Freiheiten, von denen Prinz Charles nur träumen kann, und Ludwig war keineswegs der einzige Herrscher, der diese Freiheiten mit Angehörigen des gleichen Geschlechts auslebte. Dass er es mit den Soldaten tat, die seinem Oberbefehl unterstanden, erfüllt zwar den – damals schon strafbaren – Tatbestand der "Unzucht mit Abhängigen"; aber verrückt ist es nicht.

Das Misstrauen gegen die eigene Verwandtschaft und die von ihm selbst berufenen Minister? War nicht krankhaft, sondern höchst realistisch. Die waren es doch, die seine Absetzung betrieben.

Selbst sein Suizid ist nicht als Akt geistiger Umnachtung zu deuten. Im Gegenteil: Am Beispiel seines unstreitig verrückten Bruders Otto hatte er erlebt, welch schreckliches und entwürdigendes Schicksal ihn erwartete, wenn er in einer geschlossenen Irrenanstalt untergebracht würde, und daraufhin den Tod als die erstrebenswertere Alternative vorgezogen. Und gerade von dem Mann, der ihn in diese Lage gebracht hatte, wollte er sich am Sterben nicht hindern lassen. Wahrscheinlich hat er seinen Arzt bewusstlos geschlagen und damit indirekt dessen Tod herbeigeführt.

Einzig der exzessiven und finanziell ruinösen Bautätigkeit mag Häfner, wenn auch zögernd, Krankheitswert zuweisen. Sie sei möglicherweise als "nicht stoffgebundene Sucht" zu klassifizieren, vergleichbar dem Zustand der Leute, die von den Spielautomaten nicht lassen können.

Was muss uns an diesen Einzelheiten heute noch interessieren? Dass die Absetzung Ludwigs II. ein höchst gesetzwidriger Akt war, und zwar sowohl nach damaligen als auch nach heutigen Maßstäben? Na ja – einen absoluten Herrscher abzusetzen ist per definitionem nie legal; gleichwohl pflegt man den zu preisen, der sein Volk von einem unerträglichen Machthaber befreit, und über den juristischen Aspekt der Sache gnädig hinwegzusehen. Ludwig II. war eindeutig eine Fehlbesetzung in seinem Amt, seine Eskapaden drohten den Ruf des Königshauses und der Monarchie zu ruinieren, und sein Onkel Prinzregent Luitpold, der seine Absetzung betrieb und nach seinem Tod vertretungsweise seinen Thron bestieg, hatte ein persönliches Interesse daran, der Verschwendungssucht seines Neffen Einhalt zu gebieten: Seine zahlreiche Verwandtschaft wollte standesgemäß versorgt sein. Aber unerträglich? Er hat ja noch nicht einmal Leute umbringen lassen. Selbst das Kriegführen war ihm 1870/71 zuwider, was seine Widersacher als Mangel an nationaler Gesinnung und dann auch gleich als Indiz für Verrücktheit interpretierten.

Für den Psychiater Häfner interessanter sind die Lage der Psychiatrie im späten 19. Jahrhundert und ihr Missbrauch zur Eliminierung missliebiger Personen. Und ausgerechnet für diesen Punkt gibt die Geschichte um Ludwig II. wenig her. Zwar war damals die Seelenheilkunde in einem wahrhaft fürchterlichen Zustand, schon aus Mangel an geeigneten Therapien. Aber schon damals gab es etablierte Standards für die Begutachtung. Dass von Gudden so krass gegen sie verstoßen hat, ist nicht dem Stand der Wissenschaft zuzuschreiben; zu seinen Motiven kann auch Häfner nur Mutmaßungen anbieten.

Zu allem Überfluss fördert die akribische Arbeit des Autors selbst über den Oberbösewicht von Gudden noch sehr Positives zu Tage: Er war es, der die bei den Insassen der Anstalten häufig auftretenden "Othämatome" (Blutergüsse in der Umgebung der Ohren) nicht, wie damals üblich, als Symptom einer Geisteskrankheit, sondern zutreffend als Folge der vom Personal verabreichten Schläge diagnostizierte und in den von ihm geleiteten Anstalten einen humaneren Umgang durchsetzte.

Das Wegschließen von Dissidenten in der Sowjetunion und anderswo mit psychiatrischen Diagnosen ist da eine ganz andere Geschichte.

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  • Quellen
Spektrum der Wissenschaft 2/2010

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