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Recht und Unrecht beim Kinderwunsch

Ein Frauenarzt erzwingt durch eine Selbstanzeige die gerichtliche Klärung der Streitfrage um die Auswahl gesunder Embryonen. Aber die gesellschaftliche Diskussion darüber dauert an.

Manche Paare müssen befürchten, dass ein von ihnen gezeugtes Kind unter einem schwer wiegenden genetischen Defekt leiden wird. Um ­ihnen aus dem dadurch ausgelösten ­Dilemma zu helfen, hat die Medizin ein Verfahren erfunden, dessen Name "Präimplantationsdiagnostik" (PID) so monströs ist wie die darüber bisweilen fundamentalistisch geführte öffentliche und juristische Debatte. PID ist eine Methode, um nach der künstlichen Befruchtung mehrerer Eizellen solche für die Implantation auszuwählen, die den Defekt nicht in sich tragen.

Dass dies Elternpaaren in ihrem Konflikt helfen kann, ist hinlänglich bewiesen. Deutschland gestattet diese Vorinspektion jedoch bislang nur mit Einschränkungen. Dass in Europa zehn Länder, darunter so katholische wie Spanien und Irland, damit offenbar weniger Probleme haben, hat die Debatte hier zu Lande wenig beeinflusst. Der Berliner Reproduktionsmediziner Matthias Bloechle ist nun jener Arzt, der es nicht hinnehmen wollte, dass eine Methode, die seinen Patientinnen helfen würde, in Deutschland gesetzlich nicht zugelassen ist. "Erblich bedingte Erkrankungen und Todesfälle müssen nicht wiederholt klaglos erduldet werden." Also zeigte er sich in einem spektakulären Akt selbst an, um die rechtlichen Fragen von den Gerichten klären zu lassen. Vier Jahre später, 2010, erhielt er vom Bundesgerichtshof die Bestätigung, dass die PID vereinbar mit dem deutschen Gesetz zum Embryonenschutz sei. In der Folge wurde 2011 ein neues Gesetz erlassen, das ihre Grenzen sowie rechtliche Fragen detailliert regelt.

Dennoch ist "die gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht beendet" – Grund genug für Bloechle, in diesem Buch nochmals nachdrücklich und sehr persönlich sein Anliegen vorzubringen, das natürlich die ganze Gesellschaft ­angeht. In drei Teilen – Medizin, Justiz, Politik – handelt er die wesentlichen Seiten des Themas ab. Dazwischen schiebt er immer wieder echte Fallgeschichten aus der eigenen Praxis ein.

Für ein Paar mit unerfülltem Kin­derwunsch ist die PID zumeist ein letzter verzweifelter Schritt nach vielen schmerzhaften Enttäuschungen. Es lohnt sich, Bloechles Patientengeschich­ten zu lesen. Man kann sie als anekdotisch abtun – oder eben zugestehen: Das sind Betroffene, die beispielsweise keinen dritten Schwangerschaftsabbruch wegen Missbildung ertragen könn­ten. Die Umstände sind für die Frauen offenbar demütigend. Bloechle: "Warum wird sie behandelt wie ein unmündiges Kind? Warum müssen ihr andere hi­neinreden? Kann sie denn nicht selbst entscheiden, was richtig für sie ist?" Und bei einer anderen Fallgeschichte von einer Mutter, die bereits ein behindertes Kind pflegt und aufzieht: "Wer kommt denn dadurch zu Schaden, wenn sie sich behandeln lässt, um ein gesundes Kind zu bekommen?" Alles Fragen, die einem der gesunde Menschenverstand nahelegt, die aber bei diesem Thema nicht immer eine Rolle spielen.

Bloechle, selbst Vater von fünf Kindern, erzählt auch seinen Werdegang und berichtet über die Motive, die ihn bis zur genannten Selbstanzeige gebracht haben. Ausführlich beschreibt er die medizinische Prozedur bei der In-vitro-Fertilisation sowie die Genetik der Fortpflanzung. Spannender jedoch finde ich seinen Bericht über die Gesetzgebung rund um das Embryonenschutzgesetz sowie den Verlauf des Verfahrens von der Selbstanzeige bis zum höchstrichterlichen Urteil. Verblüffend, wie ein Gesetz, das eigentlich verhindern soll, dass Fortpflanzungstechniken missbräuchlich angewendet werden, gerade bei der PID (auch wenn es nur um wenige hundert Fälle pro Jahr geht) zum Unglück vieler Paare wird.

Dass ihnen, wie vor Jahrzehnten beim Abtreibungstourismus nach Holland, auch hier die Reise in ein Nachbarland offensteht, stellt Ethiker, Politiker und Gesetzgeber vor ein interessantes Dilemma. Denn natürlich würde niemand daraus ableiten, so Bloechle, "dass diese Staaten Unrechtsstaaten seien, in denen durch den dort anders geregelten Umgang mit menschlichen Embryos die Menschenwürde mit Füßen getreten wird". Wie aber kann dann das, was dort Recht ist, hier zu Lande Unrecht sein? Die letztlich für den Frauenarzt positive richterliche Entscheidung war für ihn begreiflicherweise "eine große Erleichterung". Wie der Streit und die Debatte darüber dennoch weitergehen, berichtet er im dritten Teil "Politik" – ein ernüchternder bis erschütternder Kommentar zur moralisch-ethischen Verfasstheit unserer Gesellschaft am Beispiel einer existenziellen Frage.

Inwieweit ist es Teil der reproduktiven Freiheit der Menschen, Embryonen oder Föten nach bestimmten Merkmalen auszuwählen? Dem Autor sind die üblichen Totschlagargumente geläufig: Durch PID entstehe ein gesellschaftlicher Druck hin zum "Designerbaby" und eine Abwertung aller nichtperfekten Kinder; es gebe kein "Recht auf ein gesundes Kind"; oder die PID sei der erste Schritt auf dem Weg zu einer Selektion von lebensunwertem Leben im Geist des Holocaust.

Da ist es zumindest erhellend, wenn Matthias Bloechle jüdische Stimmen zur PID zitiert. Ein Rabbiner aus Düsseldorf äußert sich so: "Nach jüdischem Recht gilt: Wer der künstlichen Befruchtung zustimmt, muss auch PID zulassen." Die Wissenschaftsethikerin Tatjana Tarkian von der Universität Erfurt empfahl PID-Befürwortern kürzlich, darauf hinzuweisen, dass es hier um die Frage geht, "ob die Rechtsordnung es Paaren mit Kinderwunsch und genetischem Risiko verwehren sollte, eine Chance auf ein gesundes Kind ergreifen zu können, ohne dabei die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs in Kauf nehmen zu müssen."

Wer wie Bloechle so weit ging, sich potenziell selbst zu inkriminieren, wird bewegt von der bisweilen unmenschliche Weltferne, die sich durch die deutsche PID-Debatte zieht. "Menschen, die keine Erfahrungen mit dem Tod von ungeborenen und geborenen Kindern haben, tun sich oft leicht damit, ein Verbot der PID zu fordern. Wer jedoch individuelle Geschichten vom einzelnen betroffenen Menschen kennt, wird sich schwertun, anderen ihr Recht auf ein gesundes Kind zu verwehren."

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  • Quellen
Spektrum der Wissenschaft 7/2012

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