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die behauptung,wonach herr schön nicht einmal wissenschaftliches fehlverhalten vorzuwerfen wäre,weil ihm angeblich weder vorsatz noch fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnten,soll von eigenen fehlleistungen des herrn prof.lorenz ABLENKEN :Dieser hat im lehrbuch "verwaltungsprozeßrecht"den begriff rechtslehrer so verfälscht ,daß den wünschen alter nazis entsprochen wird (siehe bericht in der Zeitschrift"europablätter".
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prof.dieter lorenz und der fall schön
29.08.2003, deumeland