Warkus' Welt: Woher nimmt der Staat seine Macht?
Am 26. September wird, das dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben, der Bundestag neu gewählt. Dabei handelt es sich, wie man es (hoffentlich) in der Schule gelernt oder anderweitig erfahren hat, um eine Volksvertretung. Diese beschließt Gesetze, an die sich im Rechtsstaat jeder zu halten hat, und wählt eine Regierung, die das Handeln dieses Staates im Rahmen von Recht und Verfassung lenkt und an der Spitze von Verwaltung, Militär und Sicherheitsorganen steht. Dass alle Deutschen nicht nur Bürger der Bundesrepublik, sondern gleichzeitig auch ihres jeweiligen Bundeslandes sind, dass die Länder eigene Verfassungen mit Regierung, Verwaltung, Parlament, Polizei und Justiz haben und mit dem Bundesrat eine Delegiertenkonferenz unterhalten, die dem Bund in vielen Bereichen hineinreden kann, verkompliziert das Ganze etwas. Aber im Groben, so glaube ich, hat man doch ein Verständnis von alledem.
Was einen Staat, der so gebaut ist, ausmacht, ist unter anderem ein nahezu vollständiges Monopol auf die legitime Ausübung von Gewalt gegen Menschen (seit die körperliche Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern im Jahr 2000 verboten wurde, gibt es praktisch keine Ausnahmen mehr). Der Staat bekämpft auch (in der Regel sehr engagiert) Versuche, ihm dieses Gewaltmonopol irgendwie streitig zu machen. Das bedeutet insgesamt, dass das deutsche Volk in größtem Umfang staatlicher Macht unterliegt – Macht, die sich auch durch die Zeit erstreckt. Der heutige deutsche Staat ist völkerrechtlich identisch mit dem Norddeutschen Bund, der am 1. Juli 1867 gegründet wurde, und hat zum Beispiel ein Strafgesetzbuch, das auf das Jahr 1870 zurückgeht (wenn es auch seitdem häufig geändert wurde). Wer in Deutschland aufwächst, muss sich an Regeln halten, die älter sind als er selbst und die er sich nicht ausgesucht hat.
Da kann man ruhig einmal fragen, warum und mit welchem Recht das denn so sein soll. Mit genau solchen Fragen wie dieser beschäftigt sich die politische Philosophie.
Man kann es sich ganz einfach machen und antworten, dass es überhaupt keiner Rechtfertigung bedarf: Staaten, die es heute gibt, existieren dann eben und haben die Macht, die sie haben, weil sie einmal irgendwann, irgendwie gegründet wurden und sich bis heute halten und ihre Macht so weit entfalten konnten, wie sie es eben getan haben (eventuell dank der Gnade Gottes oder des Schicksals). Noch bei der Restauration der europäischen Monarchien nach dem Wiener Kongress wurde dieser Gedanke explizit bestätigt. Der Staatsrechtler Karl Ludwig von Haller schrieb 1816, Fürsten seien »selbstständige Personen, unabhängige Herren, die gleich anderen Herren wesentlich und nach den Regeln der Gerechtigkeit nicht fremde, sondern nur ihre eigene Sache regieren«.
Ein Gesellschaftsvertrag, dem alle zustimmen
Heute findet man kaum mehr jemanden, der bereit ist, diese Vorstellung zu vertreten. Stattdessen wird davon ausgegangen, dass die Macht und der Zwang, den Staaten ausüben, irgendwie legitimiert sein müssen. Bei den großen Staatstheoretikern des 17. und 18. Jahrhunderts findet sich dafür noch die Idee eines »Gesellschaftsvertrags«, dem alle Staatsbürger zustimmen. Das oben genannte Problem, dass ein Kind in aller Regel nicht gefragt wird, in welchem Staat es aufwachsen will, und letztlich nahezu alle Menschen in dieser Hinsicht irgendwann vor vollendeten Tatsachen stehen, wird dadurch nicht gelöst.
Man verlegt sich also von der konkreten Zustimmung zu einem Vertrag auf eine hypothetische Form von Zustimmung: Legitim ist Staatsmacht genau dann, wenn alle ihr Unterworfenen gute Gründe hätten, ihr zuzustimmen, wenn sie gefragt würden (mitunter selbst dann, wenn sie gar nicht wissen, dass sie diese Gründe hätten). Diese »guten Gründe« können zum Beispiel so aussehen, dass die Staatsmacht im Interesse der Allgemeinheit handelt; oder zumindest so, dass die Interessen jedes Einzelnen dadurch maximiert werden. Enorm einflussreich war die Idee des Philosophen John Rawls (1921–2002), der, vereinfacht gesagt, die Macht des Staates dann legitimiert sieht, wenn sie an Prinzipien gebunden ist, denen die ihr Unterworfenen selbst dann vorab zustimmen würden, wenn sie selbst nicht wissen, welche Rolle sie später in der Gesellschaft einnehmen werden.
Legitim ist Staatsmacht genau dann, wenn alle ihr Unterworfenen gute Gründe hätten, ihr zuzustimmen, wenn sie gefragt würden
Und natürlich kann man sich auch auf die Position verlegen, dass Staatsmacht überhaupt nicht legitimiert ist, sondern ein Übel (bestenfalls ein notwendiges). Anarchisten vertreten die unterschiedlichsten alternativen Ordnungskonzepte, die alle eines gemeinsam haben, nämlich dass sie nicht durch eine zentrale Macht, sondern spontan, in Abwesenheit von Macht entstehen sollen.
Klar ist: Wenn man die Deutschen fragt, sind aktuell knapp 90 Prozent mit dem Grundgesetz zufrieden. Auch wenn die tatsächliche Zustimmung von Bürgern zur Verfassung in einer Umfrage natürlich etwas anderes ist als die verallgemeinerte Zustimmung zur staatlichen Ordnung überhaupt, ist das ein Wert, an dem man kaum vorbeikommt. Will man die grundsätzliche Legitimität der Macht der Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland, so wie sie 2021 existiert, abstreiten, muss man dazu weiten Teilen der Bevölkerung die Fähigkeit absprechen, über ihre eigenen Lebensverhältnisse zu urteilen – eine sehr heikle Sache.
Zumindest der allgemeine Rahmen staatlicher Macht in Deutschland scheint mir weitgehend unumstritten legitim. Die genauere Ausgestaltung, bei der es ja auch um Themen wie Bürgerrechte, Ungleichheit, gesellschaftliche Teilhabe und illegitime Gewaltausübung staatlicher Organe geht, ist natürlich umstritten. Sonst bräuchte es keine Wahlen.
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