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Patientenversorgung in der Psychiatrie: Neue Wendung in mutmaßlichem Forschungsskandal

Der Psychologe Hans-Ulrich Wittchen soll Mitarbeiter angewiesen haben, Daten zu »duplizieren«. Eine Untersuchungskommission der TU Dresden will die Anschuldigungen nun eingehend prüfen. Wittchen widerspricht den Vorwürfen.
In langen Klinikkorridoren

Mitte März erreicht »Spektrum.de« die E-Mail eines unbekannten Absenders. Sie enthält nur drei Worte, dafür aber acht Ausrufezeichen. »Wichtig!!!! Bitte beachten!!!!« Und tatsächlich: Der Anhang hat es in sich. Er enthält ein PDF und drei Word-Dateien. Eine davon ist eine Art Anschreiben. Als Gruppe wohlmeinender Kollegen wolle man sich anonym gegen die »diffamierende Berichterstattung« über Professor Hans-Ulrich Wittchen wehren, ist da zu lesen.

Der Psychiatrieforscher habe »das provinzielle Nest« TU Dresden zu einem der »Top 10 Institute« gemacht und die Universität »maßgeblich in die Exzellenz gebracht«, heißt es weiter. Fassungslos beobachte man daher eine Kampagne von »maliziös im Hintergrund agierenden Neidern« gegen Wittchen. Mit »aberwitzigen Behauptungen« würde versucht, die »grandiose Aufbauleistung dieses Ausnahmewissenschaftlers zu beschädigen und ihn zu vernichten«.

Whistleblower erheben Vorwürfe

Journalisten erhalten häufiger E-Mails von Lesern, manchmal auch anonym. Aber selten ist der Inhalt so brisant: Die restlichen Dokumente im Anhang haben mit einem Ermittlungsverfahren zum Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Technischen Universität Dresden zu tun, über das »Spektrum.de« im Februar berichtet hatte. Bei einer groß angelegten deutschlandweiten Studie zur Personalausstattung an Psychiatrien soll es demnach zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Hans-Ulrich Wittchen ist Leiter dieser Studie. Bis zum Jahr 2017 war er Direktor des renommierten Instituts für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der TU Dresden.

Inzwischen hat eine Untersuchungskommission der Universität die Vorwürfe geprüft, dazu hat sie unter anderem Stellungnahmen der beteiligten Personen eingeholt. Gestern Abend, am 1. April, hat das fünfköpfige Gremium unter Leitung des Hamburger Juraprofessors Hans-Heinrich Trute entschieden, ein förmliches Untersuchungsverfahren einzuleiten. »Anhand der vorliegenden Stellungnahmen war es nicht möglich, die Vorwürfe auszuräumen«, begründet Trute diesen Schritt. Die Kommission hat nun mehrere Monate Zeit, den Fall umfassend zu untersuchen.

Die Vorwürfe gegen Wittchen zielen auf den Umgang mit Daten im Rahmen der Studie zur »Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik« (PPP). Eigentlich sollten der Professor und sein Team hierfür bei rund 100 psychiatrischen Kliniken detaillierte Daten zur Personalausstattung erfassen.

Möglicherweise haben Wittchens Mitarbeiter aber nur an 71 Einrichtungen vor Ort Daten erhoben. Das behaupten offenbar mehrere Projektmitarbeiter. Sie wendeten sich Ende Januar mit Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten an den Ombudsmann der TU Dresden und brachten damit die Untersuchungen in Gang.

Laut den Vorwürfen der Whistleblower hat Wittchen seine Mitarbeiter angewiesen, fehlende Daten zu »duplizieren«. Auf diese Weise seien Werte für ganze Stationen per Copy-and-Paste erzeugt worden, um wenigstens annähernd der geplanten Stichprobengröße nahezukommen. Der Abschlussbericht der PPP-Studie erwecke dann irreführenderweise den Anschein, man habe 93 Klinikstandorte besucht und die Daten sauber erhoben, so die Anschuldigungen.

»Spektrum.de« hat wiederholt mit Wittchen über die Vorwürfe gesprochen und ihm in den vergangenen Tagen einen umfassenden Fragenkatalog vorgelegt. In seiner Antwort widerspricht der Psychologe sämtlichen gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Im Rahmen der PPP-Studie seien Daten von 93 Fachabteilungen an 90 Kliniken protokollgerecht erhoben worden, so der Psychologe. Bereits einige Wochen zuvor hatte er sich in einer E-Mail beschwert, die Vorwürfe gegen ihn seien Resultat »einer Kampagne, die aus niedrigen Motiven orchestriert wurde und wird«.

Hinweisschild zum Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Dresden

Sollte sich der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Datenerhebung erhärten, hätte dies das Zeug zum Politikum. Denn Auftraggeber der Studie ist das wichtigste Gremium des deutschen Gesundheitswesens, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Bereits bis zum September 2019 soll er eine neue Richtlinie zu personellen Mindeststandards für psychiatrische Einrichtungen vorlegen. Die PPP-Studie ist als empirische Grundlage dafür gedacht.

Ein gewöhnungsbedürftiges Verständnis von Wahrhaftigkeit?

Bislang ist nicht zweifelsfrei geklärt, ob im Rahmen der PPP-Studie tatsächlich unsauber gearbeitet wurde. »Bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens gilt die Unschuldsvermutung«, sagt der Rektor der TU Dresden, Hans Müller-Steinhagen. Man kann die Entscheidung der Untersuchungskommission jedoch sicherlich so deuten, dass die im Raum stehenden Vorwürfe einige Substanz haben – sonst hätte das Gremium gewiss keine eingehende Prüfung beschlossen.

Darauf deutet auch eine andere Entwicklung hin: Nach Informationen von »Spektrum.de« hat die Dresdner Gesellschaft für Wissens- und Technologietransfer (GWT) ihrerseits eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet. Die GWT, die personell eng mit der TU Dresden verbunden ist, hat die PPP-Studie durchgeführt. Es gehe bei der Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfer um die »studienbezogenen« Vorwürfe, teilt GWT-Geschäftsführerin Beate Ermisch mit.

Allem Anschein nach könnte Hans-Ulrich Wittchen ein eher gewöhnungsbedürftiges Verständnis von Wahrhaftigkeit haben. Das legt jedenfalls eine nähere Betrachtung der anonymen E-Mail nahe, die »Spektrum.de« Mitte März erreichte. »Von unserer heiklen Mission hat Professor Wittchen keinerlei Kenntnis; er würde es aufs Schärfste missbilligen«, heißt es in dem angehängten, ebenfalls anonymen Begleitschreiben.

Sollte Wittchen hinter der fraglichen Mail stecken, hätte er sich auf ziemlich befremdliche Art und Weise selbst in Szene gesetzt

Mehrere Indizien legen jedoch genau das Gegenteil nahe: Interpunktion, Rechtschreibung, Formulierungen und Schreibstil ähneln auffällig den Nachrichten, die Wittchen über seine offizielle Mailadresse versendet hat. Und in den Metadaten der Word-Dokumente stößt man jeweils auf genau einen Namen: »Hans-Ulrich Wittchen«. Eingetragen als Autor und Person, die das Dokument vor dem Versand zuletzt abgespeichert hat.

Alles eine geschickt eingefädelte Intrige von Widersachern, die den Beschuldigten vor der Presse lächerlich machen wollen? Theoretisch könnte das der Fall sein. Schließlich kann jeder einen beliebigen Namen in dem Textverarbeitungsprogramm hinterlegen und so bewusst den Verdacht auf eine bestimmte Person lenken.

»Spektrum.de« liegen allerdings noch weitere Informationen vor, die deutlich für ein anderes Szenario zu sprechen scheinen: Der 67-Jährige – oder jemand aus seinem engsten Umfeld – hat sich per Pseudonym an die Presse gewandt, um sie in dem Konflikt auf die eigene Seite zu ziehen.

Strafbar wäre das nicht. Und ganz gewiss kein Beweis für wissenschaftliches Fehlverhalten. Aber es wäre ein höchst fragwürdiges Manöver im Umgang mit der Presse, gerade für einen hoch angesehenen Spitzenforscher. Und es würde die eingangs zitierten anonymen Lobeshymnen in ein neues Licht rücken: Sollte Wittchen hinter der fraglichen Mail stecken, hätte er sich darin auf ziemlich befremdliche Art und Weise selbst in Szene gesetzt.

Hans-Ulrich Wittchen wehrt sich auf Nachfrage gegen diesen Verdacht. Er habe noch nie anonyme E-Mails verschickt, folglich könne die strittige Nachricht nicht von ihm stammen. Die Frage nach der Herkunft der verdächtigen Mail bleibt somit notgedrungen offen.

Ein raumgreifendes Ego?

Wer sich unter ehemaligen Kollegen und Mitarbeitern von Wittchen umhört, stellt fest: Der renommierte Psychologe ist eine Person, die polarisiert. Bis heute gibt es viele Mitglieder der Dresdner Hochschule, die ihm für seine wissenschaftlichen Leistungen Respekt zollen und loyal zu ihm stehen. Er hat Nachwuchsforschern den Weg geebnet und ihnen wissenschaftliche Karrieren ermöglicht. »Ich habe Professor Wittchen stets als einen integren Wissenschaftler und Mentor erlebt«, sagt etwa eine Psychologin, die heute einen Lehrstuhl in Berlin innehat.

Manche Weggefährten sagen, Wittchen sei charismatisch und gewinnend. Andere verdrehen die Augen, sobald sein Name fällt. Von einem großen Ego ist die Rede und manchmal von Hybris. Er gehe mit Menschen um wie mit Schachfiguren: strategisch und in erster Linie auf den eigenen Vorteil bedacht. Auch von cholerischen Schreiattacken wird berichtet, von weinenden Mitarbeitern und von zerbrochenen wissenschaftlichen Karriereträumen.

Mit diesen Vorwürfen konfrontiert, teilt Wittchen mit: »Ich finde mich in solchen Beschreibungen nicht wieder.« Mitarbeiter habe er in der Vergangenheit nicht angeschrien, Tränen habe es einzig nach dem kritischen Pressebericht im Februar gegeben.

Nicht erinnern kann sich der Psychologe auch an eine Episode, die mehreren Personen an der TU Dresden noch sehr präsent ist: So habe es über Jahre hinweg Streitigkeiten über die Raumverteilung im Institut gegeben. Angeblich habe Wittchen stets mehr Platz beansprucht, als ihm zustand. Daran sei vor wenigen Jahren fast die Berufung einer neuen Professorin gescheitert. Die für sie vorgesehenen Räume wollte Wittchen demnach partout nicht herausrücken; die Berufung habe sich um mehr als ein Jahr verzögert.

Das würde zu Aussagen passen, die Wittchen ein raumgreifendes, manchmal vielleicht sogar unmäßiges Ego bescheinigen. Ist so jemand auf der Zielgeraden seiner erfolgreichen Karriere vielleicht eher bereit, bei der Datenauswertung einer Studie zu mogeln, wie ihm nun vorgeworfen wird?

Die Dateien im Anhang der anonymen, mutmaßlich von Wittchen selbst verschickten E-Mail geben Anhaltspunkte in dieser Frage. In dem angehängten PDF sind vier Stellungnahmen von anderen Wissenschaftlern zu den Manipulationsvorwürfen enthalten. Offenbar hat die GWT sie in Auftrag gegeben, die als ausführende GmbH selbst in der Schusslinie steht.

Wittchens Verteidigungslinie

Die Schreiben in der Manier von Gutachten scheinen auch ein zentraler Bestandteil von Wittchens Verteidigungslinie zu sein. Wittchen legte sie am 13. März dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Berlin vor, zusammen mit einem nachgebesserten Studienbericht und einer Neuanalyse der PPP-Daten.

Auffällig ist, dass die ausgewählten Statistikexperten nicht gerade das sind, was man sich unter unabhängigen Gutachtern vorstellt. Gleich zwei Forscher der TU Dresden sind darunter, andere haben immer wieder bei Fachpublikationen zusammengearbeitet, zum Teil auch mit Wittchen. Und eine der Stellungnahmen stammt von einem Mitglied des Steering-Boards der PPP-Studie, das potenziell selbst in der Schusslinie steht, sollte tatsächlich gepfuscht worden sein.

Gegenüber dem G-BA gestand Wittchen vor drei Wochen offenbar ein, dass es einzelne Ausfälle bei der Datenerhebung gegeben habe. Allerdings seien fehlende Daten keineswegs durch Kopieren, sondern mittels einer fachgerechten »Imputation« ergänzt worden, verteidigte er sich.

Einig sind sich die Stellungnahmen in einem Punkt: Das Verfahren wurde nicht korrekt dokumentiert

Die dem G-BA vorgelegten Stellungnahmen bestätigen auf den ersten Blick diese Argumentation. Es sei wohl eine so genannte »Hot-Deck-Imputation« durchgeführt worden, attestieren die im Sinne Wittchens argumentierenden Wissenschaftler.

Damit ist ein in der wissenschaftlichen Statistik gängiges Verfahren zum Umgang mit fehlenden Werten gemeint. Es kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn bei einer Umfrage einzelne Antworten fehlen, nicht aber ganze Datenreihen. In solchen Fällen kann es unter bestimmten Umständen zulässig sein, hierfür die Antworten von anderen, in relevanten Merkmalen ähnlichen Umfrageteilnehmern einzusetzen. Mit Bedacht angewendet, kann das Verfahren eine statistische Auswertung verbessern oder Erhebungen mit zu wenigen Daten retten. (HIER können Sie mehr über das Verfahren der Imputation lesen.)

Nach Informationen von »Spektrum.de« wollen die Whistleblower aber auch von einer solchen vermeintlich fachgerechten »Imputation« nichts wissen. Es sei schlicht und einfach kopiert worden. Wenn das zutreffen sollte, hätte der Vorgang mit sauberer Statistik freilich wenig zu tun.

Unter welchen Bedingungen Imputation zulässig und angemessen ist, ist immer wieder Gegenstand von Debatten unter Statistikern. Wie es konkret bei der PPP-Studie aussah, können Außenstehende zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr schwer beurteilen. Letztlich dürfte die Frage allein für Experten mit Zugang zum ursprünglichen Datensatz zu klären sein – eine Aufgabe für die jetzt formell an der TU Dresden eingesetzte Untersuchungskommission.

Einig sind sich die vier dem G-BA vorgelegten Stellungnahmen in einem Punkt: Das Verfahren wurde nicht korrekt dokumentiert. Das bestätigt einen der Kernpunkte der Vorwürfe, denen die Kommission jetzt nachgeht. Denn selbst wenn das Datenauffüllen zulässig gewesen sein sollte: Zu sauberer wissenschaftlicher Praxis gehört stets die fachgerechte und transparente Dokumentation aller verwendeten Verfahren. Sie fehlte offenkundig im Abschlussbericht, den Wittchen im Dezember 2018 dem G-BA übergab.

Wo liegt der Schwarze Peter?

Wittchen hingegen scheint den Schwarzen Peter seinen Mitarbeitern zuzuschieben. Sie seien für die Dokumentation verantwortlich gewesen, verteidigte er sich vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Er sei zu keinem Zeitpunkt von seinen Leuten darauf hingewiesen worden, dass mit den Daten irgendetwas nicht korrekt sei. Er gehe daher davon aus, dass »der G-BA alle Fragen und Zweifel an der uneingeschränkten Integrität der Studie als ausgeräumt ansieht«, ließ Wittchen »Spektrum.de« bereits vor einigen Wochen wissen.

Der G-BA will sich in der Sache zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen: »Die Abnahme des Gutachtens ist angesichts offener Fachfragen und der in Rede stehenden Manipulationsvorwürfe bislang nicht erfolgt«, sagt Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Ergebnisse der PPP-Studie werde man also vorerst nicht verwenden. Erst müsse das Untersuchungsverfahren der TU Dresden zu einem Ergebnis kommen.

Vermutlich stützt Wittchen seine Hoffnung auf den Umstand, dass ihn die von der GWT in Auftrag gegebenen Stellungnahmen immerhin vom Verdacht der Datenmanipulation freisprechen. Für den korrigierten Bericht an den G-BA hat Wittchens Team Auswertungen auf Basis eines reduzierten Datensatzes erstellt.

Tatsächlich weichen die Resultate dieses verkleinerten Datensatzes und des erweiterten Datensatzes mit den imputierten beziehungsweise kopierten Stationen nur unwesentlich voneinander ab, wie einer der von der GWT um Stellungnahme gebetenen Wissenschaftler feststellt. Sprich: Selbst wenn hier unsauber gearbeitet wurde, habe es das Endergebnis der Erhebung nicht nennenswert verfälscht.

Eine Frage bleibt in den Stellungnahmen offen

Mindestens eine wirklich spannende Frage wird in den vier Stellungnahmen nicht behandelt: Ist eine Imputation von Datensätzen ganzer Stationen zu rechtfertigen, wenn eine so extrem heterogene Stichprobe gegeben ist, wie sie der PPP-Studie zu Grunde liegt?

Nach Informationen von »Spektrum.de« soll sich Wittchen noch im Frühjahr 2018 selbst überrascht gezeigt haben, wie unterschiedlich und kaum vergleichbar die Daten der ersten Erhebungsphase waren. Kein Wunder, allein die Bandbreite der Fachbereiche von Psychiatrie über die eigenständige Kinder- und Jugendpsychiatrie bis hin zur Psychosomatik ist beträchtlich. Zu untersuchen waren laut Auftrag jeweils sowohl voll- als auch teilstationäre Einrichtungen, genauso aber auch Institutsambulanzen.

Zweifellos gebe es große Variabilität in den Merkmalen psychiatrischer, psychotherapeutischer und psychosomatischer Einrichtungen, antwortet Wittchen auf Nachfrage zu dieser Episode. Ob er darüber vor gut einem Jahr geredet habe, wisse er aber nicht mehr.

»Dieses Problem wurde meines Erachtens massiv unterschätzt«, sagt Margitta Borrmann-Hassenbach mit Blick auf die große Heterogenität der Daten. Sie ist Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser (BAG Psychiatrie). Auf welcher empirischen Basis dann fehlende Stationen statistisch hätten »ergänzt« werden sollen, bleibt offen. »Wahrscheinlich hat es stark selektive Ausfälle gegeben, etwa unter den Kliniken in privater Trägerschaft, die traditionell weniger Personal beschäftigen, als es die Richtlinien vorsehen«, vermutet auch Thomas Pollmächer, der Ärztliche Direktor des Klinikums Ingolstadt.

Die Herkunft der Daten und deren statistische Auswertung wird sich die Untersuchungskommission der TU Dresden nun sehr genau ansehen müssen. Bis zum abschließenden Urteil kann der Gemeinsame Bundesausschuss aber möglicherweise gar nicht warten.

Schließlich liegt noch jede Menge Arbeit vor den Gremien. Auf Basis der Ergebnisse der PPP-Studie sollte nämlich eine Nachfolgeregelung für die bislang gültige Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) erarbeitet werden. Seit 1991 gibt diese Verordnung den Rahmen dafür vor, wie viel Zeit und Ressourcen dem Personal in den psychiatrischen Einrichtungen in der Bundesrepublik zur Verfügung stehen. Zum 1. Januar 2020 soll sie durch eine neue Richtlinie ersetzt werden, die den Veränderungen in der psychiatrischen Versorgung der letzten Jahrzehnte Rechnung trägt.

War die PPP-Studie am Ende umsonst?

Gerät durch die Untersuchung nun also der ganze Zeitplan in Gefahr? »Der G-BA könnte auch ohne diese Studie seine Aufgabe erfüllen«, sagt Margitta Borrmann-Hassenbach. Andere Studien sowie die Expertise von Fachverbänden seien dafür ausreichend. Auch Thomas Pollmächer wehrt sich gegen den Eindruck, es sei von der PPP-Studie abhängig, ob Anfang 2020 eine zeitgemäße Personalrichtlinie in Kraft treten kann. »Es war von vornherein klar, dass die Studie nicht beantworten kann, wie viel Personal denn nun tatsächlich benötigt wird«, sagt der Vorsitzende der einflussreichen Bundesdirektorenkonferenz, in der sich die leitenden psychiatrischen Ärzte organisiert haben.

So könnte es dazu kommen, dass der G-BA die neue Richtlinie ohne Erkenntnisse aus der PPP-Studie auf den Weg bringen muss: Man werde alles daransetzen, fristgerecht bis zum September 2019 einen Beschluss zur Personalausstattung in psychiatrischen Einrichtungen zu fassen, teilt der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken mit. Die aufwändige, mehrere Millionen Euro teure Untersuchung könnte dann also mehr oder weniger umsonst gewesen sein.

Ob die Daten seiner Studie jemals verwendet werden, dürfte Hans-Ulrich Wittchen momentan vielleicht sogar gleichgültig sein. Er versucht seinen Ruf zu retten und sieht sich als Opfer einer Kampagne. »Es ist eine Diffamierungslawine über mich hereingebrochen, die Minute für Minute mein Lebenswerk und meine Reputation zerstört«, klagte er »Spektrum.de« gegenüber. Die Antwort auf die wiederholten Nachfragen, wer denn für eine solche Kampagne verantwortlich sein könne, blieb Wittchen allerdings bislang schuldig.

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