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Kommentare - - Seite 985

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • Determinismus führt sich selbst ad absurdum

    04.06.2010, Manfred Weis
    Was den Autoren des Artikels entgangen ist, ist, dass sie die Existenz eines freien Willens bei der moralischen Bewertung und der Festsetzung von Strafmaßen voraussetzen. Wenn es keinen freien Willen gäbe, müsste auch jede Form der Bestrafung akzeptiert werden, egal wie brutal sie ist.
    Zur Klärung der Schuldfrage reicht es zunächst, dem Täter ein für andere oder für die Gesellschaft schädliches Verhalten nachzuweisen, das aus egoistischen Beweggründen erfolgte; ein weiteres wichtiges Indiz ist der Versuch, die Tat zu verbergen.

    Im Falle der von der Kirchenführung gedeckten Fälle von Kindesmissbrauch ist eine besonders schwere Form der Schuld gegeben, da alle Beteiligten sich berufen gefühlt hatten, Gott zu dienen und seinen Willen zu respektieren; als Angehörige der katholischen Kirche wussten bzw. lernten sie, Gefühle zur "höheren Ehre Gottes" zu unterdrücken. Warum sollen pädophile Neigungen schwerer zu unterdrücken sein als der natürliche Wunsch nach Frau und Kindern eines jeden gesunden Mannes, der sich für den Zölibat entschieden hat?
  • Eine unzulässige Verallgemeinerung

    01.06.2010, Dipl.-Geol. Götz Bartkowiak
    Die Fragestellung "Wie lang reicht die Kohle?" ist so allgemein gehalten, dass eine gleichermaßen allgemeine Antwort zwangsläufig falsch sein muss. Um eine verbindlichere Antwort zu erhalten, muss nach "wo?", "für wen?" und "nach welchen Kriterien?" gefragt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine international einheitliche Klassifizierung von "Resources/Reserves" für Kohle gibt, was z.B. allgemein den Eindruck erweckt, die USA würden über weitaus höhere abbauwürdige Vorkommen verfügen als China.
    Eine Verknappung der abbauwürdigen Vorkommen in einigen Kohle exportierenden Ländern, wie Indonesien oder Südafrika, ist durchaus zu registrieren, und diese Entwicklung wird in der Zukunft deutliche Auswirkungen auf den Preis in den Import-Ländern haben. Allerdings beträgt der Anteil der international gehandelten Kohle nur etwa 10 Prozent der globalen Fördermenge, und diese wird nahezu ausschliesslich in Ländern produziert, die kostengünstig abbaubare Vorkommen in Küstennähe haben.
    In den großen Flächenländern mit großen kontinentalen Sedimentbecken, wie den USA, China, Indien und Russland, sind die Vorkommen überwiegend zu fern der Küsten, um kostengünstig exportiert zu werden. Dafür reichen die abbauwürdigen Vorkommen in diesen Ländern aber noch für mehr als 100 Jahre unter heutigen und zu erwarteten zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen.
  • Wo sind die Argumente ?

    01.06.2010, Norbert Hinterberger, Hamburg
    Zum Begriff der Willensfreiheit habe ich schon online in meinem Leserbrief zu Kanitscheiders negierender Position (in „Ein Denker zwischen zwei Kulturen“, SPEKTRUM, Juli 2008, S. 74) Stellung genommen. Ich hatte da mit biologischen Argumenten für die Willensfreiheit votiert, kann also vielleicht an dieser Stelle auf allzu ausführliche Wiederholungen verzichten. Man kann allerdings nur schwer verstehen, warum sich in dem vorliegenden Diskurs zwischen Edgar Dahl und Michael Pauen kein einziges Argument gegen beziehungsweise für die Willensfreiheit findet, ob nun physikalisch, chemisch, biologisch oder geisteswissenschaftlich. Die Autoren möchten also offenbar ganz darauf verzichten, Erklärungsversuche zu machen.
    Finden sie, dass schon genug dazu gesagt wurde? Dann ist der Titel nicht zu verstehen, der „Schuld und freier Wille“ lautet. Anders gesagt, die zweite Hälfte des Themas müsste schon als verfehlt gelten, denn die Autoren beschäftigen sich nur mit den Folgerungen aus ihren jeweiligen Annahmen, die sie für gesichert halten, aber eben nicht begründen. Zur ersten Hälfte, also zum Begriff der Schuld (beziehungsweise zur Moral) wird überdies rein pragmatisch beziehungsweise juristisch diskutiert. Das heißt, es wird überhaupt nicht auf die wichtige Frage eingegangen, ob es evolutionäre Vorgänger moralisch differenzierten Verhaltens bei anderen Tieren gibt. Sollte das der Fall sein, kann es sich nämlich nicht nur um den Ausdruck menschlicher Konventionen handeln – darf also nicht rein pragmatisch diskutiert werden. Starke Hinweise auf eine bestimmte Art von ‚Gewissensarbeit’ gibt es übrigens wohl wenigstens bei Primaten (langjährige Beobachtungen bei großen Schimpansengruppen).

    Edgar Dahl findet, dass es aufgrund des physikalischen Determinismus keine Willensfreiheit geben kann. Er macht im Übrigen – genau wie Pauen - keine Anstalten, den Begriff des Determinismus selbst zu definieren. Das wäre aber nötig, denn es gibt recht unterschiedliche Vorstellungen von Determinismus. Alles, was Dahl dann an Vorschlägen zum Umgang mit Schuld ‚und Sühne’ macht, ist darauf angewiesen, dass diese, seine Grundhypothese - in der zwei von ihm nicht weiter erläuterte Grundbegriffe vorkommen - stimmt. Er investiert in diesem Zusammenhang insbesondere die Behauptung „Da wir also keine Kontrolle über Geburt, Erbe und Umwelt hatten, können wir auch nicht dafür verantwortlich sein, dass wir sind wie wir sind.“ Man darf vielleicht schon an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir die Natur, also die Umwelt über die Naturwissenschaften sehr stark kontrollieren – dem einen oder anderen geht das in bekannt kritischen Fällen sogar ein bisschen zu weit. Es ist also ohne zwingende Argumente nicht einzusehen, warum wir ausgerechnet in Bezug auf uns selbst in dieser Hinsicht gar keine Möglichkeiten haben sollten. Dahl bezieht seine Konklusion überdies aus einer Referenz auf Schopenhauer, Nietzsche und Strawson (ohne Orginalzitate). Die hätten festgestellt, dass „Wir tun, was wir tun, weil wir sind, wie wir sind …“ Unsere beiden großen Wilden hätten das sicher nicht so formuliert, die waren nämlich nicht dumm … Strawson kenne ich nicht, nehmen wir also mal an, das es von ihm kommt. Sollte das richtig sein, ist das allerdings kein Kompliment für ihn. Hier handelt es sich nicht einmal um versteckte Tautologien. Davon bereinigt, müsste die Aussage ungefähr heißen, wir handeln (tun), weil wir sind …, eine brisante Einsicht. Aber lassen wir das. Interessant ist, das beide Formulierungen nichts darüber sagen, wie wir sind. Das kann man aber auch nicht sagen, da wir das offenbar immer erst sehr kurzfristig entscheiden … Anders gesagt, wir (und damit sind alle hochemergentistischen Organismen gemeint) sind seit Beginn der Evolution das, was wir aus uns machen. Schon die gesamte ‚tote’ Physik ist überdies eine Physik des Werdens, nicht des Seins. Das was wir Dinge nennen, sind Prozesse. Warum sollte ausgerechnet der komplexeste Organismus, den wir kennen, da eine Ausnahme machen beziehungsweise in irgendeinem unveränderlichen Sein verharren – ob nun physikalisch, chemisch, biologisch oder kulturell. Die Naturgesetze sind trotz ihres grundsätzlich deterministischen Charakters nur Rahmenbedingungen für nahezu unendliche Freiheiten. Es kann sich bei ihnen also nicht um fatalistische ‚Laplace-Determinationen’ handeln. Den ‚Dämon’ von Laplace (also einen Allwissenden, der vom gesamten gegenwärtigen Wissen auf die Zukunft schließen können sollte) konnte man noch von Newtons Physik aus postulieren. Wir wissen inzwischen, dass es sich um quantenmechanisch wellenspezifische Determinationen handeln muss, die Nichtlokalitäten mit sich bringen, also um so etwas wie ‚superponierte Kausalität’ mit noch sehr unverstandenen aber nichtsdestoweniger wohl vorhandenen Freiheitsgraden. Und genau die müssen wir auch vorzeigen können, wenn wir nicht in Widerspruch zu dem geraten wollen, was wir insbesondere in der biologischen Evolution sehen – das sehr unterschiedlich erfolgreiche Hochwachsen der Arten. Das und vor allem die ganz unterschiedlichen Anpassungs-Geschwindigkeiten kann man nämlich nicht mit rein passiver Selektion erklären. Die Organismen selbst selektieren mit - wie schon Schrödinger und Popper in ihrem „schein-lamarckistischen“ Neodarwinismus betont haben.
    Der Wille beziehungsweise die Motivation, eine bestimmte Nahrungsspur zu verfolgen oder vor einem Fressfeind zu flüchten, mag so kybernetisch beziehungsweise automatisch angelegt sein, wie er mag, es gibt keinen Organismus, dem nur eine Handlungsmöglichkeit genetisch-enzymatisch angeboren wäre (das wäre aus meiner Sicht die einzig echte beziehungsweise fatalistische Determination). Damit besitzt er für jede Situation prinzipiell eine Form von Entscheidungsfreiheit, die rein logisch nicht von Willensfreiheit (ohne Bewusstsein) zu unterscheiden sein dürfte. Wenn verschiedene Triebe (biologisch allgemeiner: Antriebe) im Zusammenhang von bedingungsreaktiver Umweltwechselwirkung variabel miteinander konkurrieren können, haben wir genau genommen schon auf der Ebene des Einzellers so etwas wie kybernetisch strukturierten ‚Willen’ oder Motivation. Entscheidungsfreiheit ist nur als Disposition, als strukturelle Anlage (artspezifisch unterschiedlich) determiniert. Die Entscheidung selbst muss dagegen frei sein, denn Gene wissen nichts über situative Anforderungen durch jeweils unterschiedliche aktuale Umwelten. Das wird ihnen über Rezeptoren, Enzyme und Signalproteine vermittelt. Am Ende dieser Kette rufen die Polymerasen die erforderlichen Gen-Befehle für die jeweilige Umweltanpassung ab. Alles andere wäre evolutionistisch gesehen auch unschlüssig. Als ‚letzte Warnung’ für fatalistische Deterministen in der Biologie sei vielleicht gesagt: Sie verfügen mit ihrer Position (der rein passiven Selektion) über keine mögliche Erklärung für die unterschiedlichen Evolutionsgeschwindigkeiten der verschiedenen Arten. Niemand würde wohl behaupten, dass gute Anpassung Zufall ist – so etwa wie Benehmen Glückssache sei. Rein DNA-deterministisch kann man da nicht rangehen, denn die An- bzw. Abschaltungsstrukturen ändern sich ja ständig in den Umweltwechselwirkungen, die enzymatisch vermittelt werden. Hier kann man das Stichwort der allgemeinen biologischen Plastizität ins Spiel bringen. Anders ausgedrückt, schon der Einzeller muss nicht auf die neuesten Chips von IBM warten, er baut seine ‚alten’ ständig selbst in enzymatischer Anpassung um.

    Es gibt übrigens auch eine sehr gute Argumentation auf wesentlich fundamentalerer Ebene, nämlich zur Verträglichkeit der Thermodynamik mit Willensfreiheit:

    „Die Universalität und Einzigartigkeit des zweiten Hauptsatzes legt nahe, dass dieser auch die aller Erfahrung zugrunde liegende ‚Richtung der Zeit’, also den Unterschied zwischen Vergangenheit und Zukunft, begründet. Das für die dynamische Beschreibung verwendete Zeitkonzept lässt sich nämlich durch die reellen Zahlen darstellen, deren Vorzeichen keine absolute Bedeutung hat. Eine solche Begründung der von uns so drastisch erlebten Richtung in der Zeit setzt voraus, dass auch alle geistigen Vorgänge auf einer physiologischen und somit thermodynamischen Grundlage beruhen, wofür auch ein gewichtiges Konsistenzargument mit Hilfe von Maxwells Dämon spricht … Auf diese Weise muss sich dann verstehen lassen, warum wir (Computer eingeschlossen), uns nur an die Vergangenheit, nicht aber an die Zukunft erinnern, und warum uns letztere auch in einer deterministischen Welt ‚offen’ – und damit ein freier Wille möglich – erscheinen kann.“
    (H. Dieter Zeh, Entropie, Fischer, Frankfurt, 2005, S. 4.)

    Michael Pauen glaubt zwar an Willensfreiheit, ist allerdings genau wie Dahl nicht in der Lage, auch nur ein einziges Argument für seine These anzuführen.
    Er macht zwar auf die ganz unterschiedliche (Selbst-)Kontrollfähigkeit von Behinderten, Kindern und Börsenmaklern aufmerksam (S. 79) und ordnet ihnen daher zu Recht unterschiedliche Verantwortlichkeiten zu. Ich teile auch seine Pragmatik hinsichtlich unserer Gesetzgebung, die diese Unterschiede ja zu berücksichtigen versucht – was sicherlich auch wichtig und gut ist, verglichen mit möglichen Stellungnahmen auf rein ästhetischer Ebene. Dazu kann man ausführlicher in meinem Kommentar zu Kanitscheider nachschlagen. Aber weder er noch Dahl haben hier etwas zur Moral als individueller Gewissensarbeit gesagt, wie beispielsweise Kant, der dem Gewissen Priorität vor Staat und Kirche zusprach (er hielt moralische Differenz bekanntlich für angeboren). Denn staatlich bzw. juristisch oder theologisch entworfene Ethiken sind, je nachdem es sich um Totalitarismen oder liberalere Systeme handelt, mehr oder eben weniger machtorientiert. Es handelt sich bei ihren Ethiken häufig genug um reinen Kosten-Nutzen-Pragmatismus für die Machthabenden. Auch bei der Begegnung einzelner Personen ist dieser Pragmatismus im Übrigen vorherrschend. Es gibt allerdings auch immer wieder Beispiele für wirklich uneigennütziges Handeln (jedenfalls für meinen Geschmack), in denen das berühmte Argument des „Himmel verdienen wollens“ nicht mehr so plausibel erscheint, denn man sollte keinem Menschen der (im KZ) unbewaffnet einen SS-Mann angreift, weil der eine Frau quält, unterstellen, dass er sich den Himmel so unmittelbar bzw. schnell verdienen will. Ein solcher Angriff hat mit dem gesamten ethischen Hintergrund dieses Menschen zu tun, der in diesem Moment gewissermaßen ohne weitere Überlegung hervorbricht. Und nur derartig klare Empirie kann man eigentlich als Moral diskutieren. Auch diese Auffassung ist natürlich kritisierbar, wie alles was Menschen tautologiefrei sagen können, denn der Immoralist, der gar nicht an Moral glaubt, kann durchaus eine konsistente Position entwickeln. Auch die kann frei von Pragmatismus formuliert werden. Zu dem eben referierten Fall, könnte er einfach sagen: „doch“!
    All das wurde hier aber gar nicht diskutiert. Letzteres, also die Position eines Immoralisten, hätte von Dahl im Rahmen seiner Analyse formuliert werden müssen, ersteres, also moralische Differenz, von Pauen. Beide haben überhaupt nicht zwischen pragmatischen Ethiken (die eigentlich keine sind) und echter moralischer Differenz unterschieden.
    Auf S. 78 schreibt Pauen:
    „Und wie steht’s mit der Freiheit? Ich habe schon kurz deutlich gemacht, warum ich Freiheit und Determination für vereinbar halte, nämlich weil die Aufhebung von Determination einfach nur zu mehr Zufällen und damit zu einem Verlust an Kontrolle führen würde – nicht jedoch zu einem Mehr an Freiheit.“

    Er rollt die Erklärung, warum es Freiheit mit Determination geben muss, also von hinten auf, von seiner Interessenlage her (erinnert ein bisschen an das anthropische Prinzip): Wir stellen fest, dass wir uns als geistig gesunde Menschen in gewissem Maße kontrollieren und damit auch verantwortlich zeigen können, also brauchen wir Willensfreiheit. Und weil das im Wesentlichen nur deterministisch geht, weil sonst der Wille in Zufall zerfließt, fordert er zusätzlich Determination.
    Ich kann ihm da nur beipflichten! aber Wissenschaft lebt nicht von Wunschzetteln. Wir müssen uns schon zusätzlich mit der Mechanik von Determination bzw. Kausalität und Willensfreiheit beschäftigen. Ich denke aber, dass die Hinweise auf den Mechanismus und im Übrigen auch auf die evolutionäre Notwendigkeit von Willensfreiheit – entgegen der herrschenden Mode - immer zahlreicher werden.

  • Anlass zu Hoffnung?

    01.06.2010, Matthias Honegger
    Sehr geehrter Herr Maugeri,

    Sie schreiben davon, dass die Erdölvorräte wohl noch länger als nur wenige Jahrzehnte halten werden, und sagen im gleichen Atemzug, dass diese Aussicht Anlass zur Hoffnung ist.

    Ich möchte gerne die Konklusion umkehren und sage hier, es würde mir Anlass zu Hoffnung geben, wären die fossilen Energieträger endlich sichtbar und fühlbar nicht mehr derart billig und einfach zu haben. Damit wir auf dem absteigenden Ast Vernünftigeres damit anstellen würden als sie einfach zu verbrennen.

    Auch müssen wir uns fragen, ob wir nur glücklich sein können mit einem ständig wachsenden Energieverbrauch oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt.

    In diesem Sinne auf eine Glockenkurve, welche früh genug fühlbar wird!

    Mit freundlichem Gruss
  • Logische Möglichkeit der menschlichen Willensfreiheit

    31.05.2010, Paul Kalbhen, Gummersbach
    Wenn man einmal davon absieht, dass führende Hirnforscher wie Wolf Singer und Gerhard Roth inzwischen immer mehr von der absoluten Verneinung der menschlichen Willensfreiheit abrücken, so bleibt grundsätzlich festzustellen: Mag auch die Freiheit des Menschen zum Entscheiden und Handeln durch äußeren Zwang, innere Triebhaftigkeit, soziale Einflüsse und vieles andere mehr eingeschränkt sein, so spricht das nicht gegen die "logische Möglichkeit" der menschlichen Willensfreiheit, die aus der statistischen - wahrscheinlichkeitsbedingten - Naturgesetzlichkeit der Quanten- und Chaosphysik zu folgern ist. Selbst der Triebtäter hat "zwanglose" Momente der Erkenntnis, in denen er sich anderen anvertrauen kann - wenn er denn will -; schuldig wird er anderenfalls auf Grund fehlender Verantwortung!

  • Freier Wille - Frage der Skale?

    31.05.2010, Andreas Berg
    Es mag viel dafür sprechen, dass menschliches Verhalten kaum oder gar nicht einem "freien Willen" folgt, letztlich ist das eine Frage, wie der Begriff "Freiheit" konstruiert wird. Die Folgerungen, die Edgar Dahl daraus zieht, stehen allerdings auf tönernen Füssen - schon weil er im Ansatz ungenau argumentiert. So schreibt er gleich am Anfang, dass die Frage des freien Willens "schier unlösbar" sei, u. a. "weil sich Existenzaussagen nicht widerlegen und Nichtexistenzaussagen nicht beweisen lassen".

    Beides ist falsch. Existenzaussagen lassen sich in der Regel sogar schnell klären, ein einziges Beispiel reicht dazu aus. Nichtexistenzaussagen zu beweisen ist meist etwas beschwerlicher, aber nicht prinzipiell unmöglich. Eine Option ist der indirekte Beweis: Man führe das Gegenteil zum Widerspruch, also in diesem Fall, dass etwas existiert.

    Etwas weiter schreibt Edgar Dahl, dass es nur zwei Möglichkeiten gebe: Ein deterministisch arbeitendes Gehirn oder den Zufall. Hier nimmt Dahl das Ergebnis seiner Argumentation vorweg, quasi ein "Zirkelschluss", denn es könnte ja auch noch etwas dazwischen geben: "Kreatives" Denken, dass weder vollständig determiniert ist noch von Zufällen gesteuert wird. Ob Zufall als "Gegenteil" von Determinismus definiert ist, ist eher eine willkürliche Entscheidung. Zufall kann einerseits tatsächlich als das Fehlen jeglicher Kausalität definiert werden (wie zum Beispiel bei der Quantenmechanik), kann aber genauso gut schlicht als Mangel an Informationen gedeutet werden: Wenn ich über einen Würfel keine näheren Information habe, nehme ich alle Würfe 1 bis 6 als gleich wahrscheinlich an. Wenn ich etwas mehr weiß, etwa dass er eine kleine Unwucht hat, steigt die Wahrscheinlichkeit für spezielle Würfe. Weiß ich hingegen, dass der Würfel irgendwie präpariert wurde (zum Beispiel auf allen Seiten dieselbe Augenzahl steht), ist das Würfeln vollständig determiniert.

    Dann schreibt Edgar Dahl, dass sich "die Frage, ob wir unsere Mitmenschen für ihr Tun und Lassen zur Verantwortung ziehen dürfen", a priori verneinen lässt.
    Unbeschadet, der darauf folgenden Argumentation mit Zitaten von Schopenhauer et al., ist die Frage so gestellt, dass sie sich kaum beantworten lässt - denn wer mag schon entscheiden, ob man etwas "darf"? Aus "moralischer" Sicht "darf" man niemanden für etwas verurteilen, dass er oder sie nicht zu "verantworten" hat, aber Edgar Dahl greift ja gerade die "Moral" als Maßstab an. Wenn es eher um Zweckmäßigkeit geht, "darf" man Menschen unter Umständen schon zur Verantwortung ziehen, auch wenn ihr Verhalten vollständig determiniert ist, einfach weil es möglicherweise für die Allgemeinheit von Vorteil (wenn auch nicht unbedingt "gerecht") ist, so zu verfahren - denn eine Strafe als "sozialer Akt" ist ja gerade Teil dessen, was einen Menschen determiniert.

    Im Weiteren heisst es, dass "eine Sanktion wie der Freiheitsentzug für den Regelfall gewährleisten kann, dass das Tötungsverbot tatsächlich von niemandem verletzt wird". Auch hier wäre die Frage, wie Edgar Dahl den "Regelfall"
    definiert, dann oft genug zeigt sich ja gerade, dass Sanktionen Tötungsdelikte nicht verhindern. Häufig verschärfen härtere Sanktionen sogar das Problem eher, als dass sie helfen. Den Anspruch einer Gesellschaft auf Sanktionen gegen Kriminelle auschließlich unter einem Kosten-Nutzen-Aspekt zu sehen, widerspricht auch der Erfahrung, dass Menschen sittliche Entscheidungen nicht nur aus egoistischen, sondern gelegentlich auch aus altruistischen Motiven treffen. Wobei die Frage, ob Altruismus bloß eine biologische oder soziale Funktion erfüllt oder Ausdruck eines freien Willens ist, davon unabhängig ist.
    Letztlich sind Empfindungen wie Wut, Trauer, Scham und Schuld einerseits und Liebe, Verzeihen und Hingabe so alt wie der Menschheit selbst und notwendige Parameter in dem komplexen Wechselspiel des Eintrags individuellen Verhaltens in die Gemeinschaft einerseits und der Steuerung des Individuums durch soziale Normen andererseits.

    Möglicherweise ist der (scheinbare) Widerspruch zwischen "Determinismus" und "freiem Willen" auch nur ein Problem der Skale, mit der man auf das Problem schaut. Beispiel Wetter: Auf mikroskopischer Ebene bewegen sich die Luftmoleküle völlig ungeordnet, man möchte fast sagen "chaotisch". Trotzdem bilden sich auf einer höheren Skale erstaunliche stabile Wetterphänomene sowohl was diese Wetterphänomene im Einzelnen betrifft als auch ihre Reproduzierbarkeit. Analog (wenn auch komplementär) könnte man sagen, dass menschliches Verhalten auf der Ebene sozialer und genetischer Disposition zu weiten Teilen determiniert ist, trotzdem empfinden sich die meisten Menschen als weit gehend frei agierende Individuen. Vielleicht kann dieses scheinbare Paradoxon auf unterschiedlichen Skalen aufgelöst werden: Die Bausteine menschlichen Verhaltens auf einer niedrigeren Skale und der empfindungsfähige Mensch als Ganzes auf einer höheren.

  • Typische Auslassungen

    31.05.2010, Ehlert Puvogel, 13353 Berlin
    Im Kasten "Kurze Geschichte der Fusion" führt der Autor Michael Moyer in seinem Artikel weder den fast vollendeten Stellarator Wendelstein 7 X in Greifswald an noch die erste bei magnetischem Einschluss durchgeführte Kernfusion im JET in Culham am 9. November 1991. Ein Stellarator arbeitet nicht gepulst, sondern hält wegen seiner speziellen Spulenformen das Plasma kontinuierlich gefangen!

    Als Albrecht Berblinger es 1811 nicht schaffte, mit seinem Hängegleiter über die Donau zu segeln, war klugen Kommentatoren, die Ähnlichkeit mit Michael Moyer hatten, sonnenklar, dass der Mensch es niemals schaffen würde, sich in die Lüfte zu erheben.
  • Wie schwer ist der Baumhummer?

    30.05.2010, Holger Dräger, Güstrow
    Meines Wissens gelten die Weibchen der Malaiischen Riesengespenstschrecke Heteropteryx dilatata die zwischen 14 und 17 Zentimeter lang werden mit einem Gewicht von bis zu 70 Gramm als die schwersten Insekten. Da der Baumhummer im Habitus der schon von Herrn Hüttenhoff erwähnten Eurycantha calcarata ähnelt, die trotz ihrer größeren Ausmaße (bis zu 15 Zentimeter Länge) nicht an dieses Gewicht heran reicht, wäre es um so interessanter zu erfahren, wie schwer der Baumhummer denn nun konkret werden kann?
    Stellungnahme der Redaktion

    Sehr geehrter Herr Güstrow,



    leider bin ich kein Experte für Insekten. Deshalb habe ich mich auf die Aussagen verlassen, dass der Baumhummer das schwerste flugunfähige Insekt sei. Bei der ungeheuren Vielfalt der Insekten scheinen aber auch Experten durcheinander zu kommen. Bei der Suche im Internet bin ich als Gewichtsangabe nun auf die Zahl von 25 Gramm gestoßen, was deutlich weniger ist als das Gewicht der von Ihnen genannten Riesengespenstschrecke. Der Baumhummer ist daher offensichtlich nicht das, sondern "nur" eines der schwersten flugunfähigen Insekten. Ich habe den Text entsprechend nochmals ausgebessert.



    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen



    Daniel Lingenhöhl


    Redaktion spektrumdirekt

  • Insektengrößen

    29.05.2010, Jörg Hüttenhoff, Duisburg
    Bitte geizen Sie mehr mit Superlativen: Die größte flugunfähige Insektenart ist der Lazarus-Hummer sicherlich nicht. Aus dem Stegreif fällt mir mit Eurycantha calcarata eine Art ein, die auf jeden Fall ein paar Zenimeter größer ist. Noch größer sind aber die großen Stabschrecken, unter anderen die Riesenstabschrecke Pharnacia acanthopus, bei dieser Art können die Weibchen 25 Zentimeter lang werden - ohne Fühler.
    Stellungnahme der Redaktion

    Sehr geehrter Herr Hüttenhoff,



    Sie haben recht: der Baumhummer ist nicht das größte, sondern laut Aussagen der australischen Umweltbehörde das schwerste flugunfähige Insekt. Ich habe den Fehler ausgebessert.



    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Daniel Lingenhöhl

    Redaktion spektrumdirekt

  • Bücher, die man nicht lesen sollte

    29.05.2010, Ulrich Klein 30627 Hannover
    Ich stimme in allen Punkten Herrn Steinicke zu und gehe noch einen Schritt weiter.Das Buch von Unzicker ist eines der schlechtesten Bücher, die ich je gelesen habe. Trotz des relativ hohen Preises habe ich das Buch bereits entsorgt. Die Überheblichkeit und Selbstgefälligkeit vom Verfasser ist schon haarsträubend. Das schlimmste finde ich aber, dass von ihm nicht ein einziger Vorschlag kommt, wie es besser ginge oder richtiger wäre. Ich gebe dem Buch maximal 5 Bewertungspunkte.
  • Der Begriff der Freiheit, des Guten und der Verantwortung

    28.05.2010, Rüdiger Thurm, Bielefeld
    Dank beiden Autoren für die anregende Diskussion! Warum nicht so: Freiheit wird realisiert, indem ich das Gute erkenne und tue und also auf diese Weise am Reich der Moral partizipiere. Allein dann nämlich tue ich, was ich aus tiefster Überzeugung tun will. Gut und Böse für sinnvolle Kategorien zu halten, ist folglich Voraussetzung für den Begriff der Freiheit, nicht umgekehrt. Moralisch schlechte Taten sind bei diesem Verständnis zugleich auch Ausdruck dafür, dass nicht Freiheit realisiert wird, sondern Abhängigkeit, also Unfreiheit.

    Deshalb aber ist es unsinnig, moralische Urteile an die Faktizität einer abstrakten Freiheit zu binden. Strafen sanktionieren nicht die Willensfreiheit, sondern dienen dem Schutz der moralischen Güter. Wenn Willensfreiheit dagegen die rätselhafte Fähigkeit meint, "genauso gut" das Gute wie das Böse tun zu können, ist sie ein sinnloser Begriff. Freiheit kann deshalb, siehe oben, nicht als Willkür, sondern nur als eine qualifizierte Freiheit (als Freiheit zum Guten) sinnvoll verstanden werden. Freiheit zu ermöglichen ist Aufgabe von Erziehung, Gesellschaft u.s.w. - Verantwortlich ist, wer Rede und Antwort stehen kann für sein Handeln und deshalb damit rechnen muss, von der Gesellschaft für die Folgen seines Handelns in die Pflicht genommen zu werden.

    Verantwortung liegt dadurch aber nicht nur auf Seiten von "Tätern", sondern bei allen mit Einsicht begabten Gliedern der Gesellschaft, nämlich als Verantwortung, die moralischen Güter zu schützen. Täter zu richten ist also selber eine moralische Pflicht (und nicht nur im persönlichen oder gesellschaftlichen Interesse).
  • An eine erste Grenze gestoßen

    28.05.2010, Dr. Hubertus Neygenfind, Wolfsburg
    Auch nachfolgende Generationen brauchen noch Erdöl!

    Die von Gier und Unersättlichkeit getriebenen Industrienationen sind an eine erste Grenze gestoßen: die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise sind ein wichtiger Hinweis auf diese falsche Entwicklung. Obwohl schon in den 1970er Jahren ein Nullwachstum diskutiert wurde und der Begriff der Nachhaltigkeit von vielen ins Spiel gebracht wird, hat sich am Verhalten der Einzelnen und der Gesellschaft, vertreten von den Politikern, kaum etwas zum Guten verbessert.

    Verzicht und eine gerechte Umverteilung müssten die Leitschnur sein, um ein Überleben und würdevolles Leben der immer noch wachsenden Weltbevölkerung zu ermöglichen.

    Dazu gehört sicher auch, dass wir mit dem Erdöl sorgsamer umgehen. Erdöl ist ein extrem wichtiger Ausgangsstoff für die Herstellung einer riesigen Palette von lebensnotwendigen Stoffen und viel zu schade, um verbrannt zu werden, um daraus Energie zu gewinnen. Das geballte Know-How der Natur- und Ingenieurswissenschaften sollte sofort darauf verwandt werden, die Energiegewinnung aus Sonne, Wasser, Wind und Erdwärme voran zu treiben.

    Würden diese Forschungen und technischen Entwicklungen ähnlich gefördert wie seinerzeit die Kernenergie, wären wir sicher schon ein ganzes Stück weiter. Dann kann die Erdölförderung gedrosselt werden, wir können auf riskante Fördermethoden verzichten und für folgende Generationen, die über sicherere Verfahren verfügen, bleibt noch etwas Erdöl in der Erde.
  • Das Strafrecht muss nicht geändert werden!

    27.05.2010, Dr. Eugen Muchowski, Unterhaching
    Herr Dahl verlangt, wie schon viele vor ihm, der Schuldbegriff und in dessen Folge auch unser Strafrecht müssen geändert werden, da niemand anders hätte handeln können als er tatsächlich gehandelt hat (weil -meine Ergänzung- alle Handlungen durch Naturgesetze bestimmt sind). Diese Forderung ist so nicht begründbar.

    Laut Brockhaus ist Schuld die individuelle Vorwerfbarkeit eines rechtswidrigen Verhaltens. Wer behauptet, nicht er sei der Urheber seiner Handlung sondern seine Neuronen und die in seinem Körper ablaufenden physischen Prozesse hätten die Tat herbeigeführt, verkennt, dass Neuronen und physische Prozesse ein Teil von ihm sind. An der individuellen Vorwerfbarkeit und damit an der persönlichen Schuld führt also kein Weg vorbei. Deswegen muss auch unser Strafrecht nicht geändert werden.

    Diese Argumente habe ich in einem Aufsatz Die Einheit der Person - Zur Frage der Begründbarkeit von Verantwortung im Determinismus in: Widerspruch, Münchner Zeitschrift für Philosophie, Nr. 47/ 2008 dargelegt.

    Schuldunfähigkeit wegen mangelnder Kontrollfähigkeit ist damit nicht ausgeschlossen. Das ist keine grundlegende Frage sondern beruht auf gesellschaftlichen Vereinbarungen der Schuldfähigkeit. Im deutschen Strafrecht sind z.B. Kinder unter 14 Jahren nicht schuldfähig. In den USA oder in England können 10-jährige Kinder sehr wohl eingesperrt werden.

    Für die Einschränkung der Schuldfähigkeit wegen seelischer Störungen gilt in Deutschland der §20 StGB. Danach handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

    Ob Pädophilie als krankhafte seelische Störung betrachtet werden kann, muss die Gesellschaft im Lichte der verfügbaren medizinischen Erkenntnisse beantworten, mit allen Konsequenzen für die damit verbundene mögliche Einschränkung der Rechte des Betroffenen.
  • Veränderung des Phänotyps

    26.05.2010, Stefan Geier
    (1) Herr Professor Meyer sagt über den Versuch mit den
    Midas-Buntbarschen man könne den Phänotyp der Fische - in diesem Fall die Zahnform - durch äußere Einflüsse in relativ kurzer Zeit verändern. Mich würde die Konkretisierung dieser Aussage interessieren: Innerhalb welcher Zeitspanne, nach wie vielen Generationen ließ sich eine Veränderung feststellen?
    (2) Stellt der Midas-Buntbarschversuch nicht eine Erhärtung der in der Wissenschaft als falsch verworfene Theorie des Lamarckismus da, wonach sich Evolution durch den Dreischritt "veränderte Umwelt - veränderte Gewohnheit - Vererbung" vollzieht, entgegen der darwinschen Theorie der natürlichen Selektion mit dem Abtasten vieler Versuche der Natur durch zufällige genetische Veränderungen?

  • Zukunft statt Vergeltung

    25.05.2010, Stephan Sandhäger, Germering
    Bei den Themen Verantwortung, Schuld und Strafe baut Michael Pauen mehrere falsche Dichotomien auf und übersieht allgemein die Möglichkeiten, die sich aus einer rationaleren, rein zukunftsgerichteten Handlungsbewertung ergeben, obwohl diese von Dahl bereits angedeutet werden.

    So ist es nicht einzusehen, wieso es mit dem Verlust der Willensfreiheit auch keine Verantwortung mehr geben sollte. Man könnte etwa die Zuweisung von Verantwortung verstehen als die Erwartung, daß eine Person sich zukünftig konform verhält. Wird diese Erwartung enttäuscht, sollte man dieser Person je nach Situation weniger Verantwortung zuweisen.

    Auch bei der Reaktion der Gemeinschaft auf nichtkonforme Handlungen gibt es außer Schuldzuweisung und "allenfalls bedauern" eine dritte Möglichkeit: die Ableitung zielführender Maßnahmen. Nur diese, auch unter dem Begriff der Prävention bekannt, sind ethisch begründbar. Rein vergeltende Strafrechtsaspekte dagegen bedienen vor allem ein archaisches Rachebedürfnis und sind ethisch schwer zu rechtfertigen, ob man nun Kompatibilist ist oder nicht.

    Zum Freiheitsbegriff: Die von Pauen geforderte Ersetzung des intuitiv-falschen Willensfreiheitsbegriffs existiert bereits, es ist die ganz unstrittige Handlungsfreiheit: also zuweilen gemäß seiner Präferenzen zu handeln. Und wenn wir ehrlich sind, wünschen wir uns ja gerade das für die Menschen: daß sie verlässlich (also moralisch determiniert) handeln, dabei aber möglichst nicht das Gefühl haben, dies unter Zwang zu tun.

    Pauens Ansatz, Freiheit als die rationale Kontrolliertheit einer Entscheidung anzusehen, halte ich für fragwürdig, wie man an seinem Beispiel des Bankers sieht: Wenn dieser in vollem Wissen über die Konsequenzen ein verbotenes Geschäft macht, so ist zwar sein Entscheidungsprozess komplex, jedoch spricht sein Verhalten weniger für Kontrolle und Freiheit, als vielmehr für eine stärkere Beeinflussung durch Gier oder Druck.
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