Direkt zum Inhalt

Kommentare - - Seite 1

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • Was für eine unwissenschaftliche Aussage!

    25.01.2012, Werner Kohl
    Ich bin erschüttert über dieses Wischiwaschi, das Dr. Jokat von sich gibt.

    > Die Schallpegel sind in 100 bis 200 Metern so weit abgefallen, dass sie bei Weitem nichts mehr mit der Größenordnung von 250 Dezibel zu tun haben.

    Was will er damit sagen? Wie hoch ist denn nun der Schalldruckpegel in 100 m, 200 m oder 1 km?

    Bei der Ausbreitungsberechnung von Schall gibt es (für Ausbreitung im Medium Luft siehe z.B. DIN-ISO 9613-2) eine Schallminderung durch die geometrische Ausbreitung (Kugelwelle!):

    Adiv = 20 * log(d/d0) + 11

    d: Entfernung Schallquelle - Immissionsort
    d0 = 1 m: Referenzentfernung
    Bei d = 100 m ist Adiv = 51 dB.
    Bei d = 200 m ist Adiv = 57 dB.
    Mit jeder Verdopplung der Entfernung reduziert sich der Schalldruckpegel am Immissionsort um 6 dB.

    Der andere wesentliche Einfluss auf den Schalldruckpegel ist die frequenzabhängige Absorption durch das Medium Wasser. Dafür bin ich kein Experte.
    In der Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserschall) findet man Informationen darüber. Dort gibt es u.a. diese Aussage:
    "... ist die Absorptionsdämpfung im Seewasser wesentlich geringer als in Luft und nimmt zu tieferen Frequenzen ab."
    Gemäß DIN-ISO 9613 beträgt der Luftabsorptionskoeffizient bei 125 Hz (10° C, 70% Luftfeuchtigkeit) 0,4 dB/km.
    Bei Entfernungen bis zu einigen Kilometern ist bei niedrigen Frequenzen die Schallabsorption also fast als vernachlässigbar zu bezeichnen.

    Ob Schallreflexionen an der Grenzschicht zur Luft eine Rolle spielen (diese führen zu einer Pegelerhöhung), weiß ich nicht.

    Wie niedrig muss der Schalldruckpegel sein, um Wale etc. nicht zu schädigen? Das weiß ich nicht. Wenn ich aber Richtwerte der TA Lärm 1998 zugrunde lege (z.B. Kern-/Dorf-/Mischgebiete: 60 dB tagsüber), dann muss der Immissionsort bei obigen Parametern 185 km vom Sender entfernt sein, damit - ausgehend von einem Schallleistungspegel von 250 dB - der Schalldruckpegel auf unter 60 dB abfällt. Setzt man das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm (erlaubt sind kurzzeitige Überschreitungen von tagsüber 30 dB gegenüber dem Richtwert) an, so wird erst in 120 km Entfernung vom Sender der Grenzpegel (90 dB) unterschritten.

    Natürlich ist dieses Rechenbeispiel höchst spekulativ. Aber in grober Näherung könnte dies die Realität beschreiben.

    Eigentlich hochgradig erschreckend!
Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.