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Kommentare - - Seite 1

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  • Konrad Kleinknecht hat Recht

    04.04.2012, Christoph Barthe
    Es ist ein Skandal, mit welcher Methode diese abstruse Politik durchgesetzt wurde. Man kann über vieles streiten, aber nicht darüber, ob es ethisch vertretbar ist, das Parlament und die Öffentlichkeit zu belügen, um eine bestimmte Politik durchzusetzen. Das hat die Ethik-Kommission in ihrem Abschlussbericht aber getan.

    Lüge 1: Im Abschlussbericht der Ethik-Kommission heißt es auf Seite 4: "Der Ausstieg ist nötig und wird empfohlen ... Er ist möglich, weil es risikoärmere Alternativen gibt."
    Tatsächlich werden die im wesentlichen hier genannten Erneuerbaren Energien aber vorrangig für den Klimaschutz (also als Ersatz für z.B. Kohlekraft) gefördert, so steht es im EEG. Sie können deshalb nicht gleichzeitig auch als Lückenfüller für den Atomausstieg herhalten. Beides auf einmal geht nicht. Die faktische Alternative zum Atomausstieg nennt z.B. der BUND in seiner Liste aller in Bau oder in Planung befindlichen Kohlekraftwerke. Ob Kohlekraft aber im Hinblick auf den Klimawandel wirklich eine risikoärmere Alternative ist, kann man bezweifeln.

    Lüge 2: Auf Seite 20 heißt es: " ... Es bleibt bei der ethischen Verantwortung, dem Klimawandel genauso ernsthaft entgegenzuwirken wie die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. ... Eine Vermutung, diese Ziele (die Klimaziele) würden durch den Atomausstieg kompromittiert, ist nicht belegt." Als Beweis für diese Behauptung verweist die Ethik-Kommission auf das Europäische Emissionshandelssystem (ETS), bei dem die CO2-Emissionen in der EU bis 2020 gedeckelt sind, Mehremissionen in Deutschland also durch Minderemissionen in anderen Ländern ausgeglichen würden. Abgesehen von dem merkwürdigen Verständnis europäischer Klima-Solidarität, das die Kommission hier zum Ausdruck bringt, übersieht sie auch, dass das ETS derzeit praktisch wirkungslos, weil grandios überversorgt ist. Der Preis für die Tonne CO2-Emissionen ist seit dem Energiewendebeschluß nicht etwa gestiegen, sondern gesunken. Das Preissignal, das Ausgleichsinvestitionen in anderen EU-Staaten hätte auslösen sollen, existiert gar nicht. Im Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes vom Juni 2011 wird auf die Ergebnisse der Ethik-Kommission ausdrücklich Bezug genommen. Das Parlament hat über die Energiewende also auf der Grundlage irreführender Informationen entschieden.
    Stellungnahme der Redaktion

    [Gekürzt. Bitte unterlassen Sie auf einzelne Personen gezielte Schuldzuweisungen, diese tragen nicht zu der von uns gewünschten Diskussionskultur bei. Vielen Dank! (jo/Redaktion Spektrum.de)]

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