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Kommentare - - Seite 1

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  • ganz nett

    15.01.2013, Walter Weiss
    Der Verfasser stellt die rechtlichen - auch die kirchenrechtlichen - Bestimmungen zusammen, die diesen Fall betreffen könnten. Das ist vielleicht für Juristen, speziell Kirchenjuristen, ganz interessant, berührt jedoch die beiden Kernfragen leider gar nicht (was sicher auch nicht der Zweck des Artikels war, vielleicht aber doch hätte sein können und sollen):

    (1) Das leider immer noch für den inneren kirchlichen Bereich - und darüberhinaus! - geltende 'Kirchenrecht' ist nur scheinbares Recht im Sinne eines demokratischen mit Menschenrechten und einer funktionierenden weltlichen Gerichtsbarkeit ausgestatteten Staates, also immerhin auch unseres deutschen Staates. Das fängt schon mit den staatsrechtlichen Grundlagen an: der Vatikan ist der einzige europäische Staat, der keine Demokratie ist und in dem es keine Gleichberechtigung der Geschlechter und keine allgemeinen Menschenrechte gibt, und setzt sich in die alltäglichen Gestaltungen der zahllosen Arbeitsverträge mit der katholischen Kirche fort, in denen Selbstverständlichkeiten aus dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht mit den Füßen getreten werden (obwohl der deutsche Staat - auch zu lasten der zahlreichen Bürger, die aus der Kirche ausgetreten sind - die Kirche gerade in den Arbeitsverhältnissen fast zu 90% alimentiert). Warum daher gerade bei der Aufklärung der scheußlichen und sehr umfangreichen Mißbrauchsfälle das Kirchenrecht ohne diese Einschränkungen erwähnt wird, ist unverständlich.

    (2) Wie man die Dinge auch rechtlich betrachten möchte: das Gewicht dieser unerhörten Mißbrauchsfälle, die sich gerade im Vertrauensbereich zwischen Kindern und Seelsorgern ergeben, also damit eine besonders schlimme Dauerkrise hervorgerufen haben, verlangt schon seit Jahren (!) eine vorurteilslose und sehr schnelle Aufarbeitungstätigkeit besonders der kirchlichen Stellen, an der es absolut fehlt. Auf diese Unfähigkeit hat der Sachverständige Pfeiffer mit vollem Recht deutlich aufmerksam gemacht. Und wenn gewisse Kreise ihm seine häufige Präsenz in Talkshows vorwerfen möchten, ändert das ja nichts am Wahrheitsgehalt - im Gegenteil: gerade ein so bekannter Sachverständiger hat mit seinen Äußerungen ein großes Gewicht, was sicher zu begrüßen ist.
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