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Kommentare - - Seite 1

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  • Die Entscheidungsgewalt endet mit dem Tod

    15.02.2018, Robert Orso
    Es ist völlig unsinnig, dass jemand darüber bestimmen will, was nach seinem Tod mit ihm geschieht. Eventuell kann man noch vorher Wünsche äußern, aber da der Verstorbene bereits tot ist, kann er dagegen wohl nur schwer protestieren, falls diesem Wunsch nicht nachgegeben wird.

    Es ist längst überfällig, diese Regelung zu ändern. In Österreich funktioniert das auch und niemand regt sich darüber auf. Die meisten wissen nicht einmal, dass sie grundsätzlich Organspender sind.

    Ich würde sogar die Widerspruchsmöglichkeit abschaffen, weil es wohl eher eine unterlassene (und zumutbare) Hilfeleistung wäre als ein persönliches Recht darauf die guten Organe "unbeschädigt zu vernichten".

    Persönliche Pflichten und Rechte enden mit dem Tod.
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