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Lexikon der Optik: Farbe

Farbe, ein vielschichtiger Begriff, der in der Farbenlehre Gegenstand der Betrachtung durch Naturwissenschaftler, Künstler und Philosophen ist.

Vom naturwissenschaftlichen Standpunkte aus kann F. definiert werden als dasjenige Merkmal einer visuellen Empfindung oder Wahrnehmung, durch das ein Beobachter zwei strukturfreie Gesichtsfelder der gleichen Größe und Form unterscheiden kann (wahrgenommene Farbe). Weiterhin kann F. definiert werden als das Kennzeichen einer Strahlungsenergie, das die genannte Unterscheidung ermöglicht (psychophysische Farbe). In diesen beiden Definitionen wird einerseits der subjektive Charakter der F., andererseits die Möglichkeit ihrer Zuordnung zu den Dingen der Außenwelt betont. Oft werden diese beiden Aspekte – F. als Empfindung und F. als Eigenschaft der Dinge – in einen Gegensatz gebracht, doch schon E. Schrödinger hat nachdrücklich auf ihre Zusammengehörigkeit hingewiesen.

Die Vielschichtigkeit des Begriffs F. findet auch in einer differenzierenden Bezeichnungsweise ihren Niederschlag: Die von außen auf das Sinnesorgan treffende elektromagnetische Strahlung des sichtbaren Spektralbereiches (Wellenlänge λ von 380 bis 760 nm) bezeichnet man als Farbreiz. Die von diesem Reiz hervorgerufenen Erregungszustände des Zapfenapparates, die sich zu einer einheitlichen Wirkung zusammensetzen, bestimmen die Farbvalenz. Diese ist quantitativ bestimmt durch die Angabe der drei Farbwerte, mit denen man sie aus drei Primärvalenzen additiv ermischen kann (Farbmetrik). Unter gleichen Bedingungen führen gleiche Farbvalenzen zu gleichen Farbempfindungen; im allgemeinen hat aber der Einfluß zahlreicher äußerer und innerer Faktoren (z.B. zeitlicher und räumlicher Farbkontrast, Farbstimmung, Ermüdung) zur Folge, daß gleiche Farbvalenzen recht verschiedene Empfindungen hervorrufen können.

Aus den Definitionen der F. folgt, daß auch Weiß, Grau und Schwarz zu den F. gerechnet werden müssen. Diese besondere Gruppe bezeichnet man als unbunte F., sie unterscheiden sich voneinander allein durch das Merkmal Helligkeit. Den Gegensatz dazu bilden die bunten F.: Die Eigenschaft des Buntseins wird durch das Merkmal Farbton (Buntton) gekennzeichnet, der Grad der Buntheit durch die Sättigung. Spezielle F. sind durch die besondere Art des Farbreizes gekennzeichnet (Spektralfarben, Optimalfarben, Randfarben), durch die Art der physikalischen Entstehung (Interferenzfarben, Leuchtfarben) oder durch ihre physiologische oder psychologische Bedeutung (Urfarben, Grundfarben, Gegenfarben). F. können auch nach Aufhören eines Farbreizes empfunden oder in der Nachbarschaft erregter Netzhautstellen induziert werden (physiologische F., Sukzessiv- oder Simultankontrastfarben).

Für die in den Kennzeichen Farbton, Helligkeit und Sättigung ihren Ausdruck findende Dreidimensionalität der Farbenmannigfaltigkeit werden in der Farbmetrik Maßbeziehungen entwickelt. Verschiedene Verfahren der Farbmessung dienen der Ermittlung von Maßzahlen für F.

Je nach den Bedingungen, unter denen ein Farbreiz dargeboten wird, werden verschiedene F. unterschieden. Eine freie F. ist eine Farbempfindung, die nicht mit einer Strukturwahrnehmung verbunden ist, während eine gebundene F. die Farbempfindung an einem Objekt im Außenraum darstellt. Eine bezogene F. ist eine in ihrer natürlichen Umgebung gesehene Körperfarbe, während eine unbezogene F. eine in lichtloser Umgebung gesehene F. ist.

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