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  • Unwissenschaftliche Schlussfolgerung

    27.09.2006, Hans Roßmanith
    Nur wenn nachweislich unbelastete Umgebungen vorliegen, kann auf Angst vor Umweltgiften als Ursache von körperlichen Beschwerden geschlossen werden. Wenn in belasteter Umgebung in Unkenntnis der Situation nicht über Beschwerden geklagt wird, heißt das nicht, dass keine Beschwerden vorliegen. Beschwerden, für die man keine Ursache kennt und die nicht zur Arbeitsunfähigkeit führen, werden vom Arzt häufig als psychosomatisch eingestuft, und wer will das schon. Da geht man lieber nicht zum Arzt und hofft, dass die Beschwerden wieder verschwinden.
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