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Kommentare - - Seite 677

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • Die Ansage muss nicht immer wahr sein

    02.06.2015, Andreas Kummer
    Die Aussage, dass der Verurteilte vom Bescheid der Vollstreckung überrascht werden würde, ist am letzten Tag notwendigerweise falsch, wenn wir annehmen, dass die Vollstreckung spätestens am letzten Termin zwingend vorgenommen werden würde. Die vorgeschlagene Deutung dieses Sachverhalts gemäß dem Artikel lautet, dass der Termin deshalb aus der Menge potenzieller Termine zu entfernen sei, womit sich die Menge verkürzt und ein neuer letzter Termin an dessen Stelle tritt, der folgerichtig ebenfalls zu eliminieren sei, und so fort, bis am Ende eine Leermenge resultiert. Ursächlich dafür ist die Annahme, dass die Aussage des Richters stets richtig sein müsse, also für jeden einzelnen Tag Gültigkeit besitzt. Damit ist die Aussage aber inkonsistent und lässt keinen Schluss hinsichtlich der Vollstreckung zu. Das gilt notabene auch für den letzten Termin, da kein ausdrücklicher Vorrang der Vollstreckung gegenüber der Überraschung formuliert ist. Tatsächlich findet sich in der Aussage des Richters aber kein Hinweis darauf, dass die Aussage an jedem Tag richtig sein muss. Vielmehr reicht es eben aus, wenn wenigstens ein Termin vorliegt, für den gilt, dass sich bei Tagesanbruch alleine aus der Ansage des Richters und den bereits verstrichenen Terminen nicht herleiten lässt, dass die Vollstreckung an diesem Tag zwingend erfolgen oder ausbleiben muss. Die Ansage des Richters wäre zwar falsch, wenn der Termin auf den Freitag fallen sollte, am Donnerstag wäre sie aber richtig. Die Ansage des Richters wäre dann wie folgt zu formalisieren:

    In der Menge der festgelegten Termine existiert wenigstens ein Element, für welches aufgrund der Bedingung, dass die Vollstreckung spätestens am letzten Termin erfolgen muss, die Vollstreckung weder erschlossen noch ausgeschlossen werden kann.

    Erfolgt die Wahl des Termins nach dem Zufallsprinzip und die Menge umfasst n Elemente mit n≥2, dann wird die Aussage des Richters mit der Wahrscheinlichkeit (n–1)/n zutreffend sein. Fällt das Los auf den letzten Termin, ist die Ansage falsch, in den übrigen Fällen aber richtig, weil an jedem Morgen mehr als ein Vollstreckungstermin infrage kommt und damit die Unsicherheit nie unter 1/2 fällt. Die Feststellung, dass die Vollstreckung am Freitag die Ansage des Richters falsch werden lässt, darf nicht dazu führen, dass der Termin aus der Menge entfernt wird. Widerspruchsfrei ist die Aussage des Richters nur, wenn die Zusatzbedingung, wonach die Aussage für jeden potenziellen Termin richtig sein muss, nicht besteht.

    Die Ansage des Richters legt nicht fest, was in dem Fall zu geschehen habe, wenn sich seine Aussage als falsch herausstellen sollte (das Los also auf den letzten Termin gefallen ist). Denkbar ist, dass (a) die Vollstreckung ausgesetzt wird, (b) sie stets vollzogen wird oder (c), dass sie zufällig ausgesetzt oder vollzogen wird. (a) und (b) lassen am letzten Tag einen eindeutigen Rückschluss zu, womit die Aussage falsch wird. Erfolgt Vollzug oder Begnadigung an dem besagten Tag zufällig, dann bleibt die Unsicherheit bestehen; die Aussage ist dann aber zufällig falsch oder richtig, weil das Ausbleiben der Vollstreckung die Aussage falsch werden lässt. Der Umstand, dass das Verfahrensprinzip dem Verurteilten nicht bekannt sei und deshalb die Unsicherheit bestehen bleiben würde, während der Vollzug stets vorgenommen werden kann, würde ich als unzulässige Annahme ansehen, weil unter diesen Bedingungen der Verurteilte keinerlei Schlüsse ziehen könnte. Ein gültiger Rückschluss lässt sich prinzipiell nur vornehmen, wenn hinsichtlich der Mechanismen vollständige Transparenz vorausgesetzt wird. Die Ansage des Richters kann also nicht immer zutreffend sein, weshalb diese implizite Zusatzbedingung entfallen muss und sich der Widerspruch auflöst. Fällt die Wahl auf den letzten potenziellen Termin, ist die Aussage falsch, in allen anderen Fällen ist sie richtig.

    Der Verurteilte kann also von Montag bis Donnerstag nicht schlüssig herleiten, ob die Exekution vorgenommen werden wird oder nicht. Erfolgt die Vollstreckung am Donnerstag nicht, dann besteht entweder Gewissheit, dass die Vollstreckung am Freitag erfolgen wird, oder – bei bestehender Ungewissheit – die Vollstreckung wird nicht notwendigerweise vorgenommen werden. Beiden Fällen gemein ist, dass die Aussage des Richters in genau diesem Fall falsch ist. Dass die Aussage des Richters im Einzelfall falsch sein kann, ist aber Voraussetzung, damit überhaupt ein Termin festgelegt werden kann. Dürfte das nämlich nicht sein, würde – und insofern sind die im Artikel ausgeführten Erwägungen fehlerfrei – tatsächlich kein Termin mehr verbleiben.
  • Gift?

    02.06.2015, Sebastian Tillmann
    Der Autor hat offenbar kein Wissen über Cannabis. Tetrahydrocannabinol, Cannabidiol und andere Wirkstoffe als Gift zu bezeichnen ist verzerrendes Laienvokabular. Es ist dem Autor offenbar nicht bekannt, dass der menschliche Körper Endocannabinoide produziert. Nur aufgrund dieses Umstandes sind die in Cannabis enthaltenen Stoffe wirksam, indem sie an den entsprechenden Cannabinoid-Rezeptoren andocken. Wenn diese Substanzen also Gift sein sollen, dann sind logischerweise Anandamid, Serotonin, Dopamin, Noradrenalin, Endorphin usw. nicht weniger Gift. Sie sind natürlich kein Gift - im Unterschied zu beispielsweise Alkohol, dessen Wirkung unmittelbar auf Zell- und Nervenschädigung beruht. Zudem wirkt der Einleitungssatz "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive." dermaßen naiv, dass er auch aus einem Sechstklässler-Aufsatz stammen könnte. Ich meine das gar nicht offensiv, es ist schlichtweg so. Ich bitte in diesem Sinne um mehr Wissenschaft und weniger Vorurteil.
  • "viele negative Folgen"...

    02.06.2015, Jo
    Welche denn? Man hat meines Wissen noch von keinen Cannabistoten gehört, Todesfälle durch Alkohol und durch die Folgen des Tabakkonsums sind dagegen sehr häufig.
  • Seltsame Schlussfolgerung

    02.06.2015, Stefan Maaßen
    Die Schlussfolgerung der Forscher, so wie ich es herausgelesen hatte:"[...]Andere Effekte des Drogenkonsums, etwa eine Rauschwirkung im Suchtzentrum oder schamanistische Zwecke, stünden hinter den gesundheitlichen Aspekten dagegen zurück.[...]"
    Dagegen steht die Selbstauskunft der Aka:"[...]Anders als bei einem Tee aus dem Extrakt der Motunga-Pflanze, den sie nach Selbstauskunft explizit gegen Parasiten trinken, würde dem Cannabis-Rauchen keine medizinische Wirkung zugesprochen.[...]"
    Wenn die Aka selber die medizinische Wirkung des Cannabis-Rauchens bislang noch nicht entdeckt haben, jedenfalls interpretiere ich so die oben stehende Aussage, wie kommen dann die Forscher auf die weiter oben stehende Schlussfolgerung, dass die Aka aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren?
    Selbst wenn man unterstellt, dass die Aka gemerkt haben, dass es den Cannabis-Konsumenten irgendwie besser geht als den Nicht-Cannabis-Konsumenten, so scheinen die Aka es nicht auf die Wirkung des Cannabis auf Parasiten zurückzuführen, sondern auf anderweitige Wirkungen des Cannabis-Konsums. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
    Stellungnahme der Redaktion

    Sehr geehrter Herr Maaßen,

    ganz richtig zusammengefasst und eine berechtigte Frage. Beobachtet und wissenschaftlich dingfest gemacht haben die Forscher ja nur die tatsächlich auffällige Korrelation zwischen Cannabiskonsum und Infektionsrate. Dagegen ergab sich unter den Aka bei der Befragung eben kein klares Bild über ihre Motivation, weshalb die Forscher in diesem Punkt nun spekulieren: So gehen sie nun davon aus, dass wegen der uneinheitlichen Antworten eben nicht die Rauschwirkung (zum Beispiel) das generelle Ziel sein kann, sondern eine klare, zielgerichtete Motivation eben eher fehlt.

    Es wäre schlüssig anzunehmen (ohne dass dies explizit so in der Studie erwähnt wird), dass sich eine Selbstmedikation mitsamt positiver antihelmintischer Wirkung entwickelt hat, ohne dass die Raucher sich diesem Nutzen des Cannabiskonsums notwendigerweise völlig bewusst sind. Tatsächlich dürften sich ja viele Formen der Selbstmedikation im Laufe der Zeit so entwickelt haben - aber das ist nun meine Spekulation.

    Mit freundlichen Grüße
    Jan Osterkamp

  • Das konsumierte Gift....

    02.06.2015, Marc
    Ich würde das enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC) eher als Wirkstoff bezeichnen. Der Ausdruck "Gift" erscheint mir unpassend und reaktionär.

    Es würde auch niemand Acetylsalicylsäure als Gift betiteln, obwohl eine toxische Wirkung, bei zu hoher Dosis, bei Menschen gegeben ist.
    Und diese letale Dosis ist bei THC wesentlich unwahrscheinlicher zu erreichen ;)
  • Erbärmlich

    02.06.2015, ablock
    "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive. "

    Wirklich? Als Startpunkt um sich zu informieren:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_als_Arzneimittel

    In den USA wird es sehr erfolgreich eingesetzt.
  • Widerspruch

    02.06.2015, W
    "rauchen vielleicht auch wegen positiver medizinischer Nebenwirkungen",
    "würde dem Cannabis-Rauchen keine medizinische Wirkung zugesprochen"

  • Die Platitüde "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive."

    01.06.2015, Wolfgang Ewert
    ist einer der Wissenschaft verpflichteten Zeitschrift völlig unwürdig. Die Fakten zeugen vom Gegenteil. Anstelle von Fakten hier nur ein paar Stichworte und die Namen von Forschern und medizinischen Protagonisten: THC, CBD, CBG, CBC, THCV, CBDV, CB1- u. CB2-Rezeptoren, Raphael Mechoulam, Lester Grinspoon, Sanjay Gupta, Franjo Grotenhermen, Birgit Müller-Vahl, Manuel Guzman, Cristina Sánchez u.v.a.m. - Viel Spaß beim Recherchieren, pubmed dot org ist ein guter Einstieg.
  • Kennen Sie sich überhaupt mit Cannabis aus?

    01.06.2015, Mary Jane
    "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive."

    Mal davon abgesehen, dass der Autor hier seine eigene subjektive Meinung vom Konsum von Cannabis hier veröffentlicht; und natürlich mal davon abgesehen, dass die Formulierung "ganz viele negative [...] ganz wenige positive." ein absolut schlechtes Deutsch für einen Artikel ist:
    Haben Sie sich überhaupt einmal intensiv mit dem Thema Cannabiskonsum beschäftigt?
    Wie können Sie behaupten, dass Kiffen "ganz viele negative Folgen" hat?
    Und dann nicht einmal welche nennen?
    Das Wort "negativ" ist so unpassend.
    Die Folgen von Cannabiskonsum sind bei verantwortungsvollem (!) Umgang alles andere als negativ. Es lindert Kopfschmerz, doch vor allem chronische Schmerzpatienten und Menschen mit Tourett-Syndrom profitieren stark von der Wirkung der Pflanze.
    Auch das Gefühl des "High"-Seins ist keinesfalls unangenehm. Gelassenheit, Introspektion des Selbst und Kreativität gehören für mich jedenfalls nicht zu ungewollten Nebenwirkungen.

    Die Mythen von Hirnschädigungen durch Kiffen sind nach heutigem Forschungsstand alles andere als belegt. Was meinen Sie also genau mit "negativen Folgen"?
    Cannabis ist eine Droge, eine bewusstseinserweiternde Substanz. Zu viel von dieser Droge hat den selben Effekt wie zu viel von jeder Droge.
    Zu viel Zucker (ja, auch Zucker ist eine Droge) = Karies, Fettleibigkeit,...
    Zu viel Alkohol (ja, auch Alkohol ist eine Droge, obwohl es legal ist) = Koordinationsverlust, sinkende Hemmschwelle; Absterben von Hirnzellen; Schädigung der Leber, Speiseröhre, Magenschleimhaut, Darm; ...
    Zu den Folgen von Alkohol könnte man jetzt noch Seiten schreiben.

    Ich möchte keinesfalls verneinen, dass auch der unachtsame Umgang mit Cannabis negative Folgen hat, dennoch überwiegen - im Vergleich mit Alkohol - die positiven.
    Und das Einzige, das beim Rauchen von Cannabis schädlich ist, ist der Tabak den man braucht um den Joint zu drehen. Aber auch da gibt es Möglichkeiten den Tabak wegzulassen.

    Meine persönliche Meinung: Kiffen Sie doch einmal mit verantwortungsvollen Kiffern, dann ändert sich ihr konservatives Bild vielleicht. Und wenn nicht, dann wissen Sie wenigstens, dass Sie beim nächsten Artikel über Cannabis nicht ihre eigene Einstellung dem Leser aufzwingen sollten.

    Beste Grüße!
  • .

    01.06.2015, Hans_M
    "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive."

    Nicht so ganz der Stand der Wissenschaft. Richtiger wäre: Cannabis hat einige negative Folgen, aber ganz sicher auch einige positive.

    Könnte man wissen – und auch schreiben....

  • Genetische Basis der Homosexualität

    01.06.2015, Ulrich Heemann
    Eine genetische Basis der Homosexualität wurde zwar immer wieder gesucht, doch bisher trotz aller Mühen nicht gefunden. Zu Recht schreiben auch die Autoren dieser Studie in ihrer Einleitung, dass es sich dabei um ein genetisches Paradoxon handle. Paradoxa aber deuten nach allen Regeln der Logik - wenn sie logisch korrekt erzielt wurden - darauf hin, dass der unterstellte Effekt nicht existiert.
    Wohl aber gibt es m.E. sehr plausible Untersuchungen, die besagen, dass Homosexualität durch eine zu große Menge weiblicher Hormone im männlichen oder durch zu viele männliche Hormone im weiblichen Fötus ausgelöst werden kann, da sie - das scheint der wirksame Mechanismus zu sein - in einer gewissen Phase einen wesentlichen Einfluss auf die Struktur des sich entwickelnden Gehirns haben. Was also könnte die "Absicht" der Natur bei diesem Effekt sein? Es fällt auf, dass Homosexualität ungefähr zu gleichen Teilen in beiden Geschlechtern auftritt. Es scheint also das "Ziel" der Natur zu sein, den Hormonhaushalt in der Schwangerschaft so zu halten, dass möglichst beide Geschlechter ihrer "Bestimmung" zugeführt werden. Das scheint ihr auch leidlich zu gelingen - bis auf die beiden Ränder, wo die Natur offensichtlich gerade noch tolerant gegenüber dieser Abweichung ist. Ihr Anteil entspricht m.W. ungefähr dem Anteil der unfruchtbaren Menschen. Man sollte sich bei gleicher Logik auch mal fragen, was sich die Natur bei diesem doch durchaus spürbaren "erfolglosen" Anteil evolutionär gedacht hat.
    Vermutlich: "Was soll's?" - Genau!
    Und auch noch: "Ich glaube, ich habe im Wesentlichen genau die (richtige) Mitte getroffen!" - Bravo!
  • Neu?

    31.05.2015, Robert Orso
    Irgendwie kam mir die Meldung doch bekannt vor. So richtig neu ist die Erkenntnis wohl nicht mehr. Hat doch der WDR in der Sendung Quarks und Co vom 29.05.2012(!) über genau das Problem und dessen erfolgreiche Lösung mit dem Zusetzen von Heustaub berichtet:

    http://www.ardmediathek.de/tv/Quarks-Co/Edelschimmel-und-Scheibletten-Die-Wissen/WDR-Fernsehen/Video?documentId=10664476&bcastId=7450356

    Der Emmentaler Beitrag ist der letzte in der Sendung und den gibt's auch als Einzel Clip:
    http://www1.wdr.de/fernsehen/wissen/quarks/sendungen/kaesewdh-aufruhrinderschweiz100.html
  • Einstiegsdroge

    31.05.2015, Ben Gebel
    "Wer kifft, nimmt mit höherer Wahrscheinlichkeit auch andere illegale Rauschmittel ein." ????

    Das liegt einzig und allein daran das Cannabis Illegal ist! Konsumenten sehen das ihnen Cannabis gut tut und nicht so "gefährlich" ist wie immer gesagt... dann probiert man auch gern andere Substanzen aus ...
    Es wird zu dem nicht auf spezifische Substanzen verwiesen.... ANDERE ILLEGALE

    windiger Artikel, traurig das bei einem wissenschafts Magazin zu lesen
  • Asiaten ...

    30.05.2015, Robert Orso
    Leider lese ich im Zusammenhang mit dem Abschlachten von seltenen Tieren immer wieder die Formulierung:

    "um die wachsende Nachfrage nach ... in Ostasien zu decken."

    Kann bitte jemand diesen Abergläubischen ..... mal erklären, dass man bei Potenzproblemen für kleines Geld kleine blaue Pillen bekommt, die im Gegensatz zu Nashornpulver helfen und dass Amulette aus Plastik die gleiche Wirkung entfalten wie solche aus Elfenbein.

    Aber manchen Menschen ist wohl nicht zu helfen. Je seltener desto wirkungsvoller? Das ist ein sicheres Rezept um garantiert jede seltene Tierart auszurotten.

    Der sicherste Schutz wäre wohl, erst einmal die Nachfrage zu reduzieren.
  • Entdeckt oder erklärt ?

    30.05.2015, Daniel Hage
    Eine ganz kleine Korrektur: Meines Wissens nach entdeckte Einstein bei allem Respekt nicht den Photoelektrischen Effekt wie in obigem Beitrag behauptet (erste Entdeckung 1839 durch A.Becquerel, weitere Verfeinerung desselben bis 1899 durch Philipp Lenard)) sondern er vemochte Ihn durch die plausible annahme von Lichtteilchen erklären und das war im Jahr 1905 .
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