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  • Richtig "Falten" will gelernt sein ...

    07.01.2010, Matthias Kukat, Bensheim
    In Ihrem Artikel „Mit Nebelfiltern den Durchblick gewinnen“ der Ausgabe 12/2009 sprechen Sie von einer Faltung der normierten Intensitätskurven. Weder die Beschreibung der Kurvenfaltung auf Seite 80 noch die gezeigten Beispiele im Kasten und im Text auf Seite 81 verwenden den Begriff der Faltung richtig. Zwar haben die Faltung und das Faltungsintegral, bzw. die Faltungssumme bei diskreten Vorgängen, in der mathematischen und ingenieurwissenschaftlichen Funktionsanalyse von Systemen einen sehr wichtigen Stellenwert, aber mit Ihren Beispielen nicht das Geringste zu tun. Hier handelt es sich um eine einfache Multikplikation zweier Funktionen.

    Eine recht gute Beschreibung und Definition der Faltung zweier Funktionen findet sich schnell unter:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Faltung_(Mathematik)

    Durch die Normierung der Intensitätskurve des Störlichts und die einfache (wellenlängenrichtige) Multiplikation mit einer ebenfalls normierten Empfindlichkeitskurve des Auges wird eine Bewertung oder auch Gewichtung durchgeführt, die als Ergebnis die normierte Wahrnehmungskurve ergibt. Dieses Vorgehen ist auch in der Akustik durchaus üblich, indem man hier mit der Empfindlichkeitskurve des menschlichen Ohrs eine Bewertung durchführt, um z. B. Geräuschphänomene beurteilen zu können.

    Mit der weiterfolgenden Berechnung wird diese Bewertung oder Gewichtung mit der Filterkurve wiederholt, und damit leider ebenfalls der Fehler mit der Faltung.

    Überraschender weise wird der gleiche Sachverhalt bei der Betrachtung der einzelnen Emissionslinien im weiter führenden Text schließlich richtig wiedergegeben.

    Als „Abonnementüberläufer“ der Zeitschrift Astronomie-Heute zu Sterne und Weltraum hat mich das höhere wissenschaftliche Niveau durchaus begeistert. Dennoch sollten meiner Meinung nach die Artikel nicht nur wissenschaftlich klingen, sondern vor allem korrekt sein und enthaltene Fachbegriffe und deren Definitionen richtig verwendet werden. Auch wenn es sich hierbei (nur) um einen einführenden Praxisbeitrag handelt, hat er durchaus ein Anrecht auf Richtigkeit.

    Mit freundlichem Gruß,
    Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kukat
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