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Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen: Deutsches Arzneibuch

Deutsches Arzneibuch
Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln über die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Bundesministerium nach § 55 Abs.1 des Arzneimittelgesetzes. Die anerkannten pharmazeutischen Regeln berücksichtigen den jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die in Monographien und anderen Texten beschrieben werden. Die Regeln des Deutschen Arzneibuchs werden nach § 55 Abs.2 des Arzneimittelgesetzes von der Deutschen Arzneibuchkommission beschlossen und nach § 55 Abs. 7 des Arzneimittelgesetzes im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Eine Drogenmonographie des DAB weist folgende Gliederung auf: 1. Haupttitel und Untertitel 2. Kopftext mit Definition 3. Eigenschaften, in Ausnahmefällen Beschreibung 4. Prüfung auf Identität, d.h. deskriptive Angaben zur Droge wie makroskopische und mikroskopische Beschreibung sowie Kennzeichnung des Drogenpulvers. Chemische, meist dünnschichtchromatographische Untersuchung der Droge. 5. Prüfung auf Reinheit 6. Gehaltsbestimmung (Bestimmung des Wirkwertes) 7. Lagerung.

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