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Washingtoner Artenschutzabkommen: Aufatmen für Europäischen Aal und Sägefische

Sägefisch
Der Handel mit Europäischem Aal (Anguilla anguilla) wird zukünftig streng kontrolliert, um die gefährdete Fischart besser zu schützen. Dies beschlossen die Delegierten der 14. Weltartenschutzkonferenz in Dennbsp;Haag. Zuvor hatten sie entschieden, die kommerzielle Nutzung von Sägefischen (Pristidae) völlig zu unterbinden. Allein Lebendexemplare einer nur in Australien vorkommenden Art dürfen noch für Aquarien gehandelt werden.

Lebensraumzerstörung, illegaler Handel und Überfischung hat die Bestände der Art dramatisch reduziert. In manchen Flüssen sind sie um bis zu 99 Prozent zurückgegangen. Dabei werden nicht nur die ausgewachsenen Tiere gefangen, auch die Nachfrage aus dem asiatischen Markt nach Glasaalen – den Larven der Europäischen Aale, die aus der Sargassosee kommend in die Flüsse aufsteigen – gefährdet das Überleben der Art. Laut WWF werden in Asien bis zu 1000 Euro pro Kilogramm Glasaal bezahlt. Bislang ist es nicht gelungen, Aale in Aquakultur zu züchten, weshalb nur Handelsbeschränkungen den Niedergang aufhalten können.

Eine reine Handelsbeschränkung wäre bereits zu wenig, um die sieben Arten der Sägefische zu retten. Ihr Fleisch wird nur regional genutzt, begehrt und gut bezahlt sind dagegen ihre spektakulären Schnauzen, die unter Sammlern Preise von über 1000 Euro erzielen können, und die Flossen für Haifischsuppe. Wissenschaftler gehen davon aus, dass nur noch zehn Prozent der einstigen Sägefisch-Bestände erhalten sind. Schutzanträge für die ebenfalls gefährdeten Dorn- und Heringshaie waren hingegen gescheitert, da die Delegierten hier eher lokalen Handlungsbedarf der Fischereibehörden sahen. Zwar hatten sich mehr Teilnehmer für den Schutzstatus ausgesprochen als dagegen, die nötige Zweidrittel-Mehrheit wurde aber verfehlt.

Ebenfalls abgelehnt wurde das Ansinnen Japans, den Schutzstatus aller Walarten zu überprüfen. Die Cites-Teilnehmer machten klar, dass sie hier die Internationale Walfangkommission IWC als zuständig betrachten, und nicht in deren Kompetenzen eingreifen wollten. Die USA scheiterten mit ihrem Wunsch, dem Rotluchs (Lynx rufus) seinen Schutzstatus abzuerkennen. Zwar sei diese Art tatsächlich kaum gefährdet, doch sei die Gefahr zu groß, dass sich dann der Jagddruck auch auf bedrohte Luchs-Arten ausweiten könnte – an den Fellen können selbst Experten nur noch schwer erkennen, um welche Art es sich handelt. Um diese selteneren Verwandten zu schützen, müssten auch für den Rotluchs weiterhin Jagdbeschränkungen bestehen bleiben, so die abschließende Begründung. Ebenfalls unbestritten wurden auch Plumploris nun auf die Liste jener Arten mit Handelsverbot gesetzt.

Schlechte Nachrichten gab es hingegen für Leoparden und Nashörner. Mozambik darf nun 120 statt 60 Exemplare der Großkatzen jährlich zur Trophäenjagd schießen, und Uganda 28. Diese Zahlen seien noch immer niedrig genug, um die Bestände nicht zu gefährden und fanden auch Unterstützung bei Nichtregierungsorganisationen. Mehr Unverständnis weckte dagegen die Entscheidung, Südafrika und Namibia den Abschuss von jeweils fünf Spitzmaulnashörnern zu erlauben. Kenia hatte hier den Vorschlag eingebracht, die Tiere stattdessen zu exportieren, um in anderen afrikanischen Staaten die vom Aussterben bedrohten Populationen wieder aufzufüllen. Die Kosten dafür sollten die Empfänger übernehmen. Bei der Abstimmung wurde dieser Vorschlag jedoch abgelehnt.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, Cites) wurde 1973 von achtzig Gründungsmitgliedern unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Inzwischen stehen etwa 5000 Tier- und 28 000 Pflanzenarten unter Cites-Schutz, der in drei Kategorien aufgeteilt ist: Anhang I umfasst Arten, für die Handel nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt ist, Anhang II erlaubt kontrollierten Handel, um eine weitere Gefährdung zu vermeiden, und Anhang III solche Fälle, in denen internationale Kooperationen nötig sind, um nationale Bestimmungen entsprechend auszudehnen. Inzwischen haben 171 Parteien das Abkommen unterzeichnet und diskutieren alle zwei bis drei Jahre auf den Vertragsstaatenkonferenzen die bestehenden Regelungen und Änderungsanträge. (af)

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