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Stammzellforschung: Bundesregierung legt ersten Stammzellbericht vor

Die Bundesregierung hat ihren ersten Bericht zur Stammzellforschung vorgelegt. Der nach dem Stammzellgesetz vorgeschriebene Bericht soll für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Dezember 2003 einen Überblick über die Erfahrungen bei der Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken sowie über den Stand der Forschung liefern. Bisher hat das Robert-Koch-Institut, das die Anträge prüft, fünf Forschungsvorhaben mit embryonalen Stammzellen genehmigt. Nach dem Gesetz dürfen für "hochrangige Forschungsziele" nur Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen worden sind, in Deutschland eingeführt werden.

Bundesforschnungsministerin Edelgard Bulmahn und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt äußerten sich bei der Vorlage des Berichts zufrieden über die Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz. Es sichere ethische Standards und schaffe die Voraussetzungen für ein rasch expandierendes Forschungsgebiet mit hohem medizinischen Anwendungspotenzial. Obwohl sich die Forschung an Stammzellen derzeit noch im Bereich der Grundlagenforschung bewege, könnten mit ihnen mittelfristig funktionsgestörte Gewebe und Organe ersetzt werden. Damit könnten einst Erkrankungen behandelt werden, die auf dem Ausfall nur einiger ganz spezifischer Zelltypen beruhen, wie etwa bei der Parkinson'schen Krankheit oder bei Diabetes.

Das Stammzellgesetz bleibt nach wie vor umstritten. Während manche Ethiker von einer bedenklichen Instrumentalisierung des Menschen sprechen, die durch das Gesetz ermöglicht werde, geht für einige Wissenschaftler das Gesetz nicht weit genug. Insbesondere die Stichtagsregelung behindere einen medizinischen Fortschritt, da in Deutschland nur mit veralteten Zelllinien geforscht werden könne.

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