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Ethik: Nationaler Ethikrat legt Stellungnahme zur Patientenverfügung vor

Nach mehrmonatigen intensiven Beratungen hat der Nationale Ethikrat am Donnerstag seine Stellungnahme zur Patientenverfügung veröffentlicht. Die Empfehlungen sind Teil einer umfassenden Stellungnahme zu ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Realität der Sterbebegleitung, die der Nationale Ethikrat gegenwärtig erarbeitet.

Der Ethikrat betont, dass mit der Diskussion über Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen das Verbot der aktiven Sterbehilfe nicht infrage gestellt wird. Eine entscheidungsfähige Person muss für den Fall ihrer eigenen späteren Entscheidungsunfähigkeit aber das Recht haben, in einer Patientenverfügung Festlegungen für oder gegen eine medizinische Behandlung zu treffen. Im Interesse der Rechtssicherheit sollten daher Voraussetzungen und Reichweite einer Patientenverfügung gesetzlich geregelt werden. Parallel dazu sollten die Kompetenzen von Betreuern und Bevollmächtigten präzisiert werden.

Nach mehrheitlicher Auffassung der Mitglieder des Ethikrates soll der Gesetzgeber klarstellen, dass eine Patientenverfügung für den Arzt und das Pflegepersonal verbindlich ist und dass Reichweite und Verbindlichkeit der Patientenverfügung nicht auf bestimmte Phasen der Erkrankung beschränkt werden sollten. Er sollte weiterhin die Schriftform oder eine vergleichbar verlässliche Dokumentation zur Voraussetzung der Gültigkeit einer Patientenverfügung erklären und außerdem klarstellen, dass Anzeichen von Lebenswillen eines Entscheidungsunfähigen die Bindungswirkung einer behandlungsablehnenden Patientenverfügung mit nur wenigen Ausnahmen aufheben.

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