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Kommentare - - Seite 984

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • Es lässt sich auch einfacher erklären!

    16.06.2010, Wolfgang Zimmermann
    Möglicherweise spielt auch die gewählte Art der Kartenprojektion eine Rolle, die den südlicheren Ländern oft verkürzte Projektionen zuweist.
    Stellungnahme der Redaktion

    Lieber Herr Zimmermann,



    vielen Dank für Ihren Leserbrief. Bei den in der zitierten Studie verwendeten Kartenmaßstäben spielten Verzerrungseffekte keine Rolle. In der kostenfrei abrufbaren Studie (siehe Link bei "Quelle", bzw. hier) finden Sie auf S. 47 eine Abbildung der in den Experimenten verwendeten Karten.



    Mit freundlichen Grüßen

    Jan Dönges

    Redaktion

  • Komplexe Zusammenhänge

    15.06.2010, Otto Schult, Jülich
    Ob der Mensch einen wirklich freien Willen hat, lässt sich auch bei den allerbesten Erfolgswünschen für die Hirnforschung wegen der außerordentlichen Komplexität der Zusammenhänge vermutlich nie naturwissenschaftlich exakt beweisen. Derzeit mag man, wie Herr Dahl, spekulieren. Ist der menschliche Wille "frei", kann ich Herrn Pauen
    weit gehend zustimmen. In jedem Fall sollten wir über Schuld, Verantwortung und Strafe tiefer nachdenken und unser Strafrecht, aber auch unser Verhalten den Tatsachen optimal anpassen.

    Ganz am Anfang steht natürlich die Erziehung des Kindes durch Vorbild und Aufzeigen von Grenzen. Ein Beispiel aus der Realität: Eine Mutter hatte für ihren Sohn das Frühstückbrot vorbereitet. Der Sohn wies es schroff von sich und brüllte. Daraufhin fragte ihn die Mutter: "Wie
    hättest du es denn gern?" Der Sohn brüllte weiter! Nach mehrmaligem ruhigen Zureden sprach die Mutter dann: "Nun sage ich es dir zum letzen Mal." Diese Worte wiederholte sie mehrmals, aber der Sohn brüllte weiter. Freier Wille hin oder her - früher gab es da einen Klaps auf den Hintern, weil Kinder nun einmal ihre Grenzen ausloten wollen und "Fühlen" wirksamer ist als "Hören". Aber heute ist der Klaps mit dem Hinweis auf "Prügelstrafe" nicht opportun. Prügel mit einem Knüppel oder einer Peitsche sind eine andere Sache und abzulehnen. Aber müssen wir von einem Extrem ins andere fallen, wo wir doch wissen, wie schlimm Extremismus ist. Verstehen wir denn nicht, dass Kinder unterschiedlich sind und darum auch unterschiedlich erzogen werden müssen? Wohlerzogene Kinder respektieren auch als Erwachsene ihre Grenzen. Die anderen ignorieren sie und begehen auch böse Taten. Und davor muss die Solidargemeinschaft geschützt werden - nach dem Grundsatz: Opferschutz muss hoher bewertet werden als Täterschutz.

    Steht das, was Herr Dahl in den letzten beiden Absätzen schreibt nicht in einem deutlichen Kontrast zum Rest seines Artikels? Und werden einem Bankvorstand etc. die negativen Konsequenzen seines Handelns, die derzeit der Steuerzahler tragen muss, wirklich angelastet? Wie wäre es, wenn wir
    Bürger und besonders das Fernsehen uns weniger über andere erheben und sie sogar vorverurteilen? Überlassen wir doch die Rechtsprechung den Gerichten, in der Hoffnung, dass die Regierungen weltweit die Gesetze verbessert.
  • Willensfreiheit nicht gleich Handlungsfreiheit

    14.06.2010, Jörg Michael, Hannover
    Edgar Dahl bestreitet die Existenz einer menschlichen Willensfreiheit und zitiert dazu unter anderem folgendes Argument: "Wir tun, was wir tun, weil wir sind, wie wir sind." Auch wenn man diese Aussage akzeptiert, besagt sie zunächst einmal nur, dass unsere Handlungsfreiheit zum Beispiel durch biologische und physikalische Grenzen eingeschränkt ist. Wir sind nun einmal keine Fische, die unter Wasser schwimmen, und keine Vögel, die in der Luft fliegen. Biologische und physikalische Grenzen sind für sich genommen aber nichts Besonderes und schließen insbesondere Willensfreiheit nicht aus, denn Willens- und Handlungsfreiheit sind unterschiedliche Dinge.
    Dazu ein Beispiel: Wenn ich versuchen würde, mit bloßen Armen wie ein Vogel zu fliegen, wäre dieser Versuch ein Ausdruck meiner Willensfreiheit. Wenn ich anschließend von der Schwerkraft unsanft auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werde, zeigt mir dies die Grenzen meiner Handlungsfreiheit auf. Und vor Gericht zählt die Willensabsicht. Auch ein verhinderter Mord wird viel härter beurteilt als ein tödlicher Unfall, der durch eine Verkettung unglücklicher Umstände zu Stande kommt.
    2. Herr Dahl behauptet in Bezug auf die Möglichkeit zu Verhaltensänderungen: "Den einen ist es gegeben, den anderen nicht." Diese Behauptung müsste erst einmal bewiesen werden. Ich wüsste außerdem gerne, wie er seine Behauptung mit der Menschenwürde für vereinbar hält. Was uns zum "Homo sapiens" macht, ist ja gerade Folgendes: Die allermeisten Menschen haben einen Verstand und sind auch in der Lage, ihn zu gebrauchen, um sich etwa die Folgen ihres Handelns vorher zu überlegen. Die Möglichkeit als solche bringt bereits Verantwortung mit sich. Zudem gilt der alte Satz: "Man muss nicht immer wieder die gleichen Fehler machen, denn niemand kann einen daran hindern, dazuzulernen." Wenn wir hier über Verantwortung reden, reden wir nicht über die prozentual wenigen Ausnahmen von Menschen, die etwa wegen geistiger Umnachtung oder als Komapatienten nicht dazu fähig sind. Wenn beispielsweise ein vermeintlicher Triebtäter in Gegenwart potenzieller Zeugen in der Lage ist, sich zu beherrschen, beweist dies, dass er prinzipiell dazu in der Lage ist - und dass er außerdem genau weiß, dass sein Vorhaben ein Verbrechen ist. Und auch ein Alkoholiker mag vielleicht nicht in der Lage sein, seinen Drang zur Flasche zu beherrschen - aber er hat immer noch die Möglichkeit, seinen verbliebenen Rest an Verstand zu benutzen und sich für eine Therapie zu entscheiden. Eine frühere Kollegin von mir hat das Thema Entscheidungsfreiheit" folgendermaßen erlebt: Als Kind gab es von Seiten ihren Eltern aus immer wieder verschiedene Verbote. Sie wusste auch, welche Strafe sie im Übertretungsfall zu erwarten hatte. Sie hat sich dann vorher überlegt, was sie will - und wenn es die Sache wert war, hat sie die Strafe in Kauf genommen und es trotzdem gemacht.
    3. Die Aussage auf Seite 75 im Kasten "Info II", dass der "Newtonsche Determinismus" der Mechanik erst in der Quantenmechanik abgeschwächt wird, stimmt leider nicht. In der Astronomie ist schon seit zirka 150 Jahren bekannt, dass bereits das allgemeine Dreikörperproblem nicht
    mehr exakt lösbar ist. Die mathematische Verallgemeinerung führt zur Theorie des "deterministischen Chaos" und den damit verbundenen Fraktalen (z.B. Mandelbrot-Menge, "Apfelmännchen"). Neueren Forschungsergebnissen zufolge entspricht die Architektur des Gehirns einem Arbeiten "am Rande des Chaos". Im Kasten "Info III" auf Seite 77 hat der Kompatibilitismus von David Hume in Bezug auf Determiniertheit" die Voraussetzung, dass "exakt gleiche innere wie äußere Bedingungen" gegeben sind. Wie man heutzutage weiß, ist diese Voraussetzung in der Praxis niemals erfüllbar, denn im Gehirn gehen zum einen fortlaufend Nervenzellen zu Grunde und an anderer Stelle werden dafür neue synaptische Verbindungen (etwa für frische Erinnerungen) geknüpft.
  • Gibt's schon

    14.06.2010, Olaf Lezinsky
    Gab es schon 2006. Einfach mal bei Youtube recherchieren, bevor man was als neu ausgibt!

    http://www.youtube.com/watch?v=aJpdWHFqHm0

    http://www.ayrs.org/DWFTTW_from_Catalyst_N23_Jan_2006.pdf
  • kleine Korrektur

    11.06.2010, Windfan
    1. "Die Richtung des roten Wimpels am Bug des Fahrzeugs beweist es: Der Fahrtwind ist stärker als der Rückenwind."

    Das ist nicht ganz richtig. Der Wimpel zeigt nach hinten, sobald die Windgeschwindigkeit überschritten wird. Da ist der Fahrtwind zunächst aber noch ein laues Lüftchen und schwächer als der Rückenwind. Erst bei mehr als doppelter Windgeschwindigkeit wird der Fahrtwind stärker als der reale Rückenwind.

    2. "Bestens erprobt ist hingegen eine Segeltechnik, bei der man sich ebenfalls schneller als der Wind vorwärtsbewegt - allerdings funktioniert sie nur gegen den Wind, beziehungsweise in einem spitzen Winkel zur Luftströmung."

    Nein. Gegen den Wind ist es nicht so leicht auf Windgeschwindigkeit zu kommen. Das gelingt normalerweise nur auf Raumschot-Kurs (Wind schräg von hinten). Denn dann kommt der scheinbare Wind im spitzen (optimalen) Winkel.
  • Zu Paul Kalbhen: Logische Möglichkeit der Willensfreiheit

    11.06.2010, Uwe Lehnert, 14129 Berlin
    Vor allem die Quantentheorie mit ihren Wahrscheinlichkeitsaussagen kommt so manchem Philosophen bei der Verteidigung der Willensfreiheit wie gerufen. Mit leuchtenden Augen verkünden einige von ihnen, damit sei der Determinismus ein für alle mal erledigt und damit auch das Argument, dass alle Prozesse im Gehirn determiniert seien, vom Tisch.
    Entscheidend ist, dass auf der Ebene der Gehirnzellen tatsächlich alle Prozesse als determinierte ablaufen. Denn dort, wo nicht einzelne Atome oder subatomare Prozesse maßgebend sind sondern Nervenzellen, und zwar Tausende und mehr, die gleichzeitig »feuern«, addieren sich selbst bei akausalen Effekten die Einzelwahrscheinlichkeiten zu einem Mittelwert, der diesem Prozess den Charakter eines im Prinzip eindeutig voraussagbaren und damit determinierten Geschehens verleiht. Wäre dem nicht so, würden wir in unserem täglichen Verhalten wie zufallsgesteuerte Automaten und daher völlig unberechenbar agieren. Psychologie und Psychotherapie verlören ihre Arbeitsgrundlage, denn wo der Zufall regiert, ist keine rationale Analyse und erst recht keine Verhaltensvoraussage möglich.
    Im Übrigen bleibt festzuhalten: Eine Willensbildung, in die akausale oder aus einer geistigen Welt einwirkende Faktoren eingreifen, mag als »frei« bezeichnet werden, mein Wille wäre es dann jedoch nicht mehr. Eine Willensbildung dagegen, die in ihrer Entstehung vollständig – jedenfalls prinzipiell – mit mich steuernden Gründen nachvollzogen werden kann, kann wiederum nicht als frei bezeichnet werden. Meine Freiheit dagegen besteht in der Möglichkeit zur Selbstbestimmung. Ich fühle mich frei, wenn ich mich ohne unerwünschte Beeinflussung in völliger Übereinstimmung mit meiner Persönlichkeit, also im Einklang mit allen mich charakterisierenden Eigenschaften und Zielsetzungen verhalten kann.
    www.uwelehnert.de
  • Definition der Freiheit

    11.06.2010, Gunter Berauer, München
    An beiden Artikeln fällt auf, dass keiner der Autoren den Versuch macht, den Begriff Freiheit zu definieren. Herr Pauen lässt nur durchblicken, dass er Freiheit nicht mit dem Zufall in Verbindung bringen will. Zur Annäherung an eine Definition, möchte ich hier Freiheit im Sinne von Entscheidungsfreiheit sehen und das Wort Willensfreiheit vermeiden, da wir bei Letzterem nicht nur den Begriff Freiheit, sondern auch noch den des Willens erklären müssten. Zunächst gibt es die subjektive Innensicht der (Entscheidungs-)Freiheit, die etwas darüber aussagt, wie frei sich ein Mensch bei einer Entscheidung fühlt. Diese subjektive, gefühlte Freiheit ist für wissenschaftliches Argumentieren weniger geeignet. Brauchbarer ist eine objektive Sicht der Freiheit, die unabhängig von den inneren Gefühlen des entscheidenden Individuums aus einer Außensicht beurteilt werden kann. Die Frage ist nun, welche Eigenschaften einer Entscheidung mindestens zuzuschreiben wären, wenn man sie in diesem objektiven Sinne frei nennen will. Eine, meines Erachtens notwendige Eigenschaft ist die der Nichtvorhersagbarkeit. Das heißt, die Entscheidung sollte sich durch keinerlei prinzipiell erfahrbare Kenntnisse a priori absolut sicher ableiten, d.h. vorhersagen lassen. Diese Grundforderung bedeutet, dass man eine Entscheidung nur dann frei (oder zumindest teilweise frei) nennen kann, wenn sie eine spontane, prinzipiell nicht berechenbare und damit zufällige Komponente besitzt. Freiheit (in der Außensicht) hat nach diesen Überlegungen also sehr wohl etwas mit dem Zufall zu tun, sie ist nämlich ohne ihn gar nicht zu haben. Diese Auffassung hat auch Immanuel Kant schon vertreten. So spricht er in seiner Kritik der reinen Vernunft von absoluter Spontaneität in der Natur, womit er etwas aus sich selbst heraus Beginnendes meint. Er nennt diese Spontaneität auch Freiheit im kosmologischen Verstande oder spricht von transzendentaler Freiheit. Er folgert dann (Zitat) „Es ist überaus merkwürdig, dass auf diese transzendentale Idee der Freiheit sich der praktische Begriff derselben gründe“ und an anderer Stelle „die Aufhebung der transzendentalen Freiheit (würde) zugleich alle praktische Freiheit vertilgen“. Mit dem praktischen Begriff der Freiheit meint er hier auch die Wahl- oder Entscheidungsfreiheit. Ähnlich sah das auch Martin Heidegger, und auch heutige Philosophen, wie etwa Julian Nida-Rümelin, sehen eine, von Spontaneität und damit vom Zufall beeinflusste, nichtdeterministische Welt als notwendige Bedingung für die Existenz von Freiheit.

    Michael Pauen ist der Meinung, eine deterministische Welt sei kontrollierbar. Dies ist meines Erachtens ein Irrtum, wenn auch ein verbreiteter, der vielleicht sogar schon auf Descartes zurückgeht. Richtig ist sicher, dass in einer deterministischen Welt alles Geschehen zu jedem Zeitpunkt prinzipiell strickt vorhersagbar abläuft. So könnte man alles, was war, ist und sein wird, jeweils aus der Vergangenheit heraus im Prinzip beliebig exakt vorhersagen, und damit letztlich alles Geschehen aus einem Anfangszustand (etwa beim Urknall) heraus ableiten. Die ganze Welt liefe ab wie ein Uhrwerk, das nichts Überraschendes hervorbringt, denn das ganze Weltgeschehen wäre die Lösung eines Systems homogener Differentialgleichungen, deren Zeitverlauf allein durch den Anfangszustand ein für alle Mal festgelegt wurde. Wir Menschen befinden uns mitten drin in dieser Welt; ja, wir sind sogar Bestandteil des Räderwerks, unterliegen damit demselben unerbittlichen Determinismus und können auf das Geschehen keinerlei Einfluss nehmen. So hätten in solch einer armseligen Welt auch die beiden Autoren Dahl und Pauen ihre Beiträge im Spektrum bis auf das letzte I-Tüpfelchen gar nicht anders schreiben können, als sie es getan haben, und ich hätte nur in der Weise antworten können, wie ich es gerade tue, und das alles hätte auch schon vor Unzeiten genauso festgestanden. In einer deterministischen Welt ist damit nichts, aber auch gar nichts kontrollier- oder steuerbar. Und deshalb ist auch die von Herrn Pauen gegebene Begründung für den Kompatibilismus nicht stichhaltig, denn die Aufhebung der Determination führt nicht etwa zum Verlust an Kontrolle, sondern sie ermöglicht erst Abweichungen von den ewig kausal festgeschriebenen Abläufen und ist deshalb sogar eine notwendige Voraussetzung für Kontrollierbarkeit und für die Existenz von Freiheit in der Welt.

    Bei der Frage danach, ob die Welt nun deterministisch oder nichtdeterministisch ist, sollte man sich auch die heutigen physikalischen Erkenntnisse ansehen. Aus der Theorie der Quantenmechanik ergibt sich die eindeutige Antwort, dass die Welt grundsätzlich nichtdeterministisch ist. Der beobachtbare, absolute quantenmechanische Zufall ist dabei keine epistemologische Bezeichnung für Unkenntnis, sondern eine fundamentale ontologischen Größe. Dieser Zufall und die damit verbundenen Unschärfen beherrschen den Mikrokosmos vollständig. Im Makrokosmos lassen sie sich nur in wenigen Fällen direkt beobachten, sie transformieren sich aber durch verschiedene Verstärkungsmechanismen, wie etwa durch die in der Chaostheorie beschriebenen Instabilitäten, aus dem Mikrokosmos auch auf größere Skalen und machen sich so in fast allen Bereichen der Natur und unseres Lebens bemerkbar. So auch z.B. in unserem menschlichen Gehirn, in dem der quantenmechanische Zufall unsere Ideen auslöst, oder bei der Entwicklung der Arten, die ohne die Ideenquelle des Zufalls nicht hätte stattfinden können. Die heutige Physik bestätigt damit auch die Existenz jener Spontaneität, die oben als notwendige Voraussetzung für die Freiheit aufgezeigt wurde, und auf die bereits Kant den Begriff der menschlichen Freiheit zurückgeführt hatte. Mehr dazu findet sich z.B. in meinem Buch „Freiheit, die ich meine, und was von der Freiheit übrig blieb“, zweite überarbeitete und erweiterte Auflage, LIT Verlag, 2008.

    Edgar Dahl ist Determinist und bezweifelt deshalb – meines Erachtens folgerichtig - auch die Existenz von Freiheit und Verantwortung. Trotzdem verwendet er aber immer wieder Begriffe und Formulierungen, die in einer Welt mit Freiheit zwar etwas aussagen, in einer deterministischen Welt ohne Freiheit, an die er ja glaubt, aber keinen Sinn ergeben. Dahl spricht z.B. davon, dass manche Menschen ihr Verhalten ändern könnten. Wie sollte ein Mensch in einer deterministischen Welt dazu aber in der Lage sein, geschweige denn sich zu einer solchen Veränderung durchringen? In einer Welt, in der alles ohne jeden Spielraum von allem Anfang an feststeht. Ebenso ist es sinnlos, in einer deterministischen Welt von Entschließen, Versagen, Fehlverhalten oder vermeidbaren Streitigkeiten zu reden, denn in einer solchen Welt war nichts, was ist, vermeidbar; die Ergebnisse aller sogenannten Entscheidungen liegen von vornherein fest und von Versagen kann man auch nicht reden, weil es zu dem mit Versagen bezeichneten Verhalten prinzipiell keine Alternative gab.

    Ich stimme mit Herrn Dahl überein, dass in einer deterministischen Welt die Begriffe Schuld (damit allerdings auch der Begriff Unschuld) sowie Verantwortung sinnlos sind, und dass deshalb moralische Urteile in einer solchen Welt verfehlt sind. Herr Dahl schlägt stattdessen ästhetische Urteile vor, die aber – und da stimme ich wiederum Herrn Pauen zu - absurde Konsequenzen haben. Noch absurder scheint mir allerdings eine, auch unseren physikalischen Erkenntnissen widersprechende, deterministische Welt, in der wir noch nicht einmal sinnvoll über den Sinn von irgendetwas diskutieren können, und schon gar nicht über den Sinn eines Rechtssystems.

    Ganz anders sieht das in unserer nichtdeterministischen Welt aus, wie sie uns die heutige Physik beschreibt, in der Freiheit – wie man sie auch immer genauer definiert – zumindest möglich ist, und von deren Existenz ich auch überzeugt bin. Schuld und Verantwortung sind hier keine leeren Begriffe, wie sie es in einer deterministischen Welt wären, und das heute in der Rechtsprechung vorherrschend angewandte Schuldprinzip ist auch logisch und vernünftig. Nach diesem Prinzip kann jemand für eine begangene Tat nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn es im Moment der Tat Alternativen gab, zwischen denen er, dank seiner angenommenen Freiheit, hätte entscheiden können. Hatte er keine Alternativen, dann hat er zwangsläufig und deshalb nicht schuldhaft gehandelt. In einem Strafprozess ist es die schwierige Aufgabe des Gerichts, herauszufinden, ob es aus der Situation des Täters für ihn Alternativen gab oder nicht. Dabei ist auch die Frage wichtig, wie sicher vom Gericht bescheinigte Unschuld oder Schuld auch tatsächlicher (subjektiver) Unschuld oder Schuld entsprechen. Man kann zeigen, dass zugesprochene Unschuld aus prinzipiellen Gründen mit höherer Wahrscheinlich tatsächliche Unschuld bedeutet, als zugesprochene Schuld auch tatsächliche Schuld bedeutet. Diese prinzipielle Unsymmetrie ist für den Angeklagten ein Nachteil, der allerdings etwas kompensiert wird durch die Verfahrenspraxis, im Zweifelsfall zu Gunsten des Abgeklagten zu entscheiden.“
  • Noch besser als sein Ruf - der Lithium-Ionen-Akku

    10.06.2010, Kai Petzke, Berlin. Der Physiker ist Chefredakteur von »teltarif«, eine Magazin für Telekommunikation.
    Einmal mehr wurde der Energieinhalt von Benzin – 10000 Wh/kg – mit dem eines Akkus verglichen, doch dabei gerät letzterer in ein zu schlechtes Licht. Nicht nur fehlt bei dieser Betrachtung stets die Masse des für die Verbrennung benötigten Sauerstoffs. Ein Verbrennungsmotor nutzt auch allenfalls 30 Prozent der Energie, also 3000 Wh/kg, während man die gespeicherte Ladung eines Li-Ionen-Akkus fast vollständig nutzen kann. Die Relation verringert sich damit etwa auf einen Faktor zehn.
    Wie komplex diese Stromspeicher sind, zeigten auch die in der verkürzten Darstellung manchmal etwas schief sitzenden Formulierungen des Artikels. Zum Beispiel schadet nicht allen Batterietypen auf Basis von Säure oder Base ein nur teilweises Laden beziehungsweise Entladen (es bilden sich schwer wieder aufzulösender Kristalle, welche die Kapazität senken). Auch NiMH-Zellen, die Nachfolger der NiCd-Zellen, zeigen keinen solchen »Memory-Effekt«. Falsch ist meines Wissens die Formulierung, beim Laden würden dem Lithium Elektronen entzogen. Tatsächlich liegt es an der Kathode bereits positiv geladen vor, Übergangsmetalle wie Mangan, Kobalt oder Nickel geben die Elektronen ab. Diese fließen über das Ladegerät zur Anode, die dadurch negativ aufgeladen wird, umgekehrt treibt das elektrische Feld zwischen den Elektroden Li-Ionen durch den Elektrolyten zur Anode, wo sie im Graphit jeweils ein Elektron aufnehmen.
    Neben der im Artikel erwähnten Materialalterung führen – wie bei allen Batterien – auch unerwünschte Prozesse beim Laden und Entladen zu Kapazitätsverlusten. Beispielsweise kann die Einlagerung von Lithium in das Kristallgitter des Graphits rein mechanisch Verbindungen aufreißen. Dient Mangan als Übergangsmetall kommt noch ein anderer Effekt zum Tragen: Das Redoxpotenzial von Sauerstoff liegt nur wenig über dem des Mangans, ein Teil der Elektronen wird deshalb von Sauerstoff-Ionen abgegeben. Das Problem daran ist, dass die anschließend nach einigen Zwischenschritten als Kohlendioxid über das Überdruckventil entweichen. Damit fehlen dem Lithium Reaktionspartner, um an der Anode aufgenommene Elektronen wieder abzugeben – die Kapazität hat abgenommen. Je mehr Elektronen fließen, desto stärker macht sich dieser Effekt bemerkbar. Hohe Stromstärken steigern außerdem die Temperatur und fördern damit die Materialalterung. Das ist der eigentliche Grund für die im Beitrag erwähnten Ladezeiten von mehreren Stunden. Wobei es durchaus Hochstromtypen gibt, deren interne Widerstände so optimiert wurden, dass sie sich in weniger als einer Stunde laden lassen.
  • Was treibt den Propeller an?

    09.06.2010, Hubert Kreft
    Wenn der Wind nicht den Propeller antreibt, was setzt dann die Räder in Bewegung - und was bedeutet hier das Rückkoppelungsprinzip?
    MfG
    Stellungnahme der Redaktion

    Lieber Herr Kreft,



    in Gang gesetzt wird das Fahrzeug durch Muskelkraft (Anschieben) und den Rückenwind - denn natürlich bietet das Gefährt dem Wind eine gewisse Angriffsfläche. Im Lauf der Zeit nimmt dann aber der Vortrieb durch den Propeller überhand.



    Die Rückkopplung kommt dadurch zustande, dass der Propeller das Fahrzeug vorantreibt, wodurch sich die Räder schneller drehen, was wiederum den Propeller beschleunigt und so fort. Bis schließlich der Luftwiderstand das Auto einbremst.



    Ein Perpetuum-mobile-Prinzip ist das aber trotzdem nicht, denn der Rückenwind liefert während der Fahrt immer weiter Energie.



    Mit freundlichen Grüßen

    Jan Dönges

    Redaktion

  • Dem Menschen muss Mündigkeit zugestanden werden

    09.06.2010, Sebastian Lehner, München
    Im Spektrum-Diskurs Schuld und Freier Wille schreibt Edgar Dahl, dass wir tun, was wir tun, weil wir sind, was wir sind.
    Er schlussfolgert daraus, dass das Verhalten des Menschen determiniert ist und er somit keinerlei Verantwortung für sein Verhalten trägt und auch mit keiner Schuldzuweisung belangt werden kann.
    Gleichzeitig legt er allerdings auch dar, dass es durchaus Sinn machen kann, gesellschaftliche Normen einzuführen und diese entsprechend zu sanktionieren, um ein sinnvolles und konfliktfreies Zusammenleben zu gewährleisten. Nun soll auch der - nach Edgar Dahl - von der "Lotterie des Lebens" benachteiligte das Angebot dieses Gesellschaftsvertrags nicht ausschlagen, da er doch selbst von dessen Nutzen profitiert.
    Hier allerdings enthebt sich Herrn Dahls Argumentation meiner Meinung nach der eigenen Grundlage.
    Denn ist das Handeln eines Menschen wirklich vollständig determiniert, so kann auch nicht von ihm erwartet werden, sich an der Einhaltung eines wie auch immer gearteten Gesellschaftsvertrags zu beteiligen. Denn genauso wie ein in seinem Handeln determinierter Mensch die Verantwortung für sein Handeln ausschlagen kann, so kann er auch argumentieren, dass es ihm aus denselben Gründen nicht möglich sei, sich an der Einhaltung gesellschaftlicher Normen zu beteiligen. Folglich würde hier eine negative Sanktion ebenso wenig gerechtfertigt erscheinen wie eine Schuldzuweisung für ein bestimmtes Handeln.

    Meiner Meinung nach ist es von essenzieller Wichtigkeit für das Funktionieren einer Gesellschaft - unabhängig von der Frage, ob der Wille nun frei ist oder nicht - dass dem Menschen zumindest eine Kontrollfähigkeit seines Handelns eingeräumt wird.
    Nur wenn wir davon ausgehen, dass der Mensch seine Verhaltensweisen zumindest zum Teil steuern und beeinflussen kann, macht es Sinn, gesellschaftliche Normen aufzustellen und deren Nichteinhalten mit negativen Sanktionen zu belegen.
    Dem Menschen muss die Mündigkeit zugestanden werden, sein Verhalten zumindest in gewissen Grenzen steuern zu können.
    Man könnte diebezüglich ein fast utilitaristisches Argument anführen: nämlich dass wir schon alleine deswegen einen zumindest teilweise freien Willen postulieren müssen, weil dieser einen großen Nutzen für die Stabilität unserer Gesellschaft hat und dazu beiträgt, dass Recht und Ordnung durch die Verantwortlichkeit des Einzelnen für sein Handeln aufrechterhalten werden.
    Schon aus rein praktischen Erwägungen erscheint Herrn Dahls Argumentation also höchst fragwürdig.
  • Verdacht

    09.06.2010, Gilbert Brands, Krummhörn
    Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass heute Artikel auf jeden Fall das Programm der menschengemachten Klimaveränderung herunterbeten müssen, um veröffentlicht zu werden - egal, was sonst noch drinsteht.
    Stellungnahme der Redaktion

    Sehr geehrter Herr Brands,



    wir hätten den Artikel auch veröffentlicht, wenn der Forscher nicht auf den Klimawandel verwiesen hätte - allein schon, um Diskussionen der Leser anzuregen. Die von Herrn Hoss selbst und ungefragt getätigte Aussage wollten wir dabei aber natürlich nicht unterschlagen.



    Mit freundlichen Grüßen


    Daniel Lingenhöhl


    Redaktion spektrumdirekt

  • Gerechtigkeit und Willensfreiheit sind zum Teil irrelevant

    07.06.2010, Christian Hornstein, Bonn
    Es wird anscheinend angenommen, Recht müsse möglichst gerecht sein. Angenommen es gäbe keinen freien Willen im dem Sinne, dass wir nie vollständige Kontrolle über die Basis unserer Entscheidungen und Handlungen haben, weil wir stets in irgendeiner Weise fremd determiniert sind, dann ist es konsequent, will man maximale Gerechtigkeit, Täter von Schuld und Verantwortung freisprechen zu wollen. Nur wird dabei übersehen, dass die Funktion des Rechtes nicht primär in der Herstellung von Gerechtigkeit liegt, sondern in der Regulation sozialer Verhältnisse. Allein das bekannte Rechtsprinzip, dass jeder, der ein Gesetz missachtet, belangt werden kann, unabhängig davon, ob er dieses Gesetz kannte oder nicht, ist ungerecht. Dennoch hat es seinen Sinn und erfüllt seine Funktion, wenn man bedenkt, was die Konsequenz wäre, wolle man auf dieses Prinzip verzichten. Für das Recht bzw. die Regulation sozialer Verhältnisse geht es nicht um die Frage ob, sondern in welcher Weise ein Täter belangt werden sollte. Das Hauptkriterium ist sehr pragmatisch: Die Art der Konsequenz sollte dazu führen, dass in Zukunft eine Missachtung des Rechts durch den Täter unwahrscheinlicher wird. Ein auf humanistischen Grundsätzen basierendes Rechtssystem wird dabei stets diejenigen Mittel wählen, bei denen Nutzen und Kosten (auch für den Täter) in angemessenem Verhältnis stehen. Hier ergeben sich naturgemäß Konflikte, die sich stets ergeben werden, weil divergierende Interessen bestehen - diejenigen des Täters und diejenigen der Allgemeinheit. Das Maß der Willensfreiheit mag für das Verständnis dafür, wie es zu einem Übertritt kam und wie er in Zukunft am besten vermieden werden könnte, von Bedeutung sein. Für die Entscheidung, ob belangt werden sollte und welches Kosten-Nutzen-Verhältnis dabei angemessen wäre, ist es irrelevant.
  • Determinismus und Intentionalität

    04.06.2010, Gerhard Hofmann, Marburg
    Angeklagter: "Herr Richter, das können Sie mir nicht antun! Ich kann nichts dazu, das war alles eine Folge der äußeren Einflüsse!"
    Richter: "Aber lieber Angeklagter, ich kann ja nicht anders, ich bin so programmiert!"

    Natürlich kann man den Menschen und die Gesellschaft mit einem deterministischen, mechanistischen oder materialistischen Modell betrachten. Dort gibt es keinen freien Willen, kein Wollen und kein Sollen. In diesem Modell gibt es keine autonom agierenden Subjekte, sondern nur von Naturgesetzen getriebene Objekte.

    Man kann aber auch den intentionalen Standpunkt einnehmen: Im intentionalen Modell gibt es autonom agierende Subjekte mit freiem Willen, Bewusstsein, Schuld und Verantwortung. Mit welchem Modell wir das Leben, den Menschen, die Gesellschaft oder unser Rechtssystem betrachten, hängt oft davon ab, welche Aspekte wir untersuchen. Natürlich ist die Frage erlaubt, welches Modell richtig und welches falsch ist. Aber es ist nicht erlaubt, beide Modelle miteinander zu vermischen.

    "Wenn jemand für sein Verhalten nicht verantwortlich gemacht werden kann, erscheinen Schuld und Strafe ungerechtfertigt" schreibt Edgar Dahl, und das ist ein simpler Kategoriefehler. In der Prämisse wird das deterministische Modell verwendet, in der Konklusion das intentionale. "Jemand kann für sein Verhalten nicht verantwortlich gemacht werden" heißt, er hat keinen freien Willen, keine Verantwortung, sein Agieren ist determiniert. "Ungerechtfertigt" ist auf der anderen Seite ein Begriff aus dem intentionalen Modell und bedeutet, man kann etwas nicht verantworten, es ist unmoralisch. Es ist doch erstaunlich, dass bei den Diskussionen um den freien Willen immer wieder diese beiden Kategorien durcheinander geworfen werden.

    Betrachten wir einmal ein einfaches Verhalten wie z. B. den Machtkampf eines Alphatiers mit einem Konkurrenten um die Vorherrschaft im Rudel. Zunächst deterministisch: Dieser Machtkampf ist oft ritualisiert, bloßes Größe zeigen genügt für die Entscheidung. Die Evolution hat dieses Verhalten bevorzugt gegenüber anderen aggressiveren Varianten, d. h. dieses Verhalten erzeugt mehr Nachkommen als ein anderes, das genau ist nämlich die Selektion in der Evolution. Die Tiere haben keine Wahl, ihr Verhalten ist genetisch festgelegt.

    Betrachten wir das gleiche Verhalten intentional, dann wollen die beiden Tiere Alphatier werden bzw. bleiben, sie streben die Vorherrschaft an, wissen aber, dass es nicht richtig ist, den jeweils anderen ernsthaft zu verletzen. Im intentionalen Modell gibt es ein Wollen und Sollen, im deterministischen dagegen nicht.

    Auch unser Gesellschaftssystem oder Rechtssystem kann man auf beide Arten betrachten: im deterministischen Modell als ein von der Evolution (mehr auf der kulturellen Ebene als auf der rein genetischen) blind selektiertes, da erfolgreiches System, oder im intentionalen Modell als das moralisch richtige System.

    Natürlich ist die Frage gerechtfertigt, welches der beiden Modelle das richtige ist, das deterministische oder das intentionale. Die überwältigenden Erfolge des deterministischen, mechanistischen oder materialistischen Modells in der Naturwissenschaft lassen uns mit dem ersteren sympathisieren, die Tatsache, dass wir uns diese Frage stellen mit dem letzteren.

    Vielleicht brauchen wir so etwas wie die Kopenhagener Deutung, die das Modell der Quantenmechanik mit dem deterministischen Modell in Einklang bringt, auch für das intentionale Modell.
  • Diskussion am Wesen der Würde vorbei

    04.06.2010, Dr. Karl-Heinz Unkelbach, Köln
    Nach meiner Meinung geht die Diskussion an dem Wesen der Wuerde vorbei.
    Die Wuerde des Menschen gehoert untrennbar zu seinem Wesen wie die Seele. Jeder Mensch (das Kind, das neben einer Muelltonne in Afrika aufwaechst, oder die englische Koenigin oder der Jude, Zigeuner, Kommunist und Behinderte in den Konzentrationslagern oder der verwirrte Mensch im Altersheim) hat seine volle Wuerde, die durchs nichts und niemanden beschaedigt werden kann. Der Paragraf 1 des Grundgesetzes gehoert also in die Praeambel. Im Grundgesetz geht es meiner Meinung nach um Menschenrechte, also um juristische Fragen. Diese werden von der jeweiligen Gesellschaft zugewiesen. Menschenrechte sind in Asien etwas anderes als in Europa. Die Menschenrechte der UNO sind ein Kompromiss auf niedriger Basis. Wenn unser Verfassungsgericht feststellt, dass ein Kind, das auf Klassenfahrten nicht mitfahren kann, ein unwuerdiges Leben fuehrt, so waere dies in Suedamerika sicherlich nicht voll verstanden. Es geht also eigentlich um ein Recht.
    Seine Menschenwuerde kann man nur selbst antasten, wenn man die Rechte anderer antastet oder sich selbst zerstoert.
  • Nicht willensfrei und doch verantwortlich? Ja!

    04.06.2010, Prof. Dr. Uwe Lehnert
    Auch wenn mein Wille unfrei ist, so ist es doch mein Wille, er äußert sich über meine Handlung. Wenn ich auch bei einer sozialschädlichen Tat nicht im herkömmlichen Sinne "schuldig" geworden bin für das aus meiner Entscheidung folgende Tun, so bleibt es doch mein Tun. Ich bin und bleibe Ursache für das durch mich ausgelöste Geschehen. Ich bin und bleibe dafür verantwortlich, weil ich Träger dieser Ursache bin. Nur durch meine Mitwirkung - ob freiwillig oder nicht - kann erreicht werden, dass zukünftig das geselllschaftlich geforderte sozialverträgliche Handeln wahrscheinlicher wird. Diese Ursächlichkeit in meiner Person und diese Notwendigkeit der Mitwirkung meiner Person begründen meine Verantwortung und Haftung.

    So wie ich mir eine gesellschaftlich erwünschte oder geachtete Leistung, zum Beispiel ein Kunstwerk oder die Rettung eines Menschenlebens, persönlich zuschreibe, so habe ich auch für eine gesellschaftlich unerwünschte oder gar geächtete Tat, zum Beispiel einen Diebstahl oder die Tötung eines Menschen, die Verantwortung zu übernehmen und die Folgen zu tragen. Die Konsequenzen bestehen darin, Maßnahmen zu akzeptieren, die eine Wiederholung solcher gesellschaftsschädigender Handlungen verhindern sollen. Zwar ist im Falle eines Verstoßes gegen gesellschaftliche Regeln eine Bestrafung im Sinne von Sühne und Abtragen der "Schuld" aus philosophischer und neurobiologischer Sicht ungerechtfertigt, wohl aber ist die Gesellschaft berechtigt, Maßnahmen zu veranlassen, die dafür Sorge tragen, dass die Ursache, die meinen Regelverstoß bewirkt hat, beseitigt wird. Dazu werden üblicherweise Resozialisierungs- bzw. Erziehungsmaßnahmen oder andere therapeutische Maßnahmen eingeleitet, die Einsicht und Veränderung bewirken, letztlich also Motive im Täter aufbauen sollen. Eine andere Motivkonstellation soll zukünftig sozialverträgliches Verhalten zumindest wahrscheinlicher machen.

    Auch wenn mein Handeln die Folge eines determinierten, weil kausal bestimmten Entscheidungsprozesses ist, das Übertreten der gesellschaftlichen Spielregeln ist nicht hinnehmbar. Die Gesellschaft hat durch Normsetzung ein Recht auf Schutz vor Beschädigung der Gesundheit und Missachtung des Wohlergehens ihrer Mitglieder definiert. Ein mit einem lebensgefährlichen Virus infizierter Mensch zum Beispiel wird zum Schutz der übrigen Bevölkerung isoliert, also vorübergehend seiner Freiheit beraubt, ohne dass ihm "schuldhaftes" Verhalten vorgeworfen wird. Da er aber in seiner Person Ursache für nicht hinzunehmende lebensgefährdende Ansteckung anderer Menschen sein könnte, hat er die Konsequenzen seines Soseins zu tragen. Es handelt sich also um eine Maßnahme aufgrund seiner persönlichen Konstellation, das heißt hier im Beispiel, aufgrund der Erkrankung seines Körpers infolge von Einflüssen aus der Umwelt, die ebenso zwangsläufig erfolgten, wie alle anderen in ihm ablaufenden Prozesse. Sein unverschuldetes Sosein ist ein Ergebnis natürlicher Prozesse, ist in diesem Sinne sein Schicksal.

    Solche "schicksalhaften" Abläufe in mir sind zwar zwangsläufig, wenn sie ablaufen, ihr Ablauf kann und muss aber durch andere verhindert, gegebenenfalls nachträglich "sanktioniert" werden, wenn solche Handlungen als gesellschaftschädigend erkannt werden. Die Befürchtung, der Abschied von der Willensfreiheit öffne der Willkür des Einzelnen Tür und Tor, ist also völlig unbegründet. Der Bundesgerichtshof definierte einst, dass Schuld Vorwerfbarkeit sei. Im Lichte heutiger Erkenntnis müsste man formulieren, sanktionsrechtliche (strafrechtliche) Verantwortung trägt, wer die Ursache für gesellschafts-schädigendes Handeln ist.
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