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Serie: Die Epochen Europas: Gleiches Recht für Alle
Ob Römer oder Gallier, Hispanier oder Syrer – römische Gesetze galten für alle Bewohner des Imperiums. Was Juristen damals entwickelten, prägt Europa noch heute.
Ein Streit ist niemals angenehm. Endet er gar vor Gericht, weil zum Beispiel erhebliche Sachwerte auf dem Spiel stehen, muss ein Richter entscheiden, welche Partei im Recht ist. Bibliotheken voller Gesetzestexte und Kommentare liefern ihm dazu die Grundlage. Fragen des Privatrechts regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch, das für vergleichbare Werke in Griechenland, China, Japan und Südkorea Vorbild war. Dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr, ließen sich die Schöpfer des BGB doch von einer Rechtstradition inspirieren, die weit in die Antike zurückreicht.
Bereits in den Stadtstaaten Griechenlands entstanden Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung Grundsätze wie »Man darf für das gleiche Delikt nicht zweimal verurteilt werden«. Sie wurden in Stein gehauen und waren für jedermann verbindlich. Doch erst römische Juristen entwickelten ein so differenziertes und standardisiertes Rechtssystem, dass damit alle Streitfälle noch in den entferntesten Winkeln des Imperiums zu lösen waren. Auf Grund dieser universellen Anwendbarkeit überlebte es den Untergang des Weltreichs und prägte seit dem Mittelalter bis in unsere Zeit mal mehr, mal weniger die europäische Rechtsprechung.
Bereits in den Stadtstaaten Griechenlands entstanden Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung Grundsätze wie »Man darf für das gleiche Delikt nicht zweimal verurteilt werden«. Sie wurden in Stein gehauen und waren für jedermann verbindlich. Doch erst römische Juristen entwickelten ein so differenziertes und standardisiertes Rechtssystem, dass damit alle Streitfälle noch in den entferntesten Winkeln des Imperiums zu lösen waren. Auf Grund dieser universellen Anwendbarkeit überlebte es den Untergang des Weltreichs und prägte seit dem Mittelalter bis in unsere Zeit mal mehr, mal weniger die europäische Rechtsprechung.
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