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Kommentare - - Seite 1

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  • Ist die Absicht, steuerlich wirksame Abschreibungen auf die Anschaffungskosten von Robotern abzuschaffen?

    12.06.2017, Joachim Falken
    Im Unterschied zum Arbeitnehmer, der einen Teil seines Einkommens zur "Reproduktion" benötigt, und auch darauf Steuern und Sozialabgaben bezahlt, wird bei Roboter-Besitzer das Einkommen nach Abzug der Anschaffungs- und Instandhaltungskosten des Roboters besteuert, wobei das zu einem guten Teil über die Abschreibungen erfolgt. Wie aber soll man das von anderen Betriebsuasgaben abgrenzen? Wo endet das Werkzeug und die Fabrikausstattung, ab wann liegt ein Robotor vor, der steuerlich schlechter gestellt wäre?

    Ich fände es wichtiger, an die Primärverteilung zu denken. Hätten Kunden beispielsweise Informationen, wie hohe Provisionen bzw. Margen IT-Firmen wie Uber oder Hotelbuchungsseiten einbehalten, würden mehr Leute direkt beim Hotel buchen oder Taxifahrer direkt buchen. Dann bliebe auch mehr Geld bei den eigentlichen, menschlichen Leistungserbringern.
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