Direkt zum Inhalt

Kommentare - - Seite 1

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • Nicht so ganz

    18.10.2017, Tk
    zum einen wurde das '0' Robotergesetz vergessen.

    Zum anderen ist der Ausschluß des 1. bei der Argumetation unzulässig. Wer will den sagen ob ein Roboter seine Existenz als Bedrohung für einen oder alle Menschen betrachte und sich deshalb selber zerstört?
    Evtl ist ja der badende Sicherheitsroboter genau zu diesem Schluss gekommen?
Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.