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Zum anderen ist der Ausschluß des 1. bei der Argumetation unzulässig. Wer will den sagen ob ein Roboter seine Existenz als Bedrohung für einen oder alle Menschen betrachte und sich deshalb selber zerstört?
Evtl ist ja der badende Sicherheitsroboter genau zu diesem Schluss gekommen?
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Nicht so ganz
18.10.2017, TkZum anderen ist der Ausschluß des 1. bei der Argumetation unzulässig. Wer will den sagen ob ein Roboter seine Existenz als Bedrohung für einen oder alle Menschen betrachte und sich deshalb selber zerstört?
Evtl ist ja der badende Sicherheitsroboter genau zu diesem Schluss gekommen?