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Kommentare - - Seite 1

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  • zweite Bedeutung von "gehören Zusammen"

    29.03.2018, Jochen
    Herr Warkus trifft in diesem Artikel den Nagel auf den Kopf. Selbst wenn ein Satz nur einen einzigen vagen oder generischen Ausdruck enthält, lässt sich über die Existenz eines Wahrheitswertes streiten. Wenn es dann drei solche Begriffe sind, multipliziert sich das Ganze entsprechend.

    Was ich allerdings nicht nachvollziehen konnte, ist, dass Teile zusammengehören, wenn sie jeweils Teil eines größeren Objektes sind. Es erschließt sich nicht, dass die Teil-Ganzes-Relation eine Teil-Relation der Teile beinhaltet.

    Wenn man das annimmt, explodieren einem schließlich die Teil-Relationen. Teil-Ganzes-Relationen sind transitiv (Motor ist Teil des Autos, Ventil ist Teil des Motors -> Ventil ist Teil des Autos). Wenn nun zwischen allen Teilen eine Zusammengehörigkeitsrelation besteht, gehören alle Teile des Autos (ohne Unterscheidung) zueinander (z.B. der Reifen zum Motor, die Felge zum Motor, der Sicherheitsgurt zum Scheibenwischer etc.)

    Angewendet auf 'Deutschland' müsste das heißen, dass der Leberfleck auf meinem rechten Mittelfinger (Teil meines rechten Mittelfingers, Teil von mir, und ich bin als Deutscher Teil von Deutschland) zum Strafgesetzbuch (wohl auch Teil von Deutschland) "gehört". Das ist intuitiv eindeutig falsch.

    Die Zugehörigkeitsrelation trifft mMn nur auf die erste Beschreibung vor. Die zweite mag auch existieren, aber sicher nicht als "Zugehörigkeit".
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