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Kommentare - - Seite 1

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  • prof.dieter lorenz und der fall schön

    29.08.2003, deumeland
    die behauptung,wonach herr schön nicht einmal wissenschaftliches fehlverhalten vorzuwerfen wäre,weil ihm angeblich weder vorsatz noch fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnten,soll von eigenen fehlleistungen des herrn prof.lorenz ABLENKEN :Dieser hat im lehrbuch "verwaltungsprozeßrecht"den begriff rechtslehrer so verfälscht ,daß den wünschen alter nazis entsprochen wird (siehe bericht in der Zeitschrift"europablätter".
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