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Kommentare - - Seite 936

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • Antwort an Markus Dahlem

    16.12.2011, Bernhard Kempen
    Sehr geehrter Herr Dr. Dahlem,

    haben Sie vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar zu meinem
    Beitrag. Der Deutsche Hochschulverband vertritt die Position, dass das
    Befristungsrecht in der Wissenschaft auch der Erneuerungsfähigkeit der
    Hochschulen dienen muss. Andererseits muss aus wettbewerblichen Gründen
    gewährleistet sein, dass der Beruf des Wissenschaftlers eine
    verlässliche Perspektive hat und attraktiv ist.

    Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet hierzu aus rechtlicher Sicht
    durchaus einen geeigneten Rahmen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz
    ist bei den Arbeitgebern – den Hochschulen und Forschungseinrichtungen –
    ein akzeptiertes Instrumentarium. Die Nachwuchswissenschaftler erachten
    den Befristungsrahmen dann als ausreichend, wenn ihnen neben der
    Erbringung von wissenschaftlichen Dienstleistungen ausreichend
    Gelegenheit von den fachvorgesetzten Hochschullehrern für die eigene
    Qualifizierung gegeben wird. Der Deutsche Hochschulverband hat auch im
    Rahmen der von der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS)
    durchgeführten Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im
    Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine
    Stellungnahme abgegeben. Ich möchte Ihnen die wesentlichen praktischen
    und rechtlichen Verbesserungsvorstellungen darlegen, die der Deutsche
    Hochschulverband im Rahmen der durchgeführten Evaluation des BMBF zum
    Wissenschaftszeitvertragsgesetz geäußert hat:

    1. Es ist ein verantwortungsvoller Umgang der Hochschulen und
    Forschungseinrichtungen mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz
    gefordert. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet aufgrund der
    sachgrundlosen Befristung durchaus das rechtliche Instrumentarium,
    befristete Arbeitsverträge mit Nachwuchswissenschaftlern zur
    Qualifizierung abzuschließen. Erschreckend ist, dass – und dies ist auch
    ein Evaluationsergebnis von HIS – ca. 53 Prozent der befristeten
    Arbeitsverträge eine Laufzeit von unter einem Jahr aufweisen. Mit dieser
    kurzen Laufzeit ist die Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse für
    den Nachwuchs in der Wissenschaft nicht gegeben. Der rechtliche Rahmen,
    den das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die Befristung von
    Arbeitsverträgen aufzeigt, muss im Rahmen der den Hochschulen und
    Hochschullehrern obliegenden Fürsorgepflichten für das Nachwuchspersonal
    noch intensiver genutzt werden. In jedem Fall sollte geprüft werden, ob
    nicht auch längere Laufzeiten aufgrund der vorhandenen Haushaltsstellen
    oder Drittmittel zulässigerweise abgeschlossen werden können. Unbedingt
    notwendig ist auch die Verbesserung der Grundfinanzierung der
    Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Länder und den Bund,
    um am Wissenschaftsstandort Deutschland auch zukünftig auf hohem Niveau
    Forschung und Nachwuchsförderung betreiben zu können.

    Die familienfreundliche Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes,
    wonach die Höchstbefristungsdauer von 12 bzw. 15 Jahren im Bereich der
    Medizin für das wissenschaftliche und künstlerische Personal bei
    Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je
    Kind verlängert werden kann, muss von den Einrichtungen noch wesentlich
    intensiver genutzt werden. Bisher wird nur ein gutes Prozent aller
    befristeten Arbeitsverträge aufgrund der familienfreundlichen Regelung
    des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen.

    2. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform hat der Gesetzgeber im
    Wissenschaftszeitvertragsgesetz darauf verzichtet, die
    Personalkategorien der Nachwuchswissenschaftler explizit festzulegen.
    Der Bundesgesetzgeber vertritt die Auffassung, dass dies nunmehr die
    Aufgabe der jeweiligen Hochschulgesetzgeber sei. Das
    Wissenschaftszeitvertragsgesetz spricht daher bezüglich des personellen
    Anwendungsbereiches nur vom „wissenschaftlichen und künstlerischen
    Personal mit Ausnahme der Hochschullehrer“. Dieses Tatbestandsmerkmal
    bereitet den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Anwendung
    erhebliche Probleme. So müssen diese in jedem Einzelfall die Anwendung
    des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes anhand des Arbeitsverhältnisses
    und des übertragenen Aufgabenbereiches bestimmen. Nur wenn die
    übertragenen wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstleistungen des
    Personals auch zur Qualifizierung geeignet sind, ist der
    Anwendungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eröffnet. Die
    Ermittlung des personellen Anwendungsbereiches des
    Wissenschaftszeitvertragsgesetzes muss sich aber – um Transparenz und
    Rechtssicherheit für die Nachwuchswissenschaftler und für die
    Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erreichen – direkt aus dem
    Gesetzeswortlaut ergeben. Hier muss also der Gesetzgeber noch dringend
    nachbessern.

    Zu Ihrer weiteren Frage der „Befristungsketten“ möchte ich darauf
    hinweisen, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nur bei dem
    Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Anwendung kommt. Wird das
    wissenschaftliche und künstlerische Personal im Beamtenverhältnis auf
    Zeit beschäftigt, ergeben sich die Befristungsgrenzen aus dem jeweiligen
    Hochschul- und Beamtenrecht. Bei der Begründung der Beamtenverhältnisse
    auf Zeit ist häufig keine Höchstbefristungsgrenze – wie sie im
    Wissenschaftszeitvertragsgesetz beim Abschluss befristeter
    Arbeitsverträge vorgesehen ist – zu beachten.

    Mit besten Grüßen
    Bernhard Kempen
  • Professor oder Hausmeister

    16.12.2011, N. Rupp
    Ich wollte noch hinzufügen, dass keineswegs jeder Professor werden will. Es wäre gut, an der Uni mehr "Studienratstellen" einzuführen - feste Stellen für lecturer, wie auch in England praktiziert. Der so genannte "Mittelbau" wird an der Uni jedoch zunehmend abgeschafft. Bald kann man dort nur noch Professor oder Hausmeister werden, wenn man eine Perspektive haben will.
  • Vernunft? Beliebigkeit!

    16.12.2011, Dominique Boursillon
    Der Schlusssatz: „Eine Religion, deren Gott vom Wesen her vernünftig ist, wird sozusagen von ihrer höchsten Instanz her auf ein positives Verhältnis zur Vernunft festgelegt.“ Damit ist dieser Gott beliebig, quasi eine Erfindung, die mit der Zeit evoluiert! Das ist keine solide Basis für eine Religion… Es widersprich sogar jedem theologischen Gedanken.
    Wenn es keinen Gott gibt, dann ist jede Form von Theologie und Glauben Unsinn, weil Zeit- und Geldverschwendung. Und wenn es einen Gott gibt, dann ist dieser nicht diskutier- und auch nicht interpretierbar. Wenn es z. B. heißt „du sollst nicht töten“, dann ist das eine unverrückbare Voraussetzung für das Himmelreich. Dieser Gott wird, zu gegebener Zeit, entscheiden, ob ich in den Himmel komme oder nicht. Es gibt keine „Cheats“, nach der Art „ich habe mir meinen Glauben nach Abwägung dieses und jenes zurechtgebogen“. Wir meinen zwar, dass wir diesem Gott ins Handwerk pfuschen können. Aber Glaube macht nur Sinn, wenn diese Einschätzung fehlerhaft ist. Warum soll ich denn bitteschön religiös sein, wenn ich doch weiß, dass ich egal was ich tue in den Himmel komme, weil mein Glaube meiner Vorstellung entspricht? Die Vernunft spielt im Glauben keine Rolle. Ein Christlicher Frühling, der mehr Vernunft im Glauben fordert, verdirbt jede Chance auf Erlösung.
    Unabhängig davon stellt sich auch die Frage, warum wir christlich geprägt sind. Die Religion soll doch auch Werte vermitteln und ein Leitfaden fürs Gute Leben sein. Wo aber bleibt die Glaubensbasis, wenn die Philosophie eines Gottes oder eines Jesus´ so sehr verwässert und mit eigenen, passenden Vorstellungen gespickt wird, dass am Schluss nur die Namen und die Gebete übrig sind? Uns geht es nur darum möglichst bequem in den Himmel zu kommen; Also machen wir den Glauben beliebig. Kurzum: Martin Luther hatte womöglich doch recht!
  • Konkretes Trinitätsmodell: Trimoeb

    16.12.2011, Peter Kohler
    Die folgenden Sätze wirken abstrakt und theoretisch
    "Bestimmte Kernaussagen werden in Formeln übersetzt und bilden gemeinsam mit geeigneten Hintergrundannahmen und entsprechender Logik eine formale Theorie. Von dieser lässt sich durch Angabe eines Modells zeigen, dass sie widerspruchsfrei ist."
    Das Trimöb (Möbiussches Dreikant) zeigt die Widerspruchsfreiheit anhand eines konkreten geometrischen Körpers.
    http://www.unibuchladen.de/trimoeb
    http://www.spektrumdirekt.de/sixcms/list.php?page=fe_seiten&article_id=773622&skip=0
  • Gärtner

    16.12.2011, Anonym (bitte beim nächsten Mal Namen eingeben)
    Die eingehende Untersuchung und Beantwortung der Frage "warum" ich die Annahme eines "Gärtners" brauche, würde den ganzen restlichen Artikel überflüssig machen.
    Ich persönlich glaube an die Existenz des Spaghettimonster und bin damit ein Pastafari. Der wissenschaftlich Nachweis zur Existenz unseres Gottes und den Glaubensinhalten kann auf Wikipedia nachgelesen werden.
  • SOHO-Bilder in "Echtzeit"

    16.12.2011, Gero Rupprecht
    Die SOHO-Bilder gibt es nahezu in Echtzeit hier: http://soho.esac.esa.int/data/realtime-images.html
  • Hervorragender Artikel

    16.12.2011, Gerhard Streminger
    Dies ist ein ganz hervorragender Artikel, der das Spannungsverhältnis von (religiösem) Glauben und Vernunft bzw. (empirischem) Wissen auf den Punkt bringt.
    Zurecht wird die herausragende Rolle des Theodizeeproblems betont. Dieses ist die entscheidende Schwierigkeit für jede Form von Theismus, die die Existenz eines gerechten oder gar barmherzigen Gottes behauptet.
    Dazu noch ein Wort zur free will defence, dem wohl häufigten Versuch, das Problem zu lösen: Es gibt viele Übel, so wird von theistischer Seite behauptet, die von Menschen verursacht sind. Aber Gott griffe deshalb nicht ein, weil ER die Freiheit der Menschen respektiere.
    Aber warum respektiert der Allgütige die Freiheit der Täter und nicht der Opfer? KEIN gütiger Mensch, der die Macht dazu besäße, würde nicht sofort eingreifen, wenn wieder einmal Monster in Menschengestalt ihr Unwesen treiben.

    Gerhard Streminger, Österreich streminger@aon.at
  • Bei Religion geht es meist um völlig andere Sachen

    16.12.2011, Gilbert Brands, Krummhörn
    Die christliche Religion als reine ethische Idee mit Jenseitsbezug lässt sich recht gut mit moderner Naturwissenschaft vereinbaren, wie am Beispiel der Jesuiten nachvollzogen werden kann, deren Mitglieder fast immer vorne in den Entwicklungen und nicht als Bremser mitmischten.

    An der Geschichte dieses Ordens kann man aber auch ablesen, dass es bei der institutionalisierten Religion um etwas ganz anderes geht: um Ausübung von Macht, und zwar durchaus weltlicher. Die religiöse Gehirnwäsche setzt auf subtile Beherrschung des Einzelnen, die weltliche Macht auf physische Präsenz. Dass letztendlich die weltliche Macht das Sagen hat, liegt daran, dass Widersprüche zwischen Dogmen und Realität irgendwo auch ihre Grenze haben, wenn die Religion noch ernst genommen werden soll.

    Diese ständige Diskussion über so genannte "heilige Bücher" gehört ebenfalls hierhin und ist das letzte Bollwerk, um vom Thema abzulenken. Die Bücher sind genauso wenig heilig wie Hitlers Mein Kampf oder Breiviks Begründung für seine Terrortaten und behandeln obendrein, wenn man mal genau hinschaut, sogar in weiten Teilen die gleichen Themen (s.z.B. Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums).

    Religion als Wissenschaft? Höchstens als Teilgebiet der Psychologie zum Thema unbewusste Manipultion.
  • Vernunft und Verstand

    15.12.2011, Hermann Aichele
    Danke. Sehr umfassend.
    Mich würde weiterführend - und besonders im Blick auf manchen oben angedeuteten widersprüchlichen Sprachgebrauch - eine Differenzierung von Vernunft und Verstand interessieren. Also die Bedeutungsfelder beider Begriffe, die sich womöglich im Zug der Theologie- und Philosophiegeschichte verschoben haben.
    Vorschlag für eine Grobeinteilung:
    Verstand: intellektuelle Leistung(sfähigkeit). Vernunft: das, was unsere Werturteile und Entscheidungen bestimmt? Man kann ja z.B. fragen, ob es Vorhaben gibt, für die viel Verstand aufgebracht wird, die aber nicht vernünftig sind.
    Ja, und wohin gehört der Logos?
  • Folgen für die Lehre

    15.12.2011, Fabian Runkel
    Die Forscher, die hierdurch wegfallen, fehlen auch in der Lehre und da ganz besonders. Hier werden alle, die sich über die Jahre qualifizieren, aus dem Job gedrängt, übrig bleiben Professoren und Studentische Hilfskräfte oder emeritierte Mitarbeiter, die an Stelle der jüngeren Kollegen die Lehre erledigen müssen. Dies gilt natürlich nicht für alle Fächer, aber besonders in der Medizin. Wo nur wenige Mediziner forschen, müssen sich die Biologen, Chemiker,... sehr lange einarbeiten, um die umfangreiche Lehre zu gestalten, was ihnen nie gedankt wird, sondern mit Hinweis auf Publikationen sogar noch vorgeworfen wird. Das fallende Niveau der Lehre wird bei uns durch Verpflichtung immer "klügerer" Studenten erkauft (NC=1), ob diese aber auch immer die besseren Ärzte sind???
    Hierzu noch ein Link, auch von Heute: http://www.zeit.de/2011/50/C-Hochschule-Wissenschaftler
  • Replik zum 11. Kommentar von Wolfgang Bosswick: Typischer Reflex

    15.12.2011, Fritz Brause, Essen
    Die unter Punkt 11. veröffentlichte Reaktion von Herrn Bosswick spiegelt einen typischen Reflex von Gegnern der Kernenergie wider: Bisher war die Zeitschrift ja gut und publizierte auf einem hohen wisschenschaftlichen Niveau; aber wenn die jetzt veröffentlichte, natürlich nicht korrekt überprüfte und von Lobbygruppen beeinflusste, in ihrer Aussage unerwünschte Lesart des aktuellen Artikels nicht revidiert wird, leidet der Ruf der Zeitschrift, und sie wird zudem von diesem Leser eventuell auch durch Abokündigung abgestraft.

    Zur Frage der Auswirkungen des Erdbebens auf das Kernkraftwerk gibt es keine neuen Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass es schon innerhalb der ersten Stunde nach Eintreffen der Flutwelle am Standort Fukushima Daiichi zu größeren sicherheitsrelevanten Schäden an den Anlagen gegeben hat. Dies wurde erst vor einigen Tagen erneut von einer vom Betreiber Tepco unabhängigen japanischen Expertenkommission bestätigt: Nicht das Erdbeben, sondern der Tsunami war die Hauptursache des Reaktorunfalls http://www.world-nuclear-news.org/RS_Earthquake_not_a_factor_in_Fukushima_accident_0212111.html

    Warum kann ein Herr Bosswick, der als Diplom-Sozialwirt sicherlich nicht über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt, um kerntechnische Sachverhalte richtig zu beurteilen, dies nicht zur Kenntnis nehmen? Weil er sich von Ideologien leiten lässt und aus seiner Perspektive nicht sein kann, was nicht sein darf?
  • Ein Festmahl für das Schwarze Loch im Zentrum der Galaxis

    15.12.2011, Gero Rupprecht
    Die ausführliche Pressemitteilung der Europäischen Südsternwarte, mit deren Very Large Telescope (VLT) die zugrundeliegenden Beobachtungen durchgeführt wurden, gibt es hier: http://www.eso.org/public/germany/news/eso1151/ (auf Deutsch) mit Bildern und Videos.
  • Wer durchlöchert unverantwortlich mit Befristungsketten das WissZeitVG? Und warum?

    15.12.2011, Markus Dahlem
    Sehr geehrter Herr Prof. Kempen!

    Vielen Dank für Ihre klaren Worte. Ich bin einer der namentlich genannten Wissenschaftler in dem Artikel, den Sie hier auf spektrum.de kommentieren. Um vorab meine weiteren Verbindungen zu benennen, will ich anmerken, dass ich auf SciLogs, dem Portal von Spektrum, Wissenschaftsblogger bin (unabhängig) und auch Mitglied im Deutschen Hochschulverband. Hauptberuflich bin ich als Gastdozent tätig (außertariflich und befristet) und so betroffen von dem, was Sie das wissenschaftspolitische Kernproblem nennen.

    Das Thema Zeitverträge an Hochschulen ist zur Zeit wieder aktuell, da die Arbeitssituation für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Ende November Thema im Fachgespräch des Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages war.

    Alle Sachverständigen haben für mich interessante Punkte und unterschiedliche Aspekte dieses Problems angesprochen. Zwei zusammenhängende und bemerkenswerte Aussagen von Prof. Dr. Ulrich Preis (Universität zu Köln) will ich aufgreifen. Ich würde mich sehr freuen, Ihre Einschätzung dazu zu erfahren.

    Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz [...] ermöglicht viele zweckkonforme Beschäftigungen und wir erreichen hier [in der Runde des Bildungsausschusses], glaube ich, einen Konsens, dass es eher die Frage ist der unverantwortlichen – oder verantwortlichen, darüber können wir streiten – Handhabung als des Rechtsrahmens. [eigene Transkription, etwa ab Minute 47]


    Ich selbst denke, dass zwar Veränderungen im WissZeitVG Verbesserungen bringen könnten, stimme aber zu, dass letztlich Veränderungen solange keine Probleme lösen werden, wie nicht der verantwortungsvolle Umgang mit diesem Gesetz oder ggf. seiner Novellierung auch praktiziert wird.

    Gegen Ende stellt Prof. Preis dann fest, dass die "Durchlöcherung" des WissZeitVG und damit der Strukturreform der wissenschaftlichen Karrierewege, erst später stattgefunden hat, nämlich durch die Föderalismusreform.

    Ich kann Ihnen heute – ich werde das nur in diesem Ausschuss sagen – Befristungsketten schaffen in Kombination von staatlichen Arbeitsrecht und Landesbeamtenrecht, die eigentlich das Ziel die Befristung zu begrenzen zu konterkarieren geeignet sind. Und das gehört zu einer fairen Analyse auch dazu.


    Ich hoffe, Prof. Preis verzeiht es mir, dass diese Aussage nun nicht nur im (sowieso öffentlichen) Ausschuss bleibt. Ich halte sie für zu zentral, also für den eigentlichen Kern des Problems, um nicht erneut betont zu werden!

    Ich lese, dass auch Sie in Ihrem Kommentar nicht einfach die Finanznot herausstellen. Nicht einmal fordern Sie explizit mehr Geld, sondern Strukturänderungen, die ein selbstbestimmtes Forschen und Lehren mehr Wissenschaftlern ermöglicht. Natürlich wäre eine Erhöhung der Bildungsausgaben wünschenswert. Aber auch das führt letztlich nicht notwendigerweise zu einem Umdenken.

    Wie ist die Position des DHV dazu? Brauchen wir Veränderungen im WissZeitVG? Oder wie kann alternativ dazu, wenn nötig sogar mit gleichen Finanzmitteln, der Durchlöcherung des WissZeitVG effektiv begegnet werden? Wie können wir die Universitäten zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesem Gesetz ermutigen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Dahlem
  • Es ist ja nicht nur das ...

    15.12.2011, Gilbert Brands, Krummhörn
    Durch eine Professur - immerhin der höchste erreichbare akademische Grad - kauft man sich persönliche Freiheiten und bezahlt mit Gehaltseinbußen gegenüber Industriepositionen. Das Verhältnis stimmt hier aber längst nicht mehr. Gute Absolventen verlassen nicht selten die Hochschule mit Einstiegsgehältern (!), die pari mit dem ihres Profs sind. Nicht wenige Bewerber ziehen ihre Bewerbung zurück, wenn sie erfahren, was sie als Professor tatsächlich verdienen. Stellen müssen nicht selten mehrfach ausgeschrieben werden, weil sich gar keine Bewerber oder nur solche, die anscheinend nicht in der Lage sind, den Anforderungskatalog zu lesen, finden. Höchste Ansprüche der wissenschaftlichen Genialität gepaart mit - überspitzt formuliert - Hartz-IV-Lohnniveau, das passt zunehmend weniger.
  • Neanderthaler ungleich Mensch?

    15.12.2011, paulrwoods@yahoo.co.uk
    Im Artikel wird die Überschrift zwar relativiert, aber ein "Geschmäckle" bleibt. Auch erloschene Menschenarten haben ein Recht auf korrekte Behandlung. Oder wie möchten die Autoren bezeichnet werden, wenn es in einigen Jahrtausenden oder Jahrmillionen eine andere Menschenart gibt?
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