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Jagd: Feuer frei auf den »Vogel des Jahres«

Sie werden mit viel Geld geschützt - und andernorts massenhaft abgeknallt. Jagd auf bedrohte Vogelarten ist ein ganz legaler Skandal.
Jäger im Röhricht

Als die Naturschutzorganisation Birdlife International vor zwei Jahren Zahlen zum Ausmaß der illegalen Vogeljagd in den Anrainerstaaten des Mittelmeeres veröffentlichte, war das Entsetzen groß. 36 Millionen Zugvögel kommen demnach alljährlich auf dem Weg in die afrikanischen Winterquartiere ums Leben. Sie werden gesetzeswidrig geschossen, in Netzen gefangen oder von Steinfallen zerquetscht. Weitgehend unbeachtet und fast überall als Tradition akzeptiert, vollzieht sich aber in jedem Jahr in der Europäischen Union ein im Umfang noch weitaus größeres Massentöten von Vögeln – die ganz normale legale Jagd auf 82 Vogelarten.

Das Bonner Komitee gegen den Vogelmord (CABS) ermittelte in einer jüngst veröffentlichten Studie, dass in den EU-Staaten plus Norwegen und der Schweiz in jedem Jagdjahr legal mindestens 53 Millionen Vögel getötet werden. Schwer zu glauben, aber wahr: Zu Hunderttausenden trifft es auch Vogelarten, die in ihrem Bestand bedroht sind und zu deren Erhalt sich die EU-Staaten in der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet haben. Ein legaler Skandal.

Wenn die Feldlerchen als eine der ersten Zugvogelarten ab Ende Februar aus ihren Überwinterungsquartieren in Südeuropa nach Deutschland zurückkehren, wartet eine Überraschung auf sie. Für 2019 ist der unscheinbare Singvogel mit dem grandiosen Gesang zum »Vogel des Jahres« gekürt worden. Diese zweifelhafte Ehre wird der Art schon zum zweiten Mal zuteil. Die Vogelschutzverbände NABU und LBV wollen damit auf den massiven Rückgang der Art aufmerksam machen und der Forderung nach einer ökologischeren Landwirtschaftspolitik Nachdruck verleihen: »Vogel des Jahres«, »Lerchenfenster« in Getreidefeldern, Schutzzäune gegen Nesträuber für Kiebitze und Große Brachvögel und der Kampf für den Erhalt von Feuchtgebieten als Rastplätze für Watvögel wie die Bekassine: Überall in der Europäischen Union versuchen Naturschützer, den immer stärker unter Druck geratenden Vogelarten zu helfen.

Feldlerche | Der »Vogel des Jahres 2019« war einer wichtigsten Frühlingsboten. Doch die industrialisierte Landwirtschaft sorgte dafür, dass der Bestand einen Sturzflug hinlegte.

Was aber die wenigsten wissen: Während tausende engagierte Bürger in vielen Ländern viel Zeit, Herzblut und Geld aufwenden, werden viele der Vogelarten, um die sich Naturschützer besonders kümmern, in derselben EU zu Hunderttausenden, manchmal sogar Millionen völlig legal abgeschossen: die Feldlerche, zum Beispiel etwa 1,75 Millonen Mal, die Bekassine – auf der Roten Liste der Brutvögel in Deutschland in der höchsten Kategorie »vom Aussterben bedroht« geführt – 205 000 Mal und der Star (»Vogel des Jahres 2018« und in der deutschen Roten Liste als »gefährdet« eingestuft) 650 000 Mal.

Die Jagd zerstört teure Schutzbemühungen

Das sind nur einige der Ergebnisse der jüngst vorgelegten Analyse des Komitees gegen den Vogelmord (CABS) zur europaweiten legalen Jagd auf Vögel. Wichtigstes Fazit: Der legalen Jagd fallen nicht nur unfassbare Massen an Vögeln zum Opfer, die erlaubte Jagd torpediert auch die Schutzbemühungen für gefährdete Arten massiv und stellt selbst einen zusätzlichen Gefährdungsfaktor für die Populationen einiger Arten dar.

Diese Bilanz ist ein Politikum: Denn nach Artikel 7 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Jagd auf von ihr freigegebene Vogelarten die Bemühungen um deren Erhalt in ihrem Verbreitungsgebiet nicht gefährdet. »Länder, die im Bestand bedrohte Arten weiterhin zum Abschuss freigeben, nehmen aber billigend in Kauf, dass dadurch Schutzbemühungen in anderen Staaten zerstört oder gefährdet werden«, argumentiert das Komitee. »Hier ist eindeutig die EU-Kommission als Hüterin der europäischen Verträge in der Pflicht, ein Jagdmoratorium für gefährdete Arten durchzusetzen», sagt Studienautor Axel Hirschfeld.

Die Lage für viele Arten hat sich verschlechtert

Um das Ausmaß der legalen Jagd auf gefährdete Arten seriös abzuschätzen, hat das Komitee nach 2005 zum zweiten Mal die Jagdstatistiken der EU-Mitgliedstaaten (meist aus dem Jagdjahr 2014/15) sowie Norwegens und der Schweiz unter die Lupe genommen. So war es möglich, die Angaben zu den 82 nach EU-Recht jagdbaren Vogelarten in 26 Ländern auszuwerten und mit den früheren Erkenntnissen zu vergleichen. Das Ergebnis der akribischen Kleinarbeit ergibt ein Bild, das dem Image einer traditionellen Jagd, die nachhaltig nur bestehende »Überschüsse« abschöpft und selbst Teil des Naturschutzes sei, diametral widerspricht. Einige weitere Beispiele: In jedem Jagdjahr werden in den untersuchten Ländern mehr als 1,6 Millionen Wachteln legal getötet; über 520 000 Krickenten und 240 000 Pfeifenten. Mindestens 43 000 Knäkenten, mehr als 107 000 Kiebitze und 205 000 Bekassinen fallen der erlaubten Jagd zum Opfer. Gleiches gilt für fast fünf Millionen Singdrosseln und 980 000 Waldschnepfen. Besonders krass: Die Internationale Naturschutzunion IUCN hat Turteltauben nach dramatischen Bestandsverlusten erst unlängst als weltweit akut vom Aussterben bedroht eingestuft. Dennoch werden legal in jedem Jahr fast 1,5 Millionen dieser Vögel in Europa geschossen.

Toter Kiebitz | Auch die Zahl der Kiebitze ist in Deutschland stark zurückgegangen. Dennoch wird die Art auf dem Zug massiv bejagt.

Viele der Zahlen sind konservativ geschätzt. Denn nicht für alle Vogelarten konnte bei der Analyse auf artgenaue Jagdstatistiken zurückgegriffen werden. In einigen Ländern – auch in Deutschland – werden getötete Vögel nicht immer artgenau registriert, sondern etwa nur als Wildgänse, Wildenten, Wildtauben oder gar Wasservögel (Spanien) ausgewiesen. Aus einigen Ländern mit starkem Jagddruck wie Großbritannien, den Niederlanden, Irland und Griechenland lagen für die Analyse überhaupt keine belastbaren Angaben vor.

Aus anderen Topverfolgungsländern wie Frankreich konnten für 20 Vogelarten wegen mangelnder Datenqualität keine Angaben gemacht werden. Selbst die hohen Zahlen der Analyse spiegeln also nur einen Teil des tatsächlichen Jagddrucks wider, dem europäische Vögel ausgesetzt sind. Hinzu kommen Opfer aus Bereichen, die gar nicht erfasst werden:

  • die illegale Nachstellung, der Vögel auch in der EU massenhaft ausgesetzt sind
  • die legalen und illegalen Abschusszahlen aus den nicht in der Studie berücksichtigten europäischen Staaten außerhalb der EU
  • die Verluste auf dem Zug außerhalb der EU-Staaten in den Winterquartieren
  • die zahlreichen gefiederten Jagdopfer, die bei der Vogeljagd verletzt werden – etwa durch eine Schrotsalve – und später unregistriert sterben.
»Unsere Zahlen sind absolute Mindestwerte des tatsächlichen Jagd- und Fanggeschehens«, betont Kostudienautor Axel Hirschfeld denn auch.

Folgen für die Populationen

Unter den in den einzelnen Jagdstatistiken aufgeführten Arten machen häufige Vogelarten natürlich einen großen Anteil aus, mit zum Teil keiner oder nur sehr begrenzter Relevanz für den Artenschutz. So weist Frankreich für das Jagdjahr 2014/2015 fast fünf Millionen geschossener Ringeltauben aus. Hinweise auf einen Rückgang der Ringeltaubenpopulation gibt es trotz dieser enormen Zahlen nicht.

Ganz anders dürfte die Situation aber bei Arten sein, die wegen anderer – der Jagd nicht anlastbarer – Faktoren wie Lebensraumverlusten in den Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsquartieren und den Folgen des Klimawandels bereits unter massivem Druck stehen. Erschreckende Zahlen werden aus dieser Kategorie beispielsweise für viele auch in Deutschland stark gefährdete Arten genannt, etwa für die Bekassine, die in Deutschland vom Aussterben bedroht ist, und den Star, der als gefährdet eingestuft wird.

Zwar haben die meisten der im Untersuchungsgebiet legal jagdbaren Zugvogelarten ein über EU-Europa hinausreichendes Verbreitungsgebiet. So können nicht sämtliche abgeschossene Vögel als Brutvögel der EU gewertet werden. Doch diese Vögel stehen auch in den anderen Ländern ihrer Verbreitung sowie auf den Zugwegen und in den Winterquartieren unter Jagddruck. Da erscheint es weltfremd, einfach zu bestreiten, dass massive Eingriffe in den Bestand durch Bejagung in der EU – beispielsweise von einer Million Waldschnepfen oder 1,5 Millionen Turteltauben pro Jahr   populationswirksame Folgen für eine bedrohte Art auch in der EU haben.

Woher kommen die getöteten Vögel?

Die vom Komitee ermittelten Zahlen sind teilweise so enorm, dass das Ausmaß der Tötung durch Vogeljäger auch angesichts weiterer, von der Jagd unabhängiger Negativfaktoren ein »nachhaltiges Niveau« bei Weitem überschreiten dürfte. Bei einigen Arten weist die Auswertung der Jagdstatistik beispielsweise nach, dass zahlenmäßig mehr als die Hälfte der europäischen Brutpopulation durch die legale Jagd oder den Fang innerhalb des Untersuchungsgebiets der Natur entnommen werden.

Das gilt etwa für der Zwergschnepfe. Birdlife kommt in der Analyse der illegalen Jagd entlang des Mittelmeeres zu dem Ergebnis, dass im Durchschnitt die jährliche illegale Entnahme bei gefährdeten Arten oder solchen, die auf der Vorwarnliste stehen, zwischen 1 und 3,5 Prozent der Population ausmachen. Schon das dürfte nach Einschätzung von Forschern wie Franz Bairlein, dem Direktor der Vogelwarte Helgoland, »beachtliche Folgen für das Schicksal dieser Arten haben«. Die nun ermittelten Zahlen der legalen Jagd sind für viele Arten noch höher.

Turteltaube | Turteltauben gelten mittlerweile weltweit im Bestand bedroht. Dennoch werden sie auf dem Zug massenweise vom Himmel geholt.

100 Millionen Turteltauben in der EU seit 1980 geschossen

Im Vergleich zur Voruntersuchung von 2005 sind die Jagdstrecken bei vielen Arten dramatisch zurückgegangen, bei der Feldlerche etwa um mehr als 70 Prozent. Doch das spiegelt keine Entwarnung wider, sondern wohl eher den auch in ornithologischen Erfassungsprogrammen zu einzelnen Arten immer wieder belegten Bestandseinbruch vieler Arten. Dass die legale Jagd innerhalb der EU mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld am Rückgang bedrohter Vogelarten trägt, legen auch Modellrechungen in der Studie nahe. Für die Turteltaube berechnen die Autoren beispielsweise eine Abschusszahl von mehr als 100 Millionen Individuen in der Europäischen Union im Zeitraum von 1980 bis 2013. Im selben Zeitraum hat der europäische Bestand der Turteltauben um 78 Prozent abgenommen.

Viele weitere Arten weisen ähnliche Trends auf, etwa Feldlerche oder Kiebitz. Gerade Arten der Offenlandschaft stehen ohnehin durch die großflächig betriebene lebensfeindliche industrielle Landwirtschaft massiv unter Druck. Hier stellt die Jagd – legal wie illegal – eine weitere Belastung der Bestände dar. Wenn es auch unmöglich ist, den genauen Beitrag der Jagd am Bestandsrückgang einzelner Vogelarten zu quantifizieren, scheint es doch angesichts des enormen Ausmaßes nicht plausibel, dass diese nichts damit zu tun habe.

Dies ist indes die Argumentation der Jagdverbände, die sich gegen neue Beschränkungen der Jagd wehren. »Das Motto: ›Wir wissen nicht, woher die Vögel kommen, also jagen wir weiter‹, ist unerträglich und macht es schwer, die Jagdverbände in der Diskussion als seriöse Partner anzusehen«, moniert Hirschfeld mit Blick auf das immer wieder vorgetragene Jägerargument, die hier zu Lande erlegten Vögel stammten mehrheitlich aus anderen als den EU-Populationen. Mithin gebe es keine Gefährdung für hiesige Arten durch deren Abschuss.

»Angesichts der seit Jahren zurückgehenden Bestände vieler betroffener Arten und der im Vergleich zur EU-Gesamtpopulation immer noch sehr hohen Abschusszahlen kann davon ausgegangen werden, dass eine Bejagung in der derzeitigen Größenordnung für viele Arten nicht nachhaltig ist und den festgestellten Rückgang weiter beschleunigt – auch wenn die Jagd selbst nicht die alleinige Ursache dafür ist«, lautet auch das Fazit der Analyse.

Bisher keine Initiative von der EU-Kommission

Hier setzen die politischen Forderungen der Studienautoren an. Nach Artikel 7 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Jagd auf die in Anhang 2 genannten jagdbaren Vogelarten die Bemühungen um deren Erhalt in ihrem Verbreitungsgebiet nicht gefährdet. »Länder, die im Bestand bedrohte Arten weiterhin zum Abschuss freigeben, nehmen jedoch billigend in Kauf, dass dadurch Schutzbemühungen in anderen Staaten zerstört oder gefährdet werden«, argumentiert das Komitee und fordert deshalb von der EU-Kommission, für gefährdete Arten einen Jagdstopp durchzusetzen. »Von der Kommission kommen bisher aber keinerlei Initiativen«, kritisiert Hirschfeld.

Auch an die Naturschutzverbände appelliert CABS, sich des Themas stärker anzunehmen, um öffentlichen Druck zur Durchsetzung eines besseren Schutzes bedrohter Arten aufzubauen. Der internationale Dachverband der Vogelschutzorganisationen, Birdlife International, sei hier zu zurückhaltend, kritisiert Hirschfeld. In Deutschland hat gerade der bayerische Landesbund für Vogelschutz (LBV) in einer Resolution angekündigt, mehr Druck auf die Einhaltung der Vogelschutzrichtlinie machen zu wollen. Notfalls werde man mit den Partnerverbänden vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, beschloss die Mitgliederversammlung.

Dieser Artikel erschien zuerst im RiffReporter-Projekt »Die Flugbegleiter«.

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