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Johann Weyer: Der Mann, der für die Hexen kämpfte

Wer sich den Hexenjägern in den Weg stellte, drohte auf dem Scheiterhaufen zu landen. Ein niederländischer Arzt tat es trotzdem und widersprach ihnen auf denkwürdige Weise.
Hexenverbrennung in Derneburg im Harz, 1555

Anno 1612 wurde im rheinhessischen Bodenheim die Witwe Scholl verhaftet. Ein ortsansässiger Bäcker hatte sie bezichtigt, in seiner Backstube ein Kind so verzaubert zu haben, dass es verstorben sei. Bald darauf wurde Scholl der Prozess gemacht. Sie wurde beschuldigt, mit dem Teufel im Bunde zu sein, und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Es war der Auftakt einer Verfolgungswelle, der bis 1615 weitere 27 Menschen in und um Bodenheim zum Opfer fielen.

So wie in dem rheinhessischen Örtchen loderten zu jener Zeit in vielen Teilen Europas die Scheiterhaufen. Es war, folgt man dem niederländischen Kulturhistoriker Johan Huizinga (1872-1945), die »ekelhafteste Entartung des Christentums«. Tausende Unschuldige wurden im Feuer umgebracht. Laut neueren Schätzungen sollen in Europa zwischen 50 000 und 60 000 Personen auf bloßen Verdacht hin verhaftet, gefoltert und zum Tode verurteilt worden sein, ohne dass es dagegen nennenswerten Widerstand gab.

Einer der wenigen, der in diesen aufgewühlten Zeiten seine Stimme gegen den Hexenwahn erhob, war der 1515 in Grave in der holländischen Provinz Brabant geborene Johann Weyer. Er wuchs in einer wohlhabenden Familie auf. Sein Vater betrieb einen lukrativen Großhandel mit rheinischem Schiefer aus dem Siebengebirge und holländischem Hopfen. Das ermöglichte es den Eltern, dem Filius eine umfangreiche Bildung zukommen zu lassen.

Mit 15 oder 17 Jahren, die Quellen lassen keine eindeutige Datierung zu, schickte ihn sein Vater vermutlich nach Antwerpen in die Obhut von Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim. Der für seine aufklärerischen Gedanken europaweit bekannte Universalgelehrte verteidigte damals Frauen, die wegen Hexerei angeklagt waren, und nahm so prägenden Einfluss auf Weyers späteres Leben. Eine Bildungsreise nach Deutschland führte Weyer nach Kleve, Düsseldorf, Köln und Bonn. Anschließend ging er nach Frankreich, wo er zunächst in Paris, später in Orléans Medizin studierte. In welcher der beiden Städte er anno 1537 mit 22 Jahren sein Examen als Arzt abgelegt hat, lässt sich heute nicht mehr genau sagen.

Herzoglicher Leibarzt

Als gesichert gilt indes, dass Weyer, dem damaligem Brauch der Humanisten folgend, seinen Namen latinisierte und sich fortan Johannes Wierus oder Piscinarius nannte. Gegen 1540 war er zunächst in der Umgebung des heimatlichen Grave als Mediziner tätig, bevor er 1545 eine Stelle als Landarzt in Arnheim annahm. Dort wurde er das erste Mal mit der Realität der Hexenprozesse konfrontiert. Für ein Gerichtsverfahren sollte er das medizinische Gutachten über einen Wahrsager erstellen. Ebenso trat er als Verteidiger von der Hexerei verdächtigten Frauen auf.

Johann Weyer (1515-1588) | Das Porträt stammt aus einer Kurzfassung von Weyers Hauptwerk. Das Buch »De lamiis liber« handelt von Hexen und umfasst eine Abhandlung über das falsche Fasten (Kupferschnitt von 1577).

Weyers Wirken machte ihn am Niederrhein bekannt. 1550 berief ihn Herzog Wilhelm V. von Kleve, Jülich und Berg (1516-1592) zu seinem Leibarzt. Dieser Fürst, der die Wissenschaften und Künste förderte und in Glaubensfragen außerordentlich tolerant war, liebte es, in seinen Residenzen zu abendlicher Stunde kluge Männer um sich zu scharen. Zu diesen Kamingesprächen, bei denen man Streifzüge durch unterschiedliche Wissensgebiete unternahm, gesellte sich bald der frischgebackene herzogliche Leibarzt. Es ist anzunehmen, dass in dieser Runde auch die zur Mitte des 16. Jahrhunderts steigende Zahl an Hexenverfolgungen zur Sprache kam.

Streitschrift wider den Hexenwahn

Der Herzog von Kleve war es denn auch, dem Weyer sein 1563 in Basel gedrucktes Werk widmete: »Von den Blendwerken der Dämonen« (lateinisch: De praestigiis Daemonum), hinter dessen umständlichem Untertitel »Von den Teufeln, Zauberern, Schwarzkünstlern, Teufelsbeschwörern, Hexen oder Unholden und Giftbereitern« man eher ein Buch zur Verteidigung des Hexenglaubens vermutet als eine fulminante Streitschrift gegen ihn. Als schier unerschöpfliche Argumentationsfundgrube diente das Buch all denen, die wie Weyer den Aberglauben bekämpften.

Der Hexenwahn, der noch größere Angst als die entsetzlichen Seuchen jener Zeit verbreitete, war nicht das Ergebnis einer kollektiven Manie, sondern eine von Gelehrten propagierte Theorie. Und anders als oftmals gedacht, waren Hexenverfolgungen nicht ein Produkt des vermeintlich finsteren Mittelalters, sondern eines der frühen Neuzeit, in der es zwischen dem Ende des 15. Jahrhundert bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts immer wieder zu Verfolgungswellen kam.

Schrift gegen den Hexenwahn | In »De praestigiis Daemonum« – hier das Titelblatt der deutschen Ausgabe von 1586 – wandte sich Weyer gegen den Hexenglauben seiner Zeit. Die Existenz des Teufels und von Dämonen sah der Arzt wohl als gegeben an. So enthält das Buch einen Anhang »Das Falsche Königreich der Dämonen«, dessen 69 Bewohner er nach Rang und Namen auflistete.

Intensive Forschungen der letzten Jahre haben Entstehungsort und -zeit der Hexerei als strafrechtliches Delikt relativ präzise bestimmen können. Demnach breitete sich um 1430 von den Tälern der Westalpen her kommend in Europa die Vorstellung von einer Sekte aus, deren Mitglieder Schadenszauber anwenden und das Christentum bedrohen sollten. Einer der ersten Gelehrten, die über das Auftreten der neuen Hexensekten öffentlich nachdachten, war der Dominikaner Johannes Nider, der um 1436 seinen »Formicarius« veröffentlichte. In seinem »Ameisenhaufen« berichtete er über deren dunkle Machenschaften.

Frauen, die der Teufel reitet

»In den Sammelbegriff der Hexerei«, so der Dresdner Historiker für die frühe Neuzeit Gerd Schwerthoff, »gingen viele heterogene Elemente ein.« Den männlichen wie weiblichen Hexen sei vorgeworfen worden, »mit Schadenszauber (maleficium) Mensch und Tier zu schädigen, einen Pakt mit dem Teufel geschlossen und sich mit diesem fleischlich vermischt zu haben sowie sich mit anderen Anhängern des Satans zu nächtlichen Versammlungen, den berüchtigten Hexensabbaten, zu treffen und antichristlichen Riten zu frönen, wobei sie auf dem Besen oder auf Ziegenböcken reitend dorthin flogen«.

Traf die Hexenverfolgung anfangs Männer und Frauen gleichermaßen, setzte sich allmählich die Überzeugung durch, dass vor allem Frauen mit dem Teufel paktierten, weil sie vom Leibhaftigen leichter zu beeinflussen seien. »Schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt, auch schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für die Hexerei ist«, schrieb um 1486 der aus dem elsässischen Schlettstadt (heute Sélestat) stammende Dominikanermönch Heinrich Kramer (um 1430-1505) in seinem berüchtigten »Hexenhammer« (»Malleus maleficarum«). In dieser blutrünstigen Hetzschrift führte der fanatische Mönch akribisch aus, welchen Schaden die verhexten Frauen in der Welt anrichten: Ihre Geschlechtsgenossinnen machten sie unfruchtbar, die Männer impotent. Obendrein vernichteten sie durch Wetterzauber die Ernten der Bauern.

Und Kramer lieferte auch gleich eine detaillierte Beschreibung, mit welchen Methoden die Satansweiber zu überführen seien. Dies begann zunächst mit dem Rasieren aller Körperhaare, um verdächtige Teufelsmale zu erkennen, und steigerte sich dann so weit, sie grässlichsten Folterqualen auszusetzen, um ihnen Schuldgeständnisse abzupressen.

»So ist es besser, alle 200 sterben zu lassen, als dass eine einzige Schuldige mit dem Leben davonkommt«
»Leitspruch« der neuzeitlichen Hexenverfolgung

Obwohl nicht sonderlich originell – Kramer kompilierte aus verschiedenen Quellen, unter anderem aus dem Inquisitionshandbuch des spanischen Großinquisitors Nicolas Eymerich (1316-1399) –, wurde der »Hexenhammer« zum Bestseller. Knapp 40 Jahre nach seiner Erstveröffentlichung erschien das Machwerk in 13. Auflage. Der Erfolg des Traktats lag wohl auch darin begründet, dass es den Nerv einer »höchst angespannten Zeit« traf und selbst angesehene Gelehrte, wie der Würzburger Benediktinerabt Johannes Trithemius, Kramers krude Argumentation stützten. Die Hexen, so der fränkische Kleriker in einem Brief an Kaiser Maximilian I., »sind schaedliche leut, die an allen orten und enden gar außzureuten« seien.

Entfesselte Verfolgungsbürokratie

Den ideologischen Unterbau für diesen fanatischen Irrglauben lieferte 1484 die von Papst Innozenz VIII. erlassene Hexenbulle »Summis desiderantes affectibus« (deutsch: In unserem sehnlichsten Wunsche). Allerdings fanden die Hexenprozesse nicht, wie des Öfteren fälschlich angenommen, vor dem kirchlichen Inquisitionstribunal statt, sondern vor weltlichen Gerichten. »Die Theologen haben die Hexenlehre zwar geschaffen, Anklage und Aburteilung wurden aber durch weltliche Instanzen vollzogen«, so der amerikanische Historiker für frühe Neuzeit, Hans Christian Erik Midelfort. Wie gnadenlos man dabei vorging, verdeutlicht folgender »Leitsatz«, den Schreiber des 19. Jahrhunderts der Phase der Hexenverfolgung zuschreiben: »Wenn unter 200 Angeklagten nur ein Zauberer ist und die übrigen unschuldig sind, so ist es besser, dass alle 200 sterben, als dass der eine Schuldige leben bleibe.« Der Konstanzer Historiker Andreas Blauert spricht angesichts dieser Rigorosität von einer »entfesselten Verfolgungsbürokratie«, die tausende Menschen in Schnellverfahren aburteilte.

Mildernde Umstände

Als zu Beginn der 1560er Jahre die Verfolgungswelle einen ersten Höhepunkt erreichte, forderte Johannes Weyer als einer der Ersten den Kaiser auf, diesem »wahnsinnigen Treiben« Einhalt zu gebieten. Für ihn waren Hexen Frauen mit Fantasiegebilden im Kopf, »melancholisch«, wie man damals sagte, die weder zurechnungsfähig noch strafbar seien. Geschickt griff der Freidenker die alten misogynen Traditionen auf und destillierte aus ihnen ein schlagendes Argument gegen die Hexenprozesse: Hexen seien geistesschwache Frauen, weshalb die Dämonen leichtes Spiel hätten, sie hinters Licht zu führen. Was sie für ihre magische Macht hielten, sei nur Blendwerk.

Weyers Hexen waren keine Schwerkriminellen, die Leben und Wohlstand gefährdeten, sondern bemitleidenswerte Kreaturen. Selbst wenn sie gestanden, konnte man sie wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht bestrafen. Deshalb gehörten Hexen nicht auf den Scheiterhaufen, sondern in ärztliche Behandlung.

Wer so argumentierte, lebte gefährlich. Allzu leicht konnte man in den Verdacht geraten, selbst mit dem Teufel im Bunde zu sein. Ohne seinen aufgeklärten Landesherrn, Herzog Wilhelm, der schützend seine Hand über ihn hielt, wäre Weyer wohl selbst vor ein Hexengericht gestellt worden.

Nicht überall im konfessionell zersplitterten Mitteleuropa kam es zu Verfolgungen. Während etwa im Herzogtum Kleve nicht ein einziger Hexenprozess stattfand, starben in Franken, in der Rhön oder im Herzogtum Mecklenburg tausende Verurteilte auf dem Scheiterhaufen. Ob katholisch oder protestantisch, »in allen Konfessionen gab es Bluthunde und Skeptiker«, so der englische Historiker Malcolm Gaskill. Während die katholischen Eiferer Kramers Hetzschrift zum Kredo erhoben, beriefen sich die Reformierten auf eine Bibelstelle, in der geschrieben stand: »Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen« (2. Buch Mose, Kapitel 22), die auch Luther in seinen Predigten als Auftrag für die Hexenverfolgung ausgelegt hat. Als treue Bibelexegeten folgten viele protestantische Landesherren ihrem Konfessionsgründer und profilierten sich – nicht anders als viele ihrer Pendants der anderen Konfession – als besonders eifrige Kämpfer gegen vermeintliche Feinde des Christentums.

Zu schwer zum Fliegen

Mochten theologische Ideologien die Hexenprozesse immer wieder aufs Neue anfachen, gab es durchaus auch andere Gründe für Verfolgungen. Bei Studien einer Vielzahl von Prozessakten haben Gelehrte, wie der amerikanische Historiker Brian P. Levack, etwa politische und wirtschaftliche Interessen ausgemacht, die vielerorts zu Denunziationen führten – gegen Menschen aus der unmittelbaren Nachbarschaft, ja sogar in der eigenen Familie. Missgunst, Ressentiments und Habgier waren nicht selten Motive, um unschuldige Mitbürger oder Verwandte anzuschwärzen. Ein Umstand, auf den auch Weyer aufmerksam gemacht hatte, als er 1574 eindringlich vor der verhängnisvoll-mörderischen Kraft des Verfolgungswahns warnte: »Gute und uralte Freundschaften« würden auseinandergerissen, »Hass und Streit unter den Nächsten« gesät und durch die Verfolgung angeblicher Hexen »zahlreiche Morde Unschuldiger« angerichtet.

Nicht selten stellte sich die Hexenverfolgung auch als gutes Geschäft heraus, fiel doch das gesamte Vermögen der wegen Hexerei Verurteilten an die weltliche und kirchliche Obrigkeit, ein Aspekt, auf den Weyer in einem Brief an den württembergischen Reformator Johannes Brenz (1499-1570) hinwies.

Höllenstrafen aus dem »Hexenhammer« | Mit seiner Hetzschrift fachte der Dominikanermönch Heinrich Kramer den Glauben an die Umtriebe der Hexensekte maßgeblich an. Wer an seinen Aussagen zweifelte, machte sich der Ketzerei verdächtig.

Ferner ließ sich aus der Angst, dass sich im Familienkreis eventuell ein schwarzes Schaf, sprich: eine Hexe, befinden könnte, trefflich Kapital schlagen. Einen originellen Weg fand man in dem kleinen Städtchen Oudewater bei Gouda. In der Stadtwaage, einem historischen Gebäude, das 1668 von dem Architekten Pieter Post entworfen wurde, hängt heute noch in der Wiegehalle eine Schwebewaage, auf der einst nicht nur Käse, Kornsäcke und Tuchballen gewogen wurden, sondern gegen gutes Geld auch Frauen. Sie kamen von weit her, selbst aus Augsburg und Nürnberg, um sich hier wiegen und mittels eines von Hexengerichten anerkannten »Certificaet van weghinge in der stede Wage tot Oudewater« (Wiegezertifikat der Stadtwaage zu Oudewater) bescheinigen zu lassen, dass sie zu schwer seien, um auf einem Besenstiel zum Blocksberg oder zu einem anderen Hexentanzplatz zu reiten.

Folgenreiche kleine Eiszeit

Neuere Untersuchungen gehen davon aus, dass klimatische Veränderungen eine wesentliche Rolle bei den Hexenverfolgungen spielten. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts kam es in Europa zu einer dramatischen Klimaverschlechterung mit harten Wintern und kühlen, regennassen Sommern. Die Zeit, in der die Pflanzen wuchsen, verkürzte sich, entsprechend spärlich fiel die Ernte aus. Fatal für eine Gesellschaft, die fast ausschließlich von der Landwirtschaft lebte. Die so genannte Kleine Eiszeit, die von 1550 bis 1650 weite Teile Europas überzog, machte das Leben hart. Missernten, Krankheiten und Hungersnöte häuften sich, die Lebensmittelpreise schossen in die Höhe. Die Menschen waren verunsichert, Existenzängste machten sich breit. Nicht wenige Gläubige sahen in dem über sie hereinbrechenden Unheil Vorboten des Jüngsten Gerichts. In dieser apokalyptischen Stimmung verschärfte sich das soziale Klima. Stimmen wurden laut, die nach Schuldigen für diese Katastrophe suchten. »Unter diesen Umständen fiel die Hexenlehre Heinrich Kramers auf fruchtbaren Boden. Waren es doch gerade diese Satansweiber, die auf magische Weise Wind und Wetter beeinflussten, um Schaden anzurichten«, schreibt der US-Historiker Brian P. Levack.

15 Jahre nachdem Johann Weyer seine einflussreiche Schrift wider den Hexenwahn verfasst hatte, legte er anno 1578 sein Amt als Leibarzt nieder und zog sich auf sein Landgut vor den Toren Kleves zurück. Mit sich und der Welt im Reinen, hatte er ein Jahr zuvor jenen Satz geschrieben, der wie ein Vermächtnis dieses mutigen Mannes wirkt und ihn berühmt gemacht hat: »Ich danke Gott, dass er meine Feder Beweisgründe hat schreiben lassen, deren Veröffentlichung an sehr vielen Orten die Wut, im Blut Unschuldiger zu waten, verrauchen machte und die wilde Grausamkeit und Tyrannei in der Zerfleischung der Menschen verhindert hat.« Mag der Aufklärer vom Niederrhein damit seinen Einfluss auf die Eindämmung der Hexenverfolgungen auch etwas überschätzt haben, so schmälert das nicht seinen Beitrag, unschuldige Menschen vor dem Tod bewahrt zu haben.

Im Januar 1588 reiste Johann Weyer ins Westfälische, um den Grafen von Tecklenburg zu behandeln. Dort erkrankte er selbst und starb am 24. Februar 1588 auf dem Schloss zu Tecklenburg. In seiner Geburtsstadt Grave erinnert noch heute die Straße Dr. Wierstraat an den Streiter wider den Hexenwahn, in den Niederlanden trägt eine humanitäre Ärztevereinigung, die »Johannes Wier Stichting«, seinen Namen. Und in den Ruinen des Tecklenburger Schlosses gibt es einen Turm, der bis auf den heutigen Tag Wier-Turm heißt.

Zur Mitte des 17. Jahrhunderts flauten die Hexenprozesse allmählich ab. In Deutschland wurde die letzte vermeintliche Hexe, ein 14-jähriges Mädchen, 1756 im bayerischen Landshut enthauptet. Damit hatten die Hexenprozesse Johann Weyer um mehr als anderthalb Jahrhunderte überlebt.

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