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Lexikon der Optik: Sehprobe

Sehprobe, Folge von Zeichen, Buchstaben oder Ziffern (Sehzeichen) in logarithmischer oder arithmetischer Größenabstufung zum Zweck der Sehschärfebestimmung (Abb.). Der logarithmische Anstieg der Größenstufung, besonders im Bereich der niedrigen Visuswerte (Visus) entspricht der Forderung des Fechnerschen Gesetzes, wonach die Reizstärke logarithmisch steigen muß, damit die Empfindungsstärke linear anwächst. Der Quotient einer Visusstufe zur nächstkleineren soll im Bereich der logarithmischen Progression

betragen. Für Visuswerte zwischen 0,5 und 2,0 wird hingegen eine arithmetische Stufung vorgeschlagen. Die Darstellungsparameter einer S. auf der Grundlage des Normsehzeichens (Landolt-Ring) zeigt die Tabelle. Lineare Abstufungen sind nicht mehr gebräuchlich.

Nach der Darbietungsart unterscheidet man Auflichtsehproben (gedruckte, nicht transparente Tafeln), Durchlichtsehproben (gedruckte oder photographisch hergestellte Sehzeichen auf transparenten Tafeln), projizierte S. (Projektionsbilder von Sehzeichenprojektoren) und virtuelle S. (projizierte Luftbilder, z.B. bei freisichtigen Refraktionsgeräten). Nach Zweck und Zielstellung unterscheidet man:

1) Fern-S.. Sie dienen der Sehschärfebestimmung für die Ferne in 5 oder 6 m Prüfentfernung. Bei unzureichender Sehschärfe (Sehschwäche) kann die Fern-S. auf die Kennbarkeit des größten Sehzeichens reduziert werden, wobei dann der Visuswert umgerechnet werden muß. Dabei gilt: Visuswert ist die Verhältniszahl aus Erkennungsentfernung (Istentfernung) und Sollentfernung, für die das Sehzeichen berechnet wurde. Beispiel: Die Erkennungsentfernung 1 m für das Sehzeichen, das bei vollem Visus aus 50 m Entfernung gesehen werden soll (Visusstufe 0,1) ergibt eine Verhältniszahl V=1/50=0,02.

2) Arbeits-S.. Die Prüfentfernung liegt zwischen 0,6 und 5 m. Werden sie zur Sehschärfebestimmung benutzt, muß der Visus nach der Beziehung


errechnet werden. Meist dienen Arbeits-S. dem Schärfeabgleich für einen bestimmten Einstellbereich (Hauptarbeitsentfernung) bei der Bestimmung von Arbeits- und Mehrstärkenbrillen. Dann müssen der Einstellentfernung entsprechende Visusstufen verwendet werden.

3) Nah-S.. Sie dienen bei einer Prüfentfernung <0,6 m, meist 0,33 m, der Sehschärfebestimmung in der Nähe und dem Abgleich des Nah-Einstellbereichs bei Nah-Sehhilfen. Für jeden Visuswert im Nah- und Arbeitsbereich muß die Prüfentfernung angegeben werden.

Für Nah-S. werden unterschiedliche Abstufungen und Bezeichnungen verwendet. Bei der Visusangabe in Bruchform ist der Zähler die Prüfentfernung, der Nenner die Sollentfernung, aus der das Sehzeichen bei Visus 1 erkannt werden soll. Aus dieser Bruchform errechnet sich der Visus als Dezimalbruch.

Bei den Nah-S. nach M. Sachsenweger, die auf das typographische Punktsystem bezogen sind, werden als Sehzeichen gewöhnlich Schrifttypen der im Buchdruck gebräuchlichen Schriftart Univers verwendet. Die Schrifthöhe in den einzelnen Visusstufen wird in typographischen Punkten angegeben. 1 typographischer Punkt p entspricht 0,3759 mm.

Daneben gibt es noch weitere spezifische Leseproben, von denen die nach Nieden die verbreitetste ist.





Sehprobe: Ziffern-Sehprobe, logarithmisch abgestuft.

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